hallo,
ich habe gegen meinen bewilligungsbescheid vorsorglich widerspruch eingelegt.
in meinem bewilligungsbescheid werden nur heizkosten und kaltmiete
ausgewiesen, nebenkosten als solches fehlen im bescheid.
meine kdu werden auch nicht in voller höhe übernommen, weshalb ich den
widerspruch vorsorglich [FONT="]mit verweis auf § 35 Abs. 1 SGB X [/FONT]gestellt habe.
um dann meinen eigentlichen widerspruch genau begründen zu können.
das ist ca. drei wochen her und habe noch nichts vom jobcenter gehört.
was muss ich jetzt machen.
wie sollte ich weiter vorgehen.
nochmal den vorsorglichen widerspruch einreich, nur dieses Mal mit Fristsetzung
zur beantwortung.
Oder sollte ich gleich einen normalen widerspruch einreichen ohne begründung.
ich habe gegen meinen bewilligungsbescheid vorsorglich widerspruch eingelegt.
in meinem bewilligungsbescheid werden nur heizkosten und kaltmiete
ausgewiesen, nebenkosten als solches fehlen im bescheid.
meine kdu werden auch nicht in voller höhe übernommen, weshalb ich den
widerspruch vorsorglich [FONT="]mit verweis auf § 35 Abs. 1 SGB X [/FONT]gestellt habe.
um dann meinen eigentlichen widerspruch genau begründen zu können.
das ist ca. drei wochen her und habe noch nichts vom jobcenter gehört.
was muss ich jetzt machen.
wie sollte ich weiter vorgehen.
nochmal den vorsorglichen widerspruch einreich, nur dieses Mal mit Fristsetzung
zur beantwortung.
Oder sollte ich gleich einen normalen widerspruch einreichen ohne begründung.