Widerspruch zur Reduzierung meines Kilometergeld (0,30€) bei Nutzung des Privat PKWs für Dienstfahrten

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Tomscore

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Hallo
ich bin Hartz4 Empfänger und fahre mit meinem Privat PKW Ware zu Kunden . Dafür bekomme ich vom Arbeitgeber 0,30 Cent/pro Kilometer. Gegen die Bescheide habe ich seit FEB 2015 regelmäßig Widersprüche eingelegt, jetzt nach über einem 1,5 Jahren habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen. Ich arbeite seit 2010 für den Arbeitgeber und bisher wurde das Kliometergeld ohne Nachweis von Tankquittungen oder Reparaturrechnungen NICHT als Einkommen berechnet. Jetzt soll ich für rückwirkend ab 2015 Tankquittungen, Reparaturrechnungen u.s.w vorlegen außerdem soll ich nachweisen wieviele Kilometer ich privat und beruflich mit meinem PKW gefahren bin. Ich habe keine Tankquittungen gesammelt und keine Fahrtenbücker geführt weil ich dafür keinen Anlass hatte .. ist es rechtens das ich jetzt ohne vorherige Anweisungen diese jetzt vorlegen muss.
Laut dem JOB Center kann man ein altes Auto auch mit 0,10 Cent wirtschaftlich fahren, bei 0,30 Cent könnte ich lt. dem JOB Center möglicher Wei e zusätzliche Einnahmen generieren. Spielt der Verschleiß und der Wertverlust des PKW eigentlich keine Rolle, wenn ich 500 Kliomter beruflich im Monat fahre aber nur 100km privat?
Ich bin über jede Hilfe und jeden Rat dankbar, ich soll wahnsinnig viel Geld 1200€ nachzahlen wegen dem Kilomtergeld.
 

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  • Widerspruchsverfahren 2018-1a.doc
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Tomscore

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Lässt sich vielleicht ueber den Arbeitgeber noch belegen, wann du die Ware wohin geliefert hast?
Der Arbeitgeber schreibt mir in der Abrechnung wieviele Kilomter ich pro Monat gefahren bin , die Strecke die ich Abfahre ist immer die gleiche.

Mein Problem ist das ich gegenüber dem JOb Center nachträglich keine Tankquittungen und Reparaturbelege vorlegen kann. Hätte ich gewusst das diese Belege benötigt werden hätte ich sie gesammelt.
 
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So, dann sind die gefahrenen Kilometer ja schonmal belegt. Beim ADAC oder so gibt es soweit ich weiss Listen, welche Kosten ein Auto je nach Modell je km verursacht. Da ist alles einberechnet.
 
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Bei pauschaler Berechnung ( Kilometergeld) benötigt man auch keine Nachweise für Reparaturen etc., darum heißt es Pauschale.

Liegt schriftlich eine EGV vor, in der was anderes steht z.b. Führung eines Fahrtenbuches etc?

Lt. SGB https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,

Eine Entscheidung aus 2014 , die nicht besagt, das es auch andere Entscheidungen geben könnte: Kilometerpauschale
Wird das Kilometergeld auf Hartz 4 angerechnet?

Bekommen Hartz-4-Empfänger die Fahrtkosten als Kilometerpauschale erstattet, darf dies nicht angerechnet werden.
Eine besonders wichtige Entscheidung zum Thema „Kilometerpauschale bei Hartz 4 “ traf im September 2014 das Sozialgericht Detmold (Az.: S 18 AS 871/12).
Eine Aufstockerin bezog ALG 2 und war zudem für einen Werbeverlag tätig. Zusätzlich zu ihrem Einkommen erhielt sie eine Erstattung der Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer.
Dies wurde ihr vom Jobcenter als Einkommen auf den Regelsatz des ALG II angerechnet. Das Sozialgericht Detmold entschied jedoch, dass der Hartz-4-Empfängerin die Kilometerpauschale zu Unrecht angerechnet worden sei. Entscheidend war hierbei, dass der Arbeitgeber keine monatliche Pauschale gezahlt, sondern nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet habe.
Laut dem Gericht sei diese Form der Kostenerstattung nichts anderes, als wenn der Arbeitgeber der Hartz-4-Empfängerin die Fahrtkosten nicht als Kilometerpauschale bezahlt, sondern ihr ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt habe. In diesem Fall hätte auch nicht von einem Einkommen gesprochen werden können.

Der Arbeitgeber schreibt mir in der Abrechnung wieviele Kilomter ich pro Monat gefahren bin
Solange kein Fahrtenbuch Vorschrift ist, muss das genügen. Hast du das nicht für jeden Monat in der Abrechnung stehen, wenn ich das Schreiben vom JC korrekt lese?
 

Tomscore

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Bei pauschaler Berechnung ( Kilometergeld) benötigt man auch keine Nachweise für Reparaturen etc., darum heißt es Pauschale.

Liegt schriftlich eine EGV vor, in der was anderes steht z.b. Führung eines Fahrtenbuches etc?
?


Nein solch eine EGV liegt nicht vor, mein Problem ist wie soll ich nachträglich beweisen das ich das Fahrzeug überwiegend beruflich nutze. Das JC will lt. dem Schreiben wissen wie das Verhältniss zwischen privater udn beruflicher Nutzung des PKWs aussieht.
 

Tomscore

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So, dann sind die gefahrenen Kilometer ja schonmal belegt. Beim ADAC oder so gibt es soweit ich weiss Listen, welche Kosten ein Auto je nach Modell je km verursacht. Da ist alles einberechnet.


Gute Idee solch eine Liste habe ich dem JC schon 2017 eingereicht aber jetzt wollen sie siehe das Schreiben vom JC Reperaturrechnungen haben. Ich komme aus dem KFZ Bereich und habe alles selber repariert, eine Werkstatt mit 100€ /Stundenlohn kann ich mir überhaupt nicht leisten.

Was mich interessiert: Kann das JC nachträglich Belege wie Tankquittungen , Ersatzteilrechnungen verlangen. Wenn ich gewusst hätte das die Belege irgendwann dem JC vorgelegt werden müssen hätte ich sie gesammelt .
 
E

ExUser 1309

Gast
Nochmal: Siehe meinen vorigen Beitrag.

Du erhältst eine Pauschale pro Kilometer ( tatsächlich angefallene Fahrtkosten ), mit der ist alles abgegolten. Da benötigt es keine Reparatur/Reifen/Ölwechsel usw. Rechnungen.
Entscheidend war hierbei, dass der Arbeitgeber keine monatliche Pauschale gezahlt, sondern nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet habe.
Zusätzlich zu ihrem Einkommen erhielt sie eine Erstattung der Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer.


So ist es bei dir auch, dort wurden auch 0.30€/Km gewährt. Damit gibt es nichts nachzuweisen, außer die für die Firma gefahrenen Kilometer und die stehen in deinen Abrechnungen. Will das JC das anders sehen, würde ich gerichtlich dagegen angehen.

Gegenüber dem JC wuerde ich mit Hinweis auf das Urteil argumentieren.

Den Volltext des Urteils / Verfahrens findest mit Klick hier, ist deinem Fall sehr ähnlich.
Soweit der Arbeitgeber der Klägerin für die in Ausübung der Tätigkeit entstandenen Fahrtkosten einen Betrag von 0,30 EUR je nachgewiesenen Kilometer im Folgemonat erstattet hat, handelt es sich hierbei um einen Ersatzanspruch im Sinn von § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die von der Klägerin aus ihrem Regelbedarf vorverauslagten Kosten wurden durch den Arbeitgeber als Auftraggeber im Sinn von § 662 BGB auf Nachweis hin erstattet. Zur Erstattung war der Arbeitgeber verpflichtet, da es sich bei den Fahrten nicht um Fahrten im Eigeninteresse der Klägerin (wie etwa bei der Fahrt zur Arbeitsstätte) handelte, sondern um Fahren die allein im Interesse des Arbeitsgebers lagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Jetzt soll ich für rückwirkend ab 2015 Tankquittungen, Reparaturrechnungen u.s.w vorlegen außerdem soll ich nachweisen wieviele Kilometer ich privat und beruflich mit meinem PKW gefahren bin.
Dann sollen sie dir mal erklären, wie das rückwirkend möglich sein soll.
Ich habe keine Tankquittungen gesammelt und keine Fahrtenbücker geführt weil ich dafür keinen Anlass hatte .. ist es rechtens das ich jetzt ohne vorherige Anweisungen diese jetzt vorlegen muss.
Meiner Ansicht nach nicht.
Laut dem JOB Center kann man ein altes Auto auch mit 0,10 [tdgs]Cent[/tdgs] Euro wirtschaftlich fahren
Ich fahre selbst ein altes Auto, ich komm da nichtmal in die Nähe von.
Bei vielen alten Autos reichen 0,10€ nichtmal für den Sprit.
bei 0,30 [tdgs]Cent[/tdgs] Euro könnte ich lt. dem JOB Center möglicher Wei e zusätzliche Einnahmen generieren.
Was für ein Dummfug.
Die Einnahmen kennen sie doch schon, steht doch alles auf den Abrechnungen.
Spielt der Verschleiß und der Wertverlust des PKW eigentlich keine Rolle, wenn ich 500 Kliomter beruflich im Monat fahre aber nur 100km privat?
Für dein JC offenbar nicht.
Ich bin über jede Hilfe und jeden Rat dankbar, ich soll wahnsinnig viel Geld 1200€ nachzahlen wegen dem Kilomtergeld.
Schonmal nach einem guten Sozialrechtsanwalt umsehen.
mein Problem ist wie soll ich nachträglich beweisen das ich das Fahrzeug überwiegend beruflich nutze. Das JC will lt. dem Schreiben wissen wie das Verhältniss zwischen privater und beruflicher Nutzung des PKWs aussieht.
Die Forderung ist objektiv nicht zu erfüllen, damit sind die Grenzen der Mitwirkung erreicht (§ 65 SGB I).

Will das JC das anders sehen, würde ich gerichtlich dagegen angehen.
Darauf wird es letztlich wohl hinauslaufen.
 

Fairina

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Nein solch eine EGV liegt nicht vor, mein Problem ist wie soll ich nachträglich beweisen das ich das Fahrzeug überwiegend beruflich nutze. Das JC will lt. dem Schreiben wissen wie das Verhältniss zwischen privater udn beruflicher Nutzung des PKWs aussieht.

Wieder mal ein ganz ausgekochtes M...s.... von SB . Du wirst als Selbständiger jetzt behandelt.

Und ob das JC plötzlich 0,10 meint, dafür gibt es auch keine Begründung. Das FA rechnet auch 0,30 Euro.

Der Arbeitgeber schreibt mir in der Abrechnung wieviele Kilomter ich pro Monat gefahren bin , die Strecke die ich Abfahre ist immer die gleiche

Anwalt suchen. Darauf läuft es hinaus. Zudem unterstellt man deinem AG offenbar auch Betrug "
 

Tomscore

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Großer Mist ich bekomme keinen Beratungsschein für den benötigten Sozialanwalt. Ich musste dem Amsgericht Kontoauszüge aus den letzten 5 Wochen vorzeigen und leider habe ich zu hohe Einnahmen (Dank dem Benzingeld) und Dank meiner Krankenkasse die mir die zusätzlich geleistete Zuzahlungen ausgezahlt hat.

Kann mir jemand ein wenig beim formulieren einer Antwort auf das Job Center Schreiben helfen.
 

Tomscore

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ExUser 1309

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Was soll das schon aussagen? Nix!

Ich würde das mal locker angehen.
Z.b. so:
Sehr geehrte Damen und Herren Klxxg Schxxsxex,

ich teile Ihnen mit, das eine Pauschale von berechtigten 0.30€/km als Fahrtkostenerstattung gezahlt wird. Die gezahlten Kilometer sind Sachgerecht in meiner Abrechnung aufgeführt.


Somit ist es nicht nötig, Reparaturrechnungen etc. vorzulegen und eine Trennung in Privat/Firmennutzung, zu Ihrer Information: Ich bin Angestellt und nicht Selbständig.


Grundsätzlich ist eine Fahrtkostenerstattung des
Arbeitgebers für das beruflich genutzte Kfz kein Einkommen, siehe u.a. S 18 AS 871/12, ich zitiere:
Anders sind jedoch die Zahlungen von Kilometergeld und der sog. Spesen zu beurteilen. Zwar werden auch diese Zahlungen grundsätzlich von der Definition des Einkommens im Sinn des § 11 SGB II (s.o. ) erfasst. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung können diese Zahlungen des Arbeitsgebers jedoch nicht vom Einkommensbegriff des § 11 SGB II er-fasst werden. Das Bundessozialgericht (BSG ) hat bereits entschieden, dass die Rückerstattung von während des Bezuges von SGB II-Leistungen vorausgezahlten Stromabschlägen kein anrechenbares Einkommen ist (Urteil vom 23.08.2011, B 14 AS 185/10 R). Entsprechendes gilt hier. Die Klägerin hat in der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit Fahrten mit ihrem PKW für den Arbeitgeber übernommen. Die ihr hierdurch entstehenden Kosten musste sie entsprechend aus den ihr monatlich zur Verfügung stehenden Mitteln, d.h. ihrem Einkommen bzw. dem nach Anrechnung des Einkommens verbliebenen Regelbedarf nach § 20 SGB II, finanzieren. Soweit der Arbeitgeber der Klägerin für die in Ausübung der Tätigkeit entstandenen Fahrtkosten einen Betrag von 0,30 EUR je nachgewiesenen Kilometer im Folgemonat erstattet hat, handelt es sich hierbei um einen Ersatzanspruch im Sinn von § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die von der Klägerin aus ihrem Regelbedarf vorverauslagten Kosten wurden durch den Arbeitgeber als Auftraggeber im Sinn von § 662 BGB auf Nachweis hin erstattet. Zur Erstattung war der Arbeitgeber verpflichtet, da es sich bei den Fahrten nicht um Fahrten im Eigeninteresse der Klägerin (wie etwa bei der Fahrt zur Arbeitsstätte) handelte, sondern um Fahren die allein im Interesse des Arbeitsgebers lagen. Wäre der Klägerin vom Arbeitgeber ein Fahrzeug für diese Fahrten gestellt worden, hätte die Klägerin entsprechend keine Aufwendungen für Fahrtkosten gehabt und auch keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Da sie jedoch im Interesse des Arbeitgebers die Aufwendungen für diesen aus ihrem Regelbedarf ausgelegt hatte, ist die Erstattung dieser Auslagen nicht als Einkommen im Sinn von § 11 SGB II zu bewerten. Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken aus § 11 b Abs. 1 Nr. 1 SGB II, wonach Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Wenn also eine Nachzahlung von SGB II-Leistungen in einem späteren Monat nicht als Einkommen zu berücksichtigten ist, muss dies auch gelten, wenn im Interesse eines Dritten ein Leistungsempfänger Auslagen macht und diese später erstattet erhält. Dies gilt ebenso für die als Spesen bezeichneten Zahlungen des Arbeitgebers. Hierbei handelte es sich um Portokosten bzw. weitere Ausgaben der Klägerin, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit für den Arbeitgeber anfielen. Wären der Klägerin Postwertzeichen zur Verfügung gestellt worden, hätte sie keine Ausgaben aus dem Regelbedarf hierfür gehabt. Entsprechend wird sie durch die Erstattung seitens des Arbeitgebers nur so gestellt, wie sie gestanden hätte, wenn ihr die Postwertzeichen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt worden wären. Die Anrechnungsfreiheit der als Spesen bezeichneten Erstattungen kann auch durch folgendes deutlich gemacht werden: Wenn die Klägerin von ihrem Arbeitgeber Geld erhalten hätte, um für ihn Postwertzeichen zu erwerben oder einen Firmenwagen zu betanken, hätte es sich hierbei unstreitig nicht um Einkommen im Sinn von § 11 SGB II gehandelt. Entsprechend kann nichts anderes gelten, wenn die Klägerin die entsprechenden Kosten erst für ihren Arbeitgeber auslegt und zu einem späteren Zeitpunkt ihre nachgewiesenen Auslagen erstattet erhält.
33
Da es sich um keine monatlichen Pauschalen gehandelt hat, war es der Klägerin auch tatsächlich nicht möglich, durch gering gehaltenen Fahrtkosten oder Portokosten für sich einen Überschuss zu erzielen.

Ich fordere Sie auf, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, andernfalls erwäge ich Klage vor dem SG .

Hochachtungsvoll blabla...
 

Tomscore

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Hey Danke dir!

ich habe auch schon angefangen zu formulieren, einen Teil deiner Arrgumente liegt dem Job Center bereits vor. Ich hatte im MAI 2017 bereits einen Widersruch geschrieben der jetzt erst über ein Jahr später beantwortet wurde. Den von dir zitiertem Absatz aus dem Urteil werde ich auf jeden Fall mit in meine Antwort reinbringen.




Sehr geehrte Frau ..........

ihre Forderungen nachträglich ab 2015 einen Nachweis in Form von Tankquittungen, Reparatur- und Teilerechnungen zu erbringen ist objektiv nicht zu erfüllen, damit sind die Grenzen der Mitwirkung erreicht (§ 65 SGB I).

Es liegt keine EGV vor in der sie mich zum Führen eines Fahrtenbuchs und zum Sammeln von Tankquittungen und Reparaturrechnungen aufgefordert haben. Ich führe aus freien Stücken seit 2018 ein Fahrtenbuch daraus kann man ableiten das ich meinen PKW vorwiegend (zu 80%) für Fahrten für den Arbeitgeber und für Fahrten zum Arbeitgeber nutze.

Zitat Urteil Detmold ...................................................................................................................
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Lass dein Fahrtenbuch da raus.
Es ist irrelevant wofür du den PKW benutzt.
Relevant ist nur das du soundsoviele KM für den AG machst und er diese dir pauschal bezahlt.
 

Tomscore

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Nach 1,5 Jahren , mehreren Briefen und angeforderten Beweisen wie dem Fahrtenbuch darf ich das Kilometergeld - was ich für Fahrten mit dem eigenem PKW vom AG bekomme-- behalten. Es gab ne ordentliche Rückzahlung aber die 18 Monate Stress und Bangen waren schon nervenzerriessend.

Vielen Dank an alle die mir bei der Wiederspruchsformulierung Tipps gegeben haben.

1,5 Jahre Bearbeitungszeit seit Mai 2017 das sollte ich mal den zuständigen Politikern vorlegen.

Jetzt gehts mit dem nächstem Ärgerniss mit dem JC weiter ich warte seit Monaten auf meine Betriebskostenabrechnung bzw. auf die Bearbeitung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 64517

Gast
Eben den Thread gelesen, das ist ja wieder eine schwere Sauerei, wie die versuchen einem Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Bleibt für mich die Erkenntnis, dass ALG-Bezug und die Verwendung eines privaten PKW für Dienstfahrten sich beißen können. Gut zu wissen, solche Jobs kommen für mich nun nicht mehr in Frage, das JC will es scheinbar so.
 

DonOs

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