Blümchen76
Elo-User*in
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Hallo ForumleserInnen,
ich möchte einen Widerspruch abgeben.
Die Fakten siehe Text unten. Die Unterlagen/meine Fragen habe ich am 16.4. gefaxt. Fragen wurden keine beantwortet, sondern weiterhin Nachweise, Nachweise, Nachweise...
Was meint Ihr dazu? Spricht ein § dagegen oder ein Gesetz/Fachlicher Hinweis für das Jobcenter?
Sehr geehrtes Jokecenter
gegen den Versagungsbescheid mit Datum 17.04.2019, mir zugegangen am 24.04.2019 lege ich Widerspruch ein.
Mit Ihrem Schreiben vom 10.04.2019, bei mir eingegangen am 15.04.2019, legen Sie die Frist zur Einreichung der Unterlagen bis zum 23.04.2019 fest.
Bereits am 17.04.2019 erstellen Sie den Versagungsbescheid.
ich möchte einen Widerspruch abgeben.
Die Fakten siehe Text unten. Die Unterlagen/meine Fragen habe ich am 16.4. gefaxt. Fragen wurden keine beantwortet, sondern weiterhin Nachweise, Nachweise, Nachweise...
Was meint Ihr dazu? Spricht ein § dagegen oder ein Gesetz/Fachlicher Hinweis für das Jobcenter?
Sehr geehrtes Jokecenter
gegen den Versagungsbescheid mit Datum 17.04.2019, mir zugegangen am 24.04.2019 lege ich Widerspruch ein.
Mit Ihrem Schreiben vom 10.04.2019, bei mir eingegangen am 15.04.2019, legen Sie die Frist zur Einreichung der Unterlagen bis zum 23.04.2019 fest.
Bereits am 17.04.2019 erstellen Sie den Versagungsbescheid.