Als erstes vielen Dank für die Beiträge.
JC beruft sich darauf das die Anspruchsvoraussetzungen was ALG II angeht überprüft werden mussten(Monate lang) so das ab Zeit der Erstantragstellung Schulden für Mieten und Strom (ich meine auch Heizungsstrom weil Nachtspeicher) entstanden sind...
Die dadurch entstandenen Schulden (auch Ankündigung - Stromsperre Mahnungen etc.) sind ja erst dadurch entstanden weil die Überprüfung so lang gedauert hatte.
2. Verlangt Rechtsamt/JC das Widerspruch zurückgenommen werden soll.
Der Antragsteller hatte 2(!) Widerspruchssachen.
a) Gegen den Bescheid der Versagung der Leistung ganz (sieh § 66 SGBII) hier schrieb ich was drin stand.. Man versuchte bereits im Voraus die ALG Leistung nicht zu bewilligen.. Daher stellte er einen Widerspruch auch gegen diesen Bescheid.
Erklärt hat er mir auch das er in jedem Schreiben an das JC / das SG) die Beratungsstelle immer auf die Kosten die sich anhäuften bedingt durch die Verzögerungszeit zusätzlich entstanden sind und um Übernahme bat (aber nicht als Darlehen)...
Die Kosten sind: Miete seit Monaten.. Strom für Nachtspeicher... Strom für Haushalt wurde beglichen weil erst jetzt die Regelleistung kam..
Zu dem Chaos ist ein Anwalt´´ eingeschaltet.. Aber alles läuft so ab das alles was JC verlangt gemacht wird ohne eine vernünftige Beratung. Es wird gedroht das keine KDU gezahlt werden so lang der Antragsteller nicht das macht was JC möchte.
Die frage ist weshalb dieser Widerspruch zurückgenommen werden soll, Anwalt meint besser zurück sonst gibt es keine Zahlung an Vermieter und Stromversorger...
Auch soll er sich auf Darlehensbasis annehmen das dann angerechnet wird mit Bewilligung des ALG II.
Die ALG II Bewilligung ist vorläufig vom JC entschieden, weil sie damit wohl dem Antragsteller Druck machen (Druck den Widerspruch in dem er ankündigt
das er für den Fall bei nicht Beantwortung des Widerspruchs /Versagungsbescheid etc..)die fehlerhafte Vorgehensweise auf vorsätzlich ../ auf Weisung ...der
Sb.. ihm als Hilfebed. Mit Absicht schaden zugefügt wird..
Erwähnt werden §
839 BGB sowie §
240 des
StgB sollte JC weiter sich weigern den
ALG Antrag / die dadurch entstandenen Strom/ u Miete..
Ich kann nicht scannen. Fakt ist wird das nicht zurückgenommen, zahlen sie keine KDU und dann ist der Antragsteller womöglich noch Selbstverursacher wenn er eine Räumungsklage´´ bekommen sollte oder?
Gespräche mit verm.. und Stromversorger wurde mehrmals gemacht. Resultat war das der Antragsteller nie in Kenntnis gesetzt wurde (und von Tag zu Tag auf die Stromsperre wartete)... Erst bei genauerem hinterfragen teilte man mit das JC hätte eine Art Aufschub gebeten...
Der Vermieter will seine mieten haben, das ist auch verständlich nach so vielen Monaten..
Wie zieht man den Widerspruch teilweise zurück? Wie begründet man das jetzt?
Also muss der Antragsteller sich einverstanden erklären das alle entstandenen Stromschulden für Nachtspeicher/Heizung(kein Hausch..) als Darlehen bewilligt?
Zu: Ich würde sogar soweit gehen gegen
SB einen Strafantrag zu stellen, wenn ein Schriftstück vorhanden ist, in dem drin steht, daß KDU nur bewilligt werden kann, wenn Widerspruch zurückgezogen wird
Dazu muss erwähnt werden die Rede ist nur von einem Widerspruch, sie geben es nicht öffentlich zu das sonst die KDU u Stromkosten nicht gezahlt werden...
Aber der Anwalt hat schriftl. Nur mitgeteilt ob man den auf der Strasse leben will?????
Er schreibt auch nicht welcher Widerspruch auch wenn direkt danach vom Antragsteller gefragt wurde... Immer ist alles undurchsichtig...Also es fehlen Fakten.. Auch das genaue hinterfragen´´ wird nicht deutlich beantwortet der Anwalt arbeitet auch mit der Angst vom Antragsteller... Angst weshalb die KDU nicht an den Vermieter gezahlt werden wo der Antrag doch vorläufig bewilligt wurde..
Weshalb nur vorläufig bewilligt wurde? Ich kann es nicht erkennen.. warum das JC so handelt.. Sollten weitere Unterlagen gefehlt haben müsste doch auch keine vorläufige ALG 2 bewilligung...
Im Schreiben steht nur: Ein
ALG Bewilligung wurde vorläufig bewilligt. Ein Leistungsbescheid wird eingehen sobald über den
ALG II Antrag endgültig entschieden werden kann, und / der Anspruch von dem hier bewilligten abweicht... In diesem Leistungsbescheid sind keine KDU aufgeführt. Nur der Regelsatz = also vorläufige Bewilligung der Regelleistung
Über die KDU wurde noch nicht bewilligt.
Dagegen kann man Widerspruch stellen ...steht weiter in dem Schreiben.
Ich wird versuchen weitere Infos zu bekommen.
Es tut mir leid mit scannen geht leider (noch)nicht.
Zu: Der Bescheid ist nur vorläufig, weil...?
Ohne Anwalt spielen die weiter Katz und Maus mit dem TE....
GENAU das ist es!!!! Wie weiter?
Gruß
M.
Okay.
Da die Bedürftigkeit geklärt ist hat JC einen Bescheid zu erlassen, unabhängig vom Widerspruch, der sich auf etwas anderes bezieht.
Der Bescheid ist nur vorläufig, weil...?
Ohne Anwalt spielen die weiter Katz und Maus mit dem TE.