Ausgestossener
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Es geht um KdU.
Vor Jahren erhielt ich den ersten Bescheid mit abgesenkten Leistungen für die KdU.
Nach Widerspruch und Erhalt des Widerspruchsbescheids wurde Klage erhoben.
Die Klage läuft noch und ist momentan noch anhängig beim LSG.
Halbjährlich folgten aufgrund von Weiterbewilligungsanträgen von Regelbedarf und KdU neue Bescheide. Diese Bescheide enthielten ebenfalls, teilweise durch kommunale Änderungen verursacht unterschiedlich hohe KdU-Anteile, weiterhin nur die abgesenkten KdU.
Gegen jeden Bescheid wurde Widerspruch eingelegt und gleichzeitig die Ruhendstellung des Widerspruchsverfahrens beantragt, was auch so durch das JC erfolgte.
Das Erstverfahren wegen abgesenkter KdU-Leistungen ist ja noch beim LSG in Arbeit.
Habe mittlerweile alle ruhendgestellten Widersprüche wieder zum Leben erwecken lassen.
Statt mehrere klagefähige Widerspruchsbescheide zu erteilen, wird nun angekündigt, dass entsprechende Änderungsbescheide erteilt werden sollen, die zum Gegenstand der Widerspruchsverfahren werden sollen.
Weiter teilt das JC mit, dass nach Erlass der Änderungsbescheide das JC in den Streitverfahren entscheiden werde. Hierbei hat sich das JC selbst eine Erledigungsfrist gesetzt.
Frage: Kann ich davon ausgehen, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, was bei meinem JC von mir nachgewiesener Maßen nicht der Fall ist, dass ich für jeden zuvor eingelegten Widerspruch auch einen klagefähigen Widerspruchsbescheid erhalte?
Oder kann es sein, dass die Entscheidungen des JC nur wieder Änderungsbescheide sein werden und gegen die erneut Widerspruch eingelegt werden muß, deren Verfahrensdauer dann bis zu 6 Moante andauern können bis dann endlich klagefähige Widerspruchsbescheide erfolgen?
Vor Jahren erhielt ich den ersten Bescheid mit abgesenkten Leistungen für die KdU.
Nach Widerspruch und Erhalt des Widerspruchsbescheids wurde Klage erhoben.
Die Klage läuft noch und ist momentan noch anhängig beim LSG.
Halbjährlich folgten aufgrund von Weiterbewilligungsanträgen von Regelbedarf und KdU neue Bescheide. Diese Bescheide enthielten ebenfalls, teilweise durch kommunale Änderungen verursacht unterschiedlich hohe KdU-Anteile, weiterhin nur die abgesenkten KdU.
Gegen jeden Bescheid wurde Widerspruch eingelegt und gleichzeitig die Ruhendstellung des Widerspruchsverfahrens beantragt, was auch so durch das JC erfolgte.
Das Erstverfahren wegen abgesenkter KdU-Leistungen ist ja noch beim LSG in Arbeit.
Habe mittlerweile alle ruhendgestellten Widersprüche wieder zum Leben erwecken lassen.
Statt mehrere klagefähige Widerspruchsbescheide zu erteilen, wird nun angekündigt, dass entsprechende Änderungsbescheide erteilt werden sollen, die zum Gegenstand der Widerspruchsverfahren werden sollen.
Weiter teilt das JC mit, dass nach Erlass der Änderungsbescheide das JC in den Streitverfahren entscheiden werde. Hierbei hat sich das JC selbst eine Erledigungsfrist gesetzt.
Frage: Kann ich davon ausgehen, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, was bei meinem JC von mir nachgewiesener Maßen nicht der Fall ist, dass ich für jeden zuvor eingelegten Widerspruch auch einen klagefähigen Widerspruchsbescheid erhalte?
Oder kann es sein, dass die Entscheidungen des JC nur wieder Änderungsbescheide sein werden und gegen die erneut Widerspruch eingelegt werden muß, deren Verfahrensdauer dann bis zu 6 Moante andauern können bis dann endlich klagefähige Widerspruchsbescheide erfolgen?