Hallo,
habe nun am 27.02.2017 einen Widerspruch wegen meiner EM-Rente eingelegt bzw. diesen dann abgesendet, der am 03.03.2017 bei der DRV angekommen ist.
Auch habe ich zum 03.03.2017 einen erneuten Reha-Antrag abgesendet.
Nun kam ein Schreiben von der DRV zurück mit folgendem Wortlaut:
" Sie haben am 03.03.2017 Leistungen zur medizinischen Teilhabe beantragt. Die Entscheidung über Ihren Widerspruch wird bis zum Abschluss des Teilhabeverfahrens zurückgestellt. "
Was bedeutet das?
Ich könnte das so interpretieren, das der Widerspruch zur EM-Rente erstmal zurückgestellt wird, bis die Kur beendet ist. Und die erstmal abwarten wollen, was nach der Kur rauskommt, oder ?
Aber trotzdem bleibt der Widerspruch zu meiner EM-Rente gültig, wird nur zurückgestellt. Dadurch ist der Ablehnungsbescheid zur EM-Rente nicht Rechtskräftig, oder?
Gruß Paul51
habe nun am 27.02.2017 einen Widerspruch wegen meiner EM-Rente eingelegt bzw. diesen dann abgesendet, der am 03.03.2017 bei der DRV angekommen ist.
Auch habe ich zum 03.03.2017 einen erneuten Reha-Antrag abgesendet.
Nun kam ein Schreiben von der DRV zurück mit folgendem Wortlaut:
" Sie haben am 03.03.2017 Leistungen zur medizinischen Teilhabe beantragt. Die Entscheidung über Ihren Widerspruch wird bis zum Abschluss des Teilhabeverfahrens zurückgestellt. "
Was bedeutet das?
Ich könnte das so interpretieren, das der Widerspruch zur EM-Rente erstmal zurückgestellt wird, bis die Kur beendet ist. Und die erstmal abwarten wollen, was nach der Kur rauskommt, oder ?
Aber trotzdem bleibt der Widerspruch zu meiner EM-Rente gültig, wird nur zurückgestellt. Dadurch ist der Ablehnungsbescheid zur EM-Rente nicht Rechtskräftig, oder?
Gruß Paul51