HermineL
Super-Moderation
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Hallo,
es geht um einen Widerspruchsbescheid im Antragsverfahren zur Feststellung
eines Grad der Behinderung. Gegen den ursprünglichen Bescheid wurde fristgerecht
Widerspruch eingelegt der Monate unbearbeitet blieb und auch Nachfragen nach
dem Sachstand unter Androhung einer Untätigkeitsklage blieben unbeantwortet.
Nach 7 Monaten wurde eine Untätigkeitsklage beim zuständigen SG eingereicht.
1 Woche später kommt Post vom Amt das man den Bescheid zum Widerspruch
bereits vor 2 Monaten erlassen hätte und man mir diesen zugesendet hätte.
Angekommen ist dieser Bescheid nicht und es klingt auch nicht glaubwürdig
weil in dem Zeitraum seit der angeblichen Bescheiderlassung und dem jetzigen
Brief zwei Anfragen gestellt wurde die nicht beantwortet wurden.
Einen Nachweis der Zustellung durch die Behörde gibt es nicht.
Der Bescheid liegt mir jetzt vor. Allerdings mit dem Vermerk "Nachdruck/Kopie"
ohne Unterschrift, ohne aktuelles Datum, Stempel oder sonstiges aber mit
Rechtsfolgenbelehrung.
Als Info noch. Die zuständige Behörde konnte/wollte dem Widerspruch
nicht abhelfen und hat das an den kommunalen Sozialverband gegeben.
Der Bescheid ist auch von dort wurde mir aber als Nachdruck von der
zuständigen Behörde übersandt und nicht vom Sozialverband.
Gilt der Bescheid mit diesem Nachdruck jetzt als bekanntgegeben und ist dieser
in der mir vorliegenden Form überhaupt gültig ?
es geht um einen Widerspruchsbescheid im Antragsverfahren zur Feststellung
eines Grad der Behinderung. Gegen den ursprünglichen Bescheid wurde fristgerecht
Widerspruch eingelegt der Monate unbearbeitet blieb und auch Nachfragen nach
dem Sachstand unter Androhung einer Untätigkeitsklage blieben unbeantwortet.
Nach 7 Monaten wurde eine Untätigkeitsklage beim zuständigen SG eingereicht.
1 Woche später kommt Post vom Amt das man den Bescheid zum Widerspruch
bereits vor 2 Monaten erlassen hätte und man mir diesen zugesendet hätte.
Angekommen ist dieser Bescheid nicht und es klingt auch nicht glaubwürdig
weil in dem Zeitraum seit der angeblichen Bescheiderlassung und dem jetzigen
Brief zwei Anfragen gestellt wurde die nicht beantwortet wurden.
Einen Nachweis der Zustellung durch die Behörde gibt es nicht.
Der Bescheid liegt mir jetzt vor. Allerdings mit dem Vermerk "Nachdruck/Kopie"
ohne Unterschrift, ohne aktuelles Datum, Stempel oder sonstiges aber mit
Rechtsfolgenbelehrung.
Als Info noch. Die zuständige Behörde konnte/wollte dem Widerspruch
nicht abhelfen und hat das an den kommunalen Sozialverband gegeben.
Der Bescheid ist auch von dort wurde mir aber als Nachdruck von der
zuständigen Behörde übersandt und nicht vom Sozialverband.
Gilt der Bescheid mit diesem Nachdruck jetzt als bekanntgegeben und ist dieser
in der mir vorliegenden Form überhaupt gültig ?