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ExitUser
Gast
Hallo
Hab mal eine bescheidene Frage zum Widerspruch den ich mache.
Der Bescheid (Bewilligungsbescheid) wurde am 25.2.2009 erstellt. Ich weiss das man dagegen 1 Monat Widerspruch einlegen kann.
Sind damit 30 Tage gemeint?
Der Bescheid ist ja vom 25.2.2009
Wenn ich den morgen abgebe (mit Eingangsstempel) befinde ich mich doch in der Frist. Oder?
Danke für eure Antworten schonmal
Hab mal eine bescheidene Frage zum Widerspruch den ich mache.
Der Bescheid (Bewilligungsbescheid) wurde am 25.2.2009 erstellt. Ich weiss das man dagegen 1 Monat Widerspruch einlegen kann.
Sind damit 30 Tage gemeint?
Der Bescheid ist ja vom 25.2.2009
Wenn ich den morgen abgebe (mit Eingangsstempel) befinde ich mich doch in der Frist. Oder?
Danke für eure Antworten schonmal
