Hallo,
für unsere Bedarfsgemeinschaft haben wir einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, nun folgte anliegende Berechnung (01), welche für uns nicht nachvollziehbar ist und unüberschaubar wirkt. Zudem die Berechnungen zuvor anders aussahen und das Bafög nicht in diesem Umfang als Einkommen berücksichtigt wurde. Der Job meiner Partnerin hat sich im Umfang und Gehalt reduziert und ist nunmehr ein Minijob mit ca. 50 Euro weniger Nettoeinkommen, jedoch sind vom JC nur 13 Euro mehr bewilligt worden. Die Berechnung ist jedoch fehlerhaft (s. u.).
Folgende Situation in der Bedarfsgemeinschaft:
- Antragsteller: arbeitslos ohne Einkommen
- Partner: Student mit Einkommen (Bafög und Job)
Einkommen von Partnerin:
+ 597 Euro, Bafög
+ 351 Euro, Minijob
= 948,00 Euro, Einnahmen
Ausgaben:
- 416,70 Euro Miete:
- 65,00 Euro: Gaskosten (Warmwasserbereitung & Kochen mit Gas):
--> Mehrbedarf Warmwasser
- 76,60 Euro, private Versicherung (Rente)
- 56,00 Euro Strom
- jedes Semester (zweimal im Jahr): Semesterbeitrag von ca. 286 Euro, wurde bisher nie vom JC berücksichtigt
Verlauf des Schriftverkehrs
- Widerspruch wurde unsererseits fristgerecht gestellt, mit dem Vermerk, dass die Begründung nach Akteneinsicht nachgereicht wird. Bisher konnten wir die Berechnungen gut nachvollziehen, jedoch seit dem letzten Bescheid im Juni 2015 ist dies nicht mehr so einfach.
- 02 es folgte ein Antwortschreiben des JC am 29. Juni, dass Sie das Anliegen prüfen und sich unaufgefordert melden.
- 03 am 1.9. folgte der Widerspruchsbescheid des JC
Festgestellte Fehler in der Berechnung
- Heizkosten (Heizung) wurde komplett vergessen, bisher: 26,50 Euro
- Wurde das Einkommen vom Partner (Student)zu hoch berücksichtigt??
- bisher nicht germerkt: Nebenkosten sind 60 Euro zu hoch angesetzt
- Könnt Ihr noch andere Fehler ausmachen, wenn ja welche sind das konkret?
- Ist hier eine Klage sinnvoll? Wenn ja, muss diese bis 27.9., sprich bis morgen im Sozialgericht sein, da die Frist 1 Monat nach Bekanntgabe im Schreiben steht? Da der Bescheid jedoch erst am 01.09.2015 bei uns eingegangen ist und dadurch erst bei uns bekannt gegeben werden konnte, müsste die Frist dann nicht eigentlich erst am 30.9. auslaufen?
- 00 vorherige Berechnung bis 05/2015 ist angehangen.
Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Hilfe.
für unsere Bedarfsgemeinschaft haben wir einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, nun folgte anliegende Berechnung (01), welche für uns nicht nachvollziehbar ist und unüberschaubar wirkt. Zudem die Berechnungen zuvor anders aussahen und das Bafög nicht in diesem Umfang als Einkommen berücksichtigt wurde. Der Job meiner Partnerin hat sich im Umfang und Gehalt reduziert und ist nunmehr ein Minijob mit ca. 50 Euro weniger Nettoeinkommen, jedoch sind vom JC nur 13 Euro mehr bewilligt worden. Die Berechnung ist jedoch fehlerhaft (s. u.).
Folgende Situation in der Bedarfsgemeinschaft:
- Antragsteller: arbeitslos ohne Einkommen
- Partner: Student mit Einkommen (Bafög und Job)
Einkommen von Partnerin:
+ 597 Euro, Bafög
+ 351 Euro, Minijob
= 948,00 Euro, Einnahmen
Ausgaben:
- 416,70 Euro Miete:
- 65,00 Euro: Gaskosten (Warmwasserbereitung & Kochen mit Gas):
--> Mehrbedarf Warmwasser
- 76,60 Euro, private Versicherung (Rente)
- 56,00 Euro Strom
- jedes Semester (zweimal im Jahr): Semesterbeitrag von ca. 286 Euro, wurde bisher nie vom JC berücksichtigt
Verlauf des Schriftverkehrs
- Widerspruch wurde unsererseits fristgerecht gestellt, mit dem Vermerk, dass die Begründung nach Akteneinsicht nachgereicht wird. Bisher konnten wir die Berechnungen gut nachvollziehen, jedoch seit dem letzten Bescheid im Juni 2015 ist dies nicht mehr so einfach.
- 02 es folgte ein Antwortschreiben des JC am 29. Juni, dass Sie das Anliegen prüfen und sich unaufgefordert melden.
- 03 am 1.9. folgte der Widerspruchsbescheid des JC
Festgestellte Fehler in der Berechnung
- Heizkosten (Heizung) wurde komplett vergessen, bisher: 26,50 Euro
- Wurde das Einkommen vom Partner (Student)zu hoch berücksichtigt??
- bisher nicht germerkt: Nebenkosten sind 60 Euro zu hoch angesetzt
- Könnt Ihr noch andere Fehler ausmachen, wenn ja welche sind das konkret?
- Ist hier eine Klage sinnvoll? Wenn ja, muss diese bis 27.9., sprich bis morgen im Sozialgericht sein, da die Frist 1 Monat nach Bekanntgabe im Schreiben steht? Da der Bescheid jedoch erst am 01.09.2015 bei uns eingegangen ist und dadurch erst bei uns bekannt gegeben werden konnte, müsste die Frist dann nicht eigentlich erst am 30.9. auslaufen?
- 00 vorherige Berechnung bis 05/2015 ist angehangen.
Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Hilfe.