Hallo Freunde, folgendes, Ich habe der EGV widersprochen da die EGV meine Arbeitsfähigkeit nicht berücksichtigte (Gesundheitsformular ist in Bearbeitung) darauf wurde ich vorgeladen und mir wurde nahegelegt den Widerspruch zu widersprechen, da die Arbeitsfähigkeit nach Aussage des SB nichts mit der EGV zu tun hat.
Es wurde eine neue EGV geschrieben die ich sofort zu unterzeichnen hätte, auf meinen Hinweis daß ich die erst zuhause prüfen möchte, sagte er mir das ginge nicht, das wäre so beschlossen.
Ich habe mich aber geweigert die EGV sofort zu unterschreiben, dann sagte er mir, er müsste sie mir als VA dann schicken. Den Widerspruch wollte er immer noch sofort widersprochen haben, ich lehnte es ab um es erst mal hier im Forum zu hinterfragen.
Dann fragte ich nach meiner Sperre der Leistungen. Er sagte er wüsste nichts davon, rief dann die Leistungssachbearbeiterin auf, die erklärte, ich wäre wegen fehlendem Weiterbewilligungsantrag nicht mehr im Bezug. Ich hab den aber abgeschickt, dummerweise mal nicht per Einschreiben.
Jetzt muss ich den erneut stellen. Ach j er hat auch noch gesagt, die Schweigepflichtsentbindung müsse auf seinem Tisch landen, nicht beim Amtsärztlichen Dienst.Vielen Dank für euren Rat. C.
Es wurde eine neue EGV geschrieben die ich sofort zu unterzeichnen hätte, auf meinen Hinweis daß ich die erst zuhause prüfen möchte, sagte er mir das ginge nicht, das wäre so beschlossen.
Ich habe mich aber geweigert die EGV sofort zu unterschreiben, dann sagte er mir, er müsste sie mir als VA dann schicken. Den Widerspruch wollte er immer noch sofort widersprochen haben, ich lehnte es ab um es erst mal hier im Forum zu hinterfragen.
Dann fragte ich nach meiner Sperre der Leistungen. Er sagte er wüsste nichts davon, rief dann die Leistungssachbearbeiterin auf, die erklärte, ich wäre wegen fehlendem Weiterbewilligungsantrag nicht mehr im Bezug. Ich hab den aber abgeschickt, dummerweise mal nicht per Einschreiben.
Jetzt muss ich den erneut stellen. Ach j er hat auch noch gesagt, die Schweigepflichtsentbindung müsse auf seinem Tisch landen, nicht beim Amtsärztlichen Dienst.Vielen Dank für euren Rat. C.