Hallo , bin schon länger Leser dieses sehr guten Forums, doch nun bräuchte ich mal einen Rat.
Habe am 19.08.09 folgenden Widerspruch mit Überprüfungsantrag bei meinem Regionalzentrum für Arbeit eingereicht :
Nun zu meiner Frage:
Wie wollen die eine Prüfung der Warmwasseraufbereitungskosten vornehmen wenn ich gar keinen Zähler dafür habe ? Oder ist das nur auf Zeit spielen ?
Und warum wollen die auch alte Nebenkostenabrechnungen ? Eine (die aktuelle) sollte doch reichen , da Ich wie gesagt keinen Warmwasserzähler habe.
Bin für jede Antwort dankbar
MfG ross
Habe am 19.08.09 folgenden Widerspruch mit Überprüfungsantrag bei meinem Regionalzentrum für Arbeit eingereicht :
Heute bekam ich folgendes Antwortschreiben :Mein Anspruch auf Heizkosten gemäß § 22 SGB II – Kürzung wegen Warmwasserkosten
Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie gewähren mir im Rahmen meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II auch Heizkosten. Diese Heizkosten hatten Sie aufgrund der hierin enthaltenen Warmwasserkosten um mehr als 6, 79 Euro gekürzt.
Nach der nun vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 27.02.2008 B 14/7b AS 64/06 R) ist dieses nicht zulässig.
Daher lege ich gegen den letzten mir gegenüber ergangenen Bescheid vom 11.08.2009
Widerspruch
ein.
Für alle Bescheide, welche bereits rechtskräftig geworden sind, beantrage ich ,
diese gemäß § 44 SGB X zu überprüfen.
Mir hieraus noch zustehende Heizkosten bitte ich mir zu erstatten. Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Die für Heizung und Warmwasser einheitlich entstandenen Kosten werden bei mir nach Heizkostenverordnung § 9 Absatz 2 getrennt.Eingangsbestätigung Ihres Widerspruch vom 19.08.09 gegen den Bescheid vom 11.08.09
hier: Berücksichtigung der Warmwasserpauschale
Sehr geehrter Herr ...... ,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres oben genannten Widerspruchs.
Nach der ersten Prüfung durch das Regionalzentrum für Arbeit konnte Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden.
Wir bitten Sie um eine Prüfung Ihrer Warmwasseraufbereitungskosten vornehmen zu zu können (auch für die Vergangenheit) Ihre Nebenkostenabrechnungen 2005 bis 2008 vollständig in Kopie einzureichen.
Um Ihren Widerspruch schnellstmöglich bearbeiten zu können bitten wir Sie uns die prüfungsrelevanten Unterlagen bis zum 25.09.09 einzureichen.
Wir sind um eine zügige Bearbeitung Ihres Widerspruchs bemüht. Die Widersprüche werden nach der Reihenfolge des Eingangs bei der Widerspruchsstelle bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.............
Nun zu meiner Frage:
Wie wollen die eine Prüfung der Warmwasseraufbereitungskosten vornehmen wenn ich gar keinen Zähler dafür habe ? Oder ist das nur auf Zeit spielen ?
Und warum wollen die auch alte Nebenkostenabrechnungen ? Eine (die aktuelle) sollte doch reichen , da Ich wie gesagt keinen Warmwasserzähler habe.
Bin für jede Antwort dankbar
MfG ross