Steffilein
Elo-User*in
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- 5 Januar 2013
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Hallo,
bin neu hier und habe folgendes Problem:
Ich habe vorgestern eine Vermittlungssperre bekommen.
Angefangen hat alles so:
Mein Vermittler meinte, dass ich mich zu wenig beworben habe. In der EGV stand 4 ich habe aber nur zwei geschrieben. Nach einem Gespräch mit ihm, in welchem ich ihm erklärt habe "wieso, weshalb, warum" hat er das auch akzeptiert und die Sache ad acta gelegt.
Ein paar Tage später kam ein Anhörungsbogen wegen einer angeblich nicht geschriebenen Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag. Die hatte ich aber doch geschrieben und das konnte ich auch nachweisen.
Nachdem er da keinen Erfolg hatte, habe ich einen Verwaltungsakt bekommen, weil ich angeblich die EGV nicht unterschrieben habe. Die habe ich aber doch unterschrieben. Der Widerspruch läuft, aber die lassen sich natürlich Zeit.
Im nächsten Gespräch fing der Berater wieder mit den zuwenig geschriebenen Bewerbungen an, wieder das gleiche Gespräch, wieder hat er meine Erklärung akzeptiert, diesmal hatte ich sogar einen Zeugen dabei.
Dann kommt ein paar Tage später ein Anhörungsbogen dazu nach Hause,
beim darauf folgenden Gespräch (wieder mit Zeugen) teil er mir mit, ich könne den Anhörungsbogen zwar ausfüllen, aber es sei ihm sowieso egal, was ich schreibe, er würde auf jeden Fall eine Vermittlungssperre verhängen.
Die ist jetzt da. Wie soll ich vorgehen.
Meiner Meinung nach ist diese Äußerung, dass er sowieso die Sperre verhängt unzulässig und ich habe dafür ja auch einen Zeugen.
Soll ich Widerspruch einlegen?
Wenn ja, wie formuliere ich den am besten.
Ich hoffe jemand kann nmir helfen
bin neu hier und habe folgendes Problem:
Ich habe vorgestern eine Vermittlungssperre bekommen.
Angefangen hat alles so:
Mein Vermittler meinte, dass ich mich zu wenig beworben habe. In der EGV stand 4 ich habe aber nur zwei geschrieben. Nach einem Gespräch mit ihm, in welchem ich ihm erklärt habe "wieso, weshalb, warum" hat er das auch akzeptiert und die Sache ad acta gelegt.
Ein paar Tage später kam ein Anhörungsbogen wegen einer angeblich nicht geschriebenen Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag. Die hatte ich aber doch geschrieben und das konnte ich auch nachweisen.
Nachdem er da keinen Erfolg hatte, habe ich einen Verwaltungsakt bekommen, weil ich angeblich die EGV nicht unterschrieben habe. Die habe ich aber doch unterschrieben. Der Widerspruch läuft, aber die lassen sich natürlich Zeit.
Im nächsten Gespräch fing der Berater wieder mit den zuwenig geschriebenen Bewerbungen an, wieder das gleiche Gespräch, wieder hat er meine Erklärung akzeptiert, diesmal hatte ich sogar einen Zeugen dabei.
Dann kommt ein paar Tage später ein Anhörungsbogen dazu nach Hause,
beim darauf folgenden Gespräch (wieder mit Zeugen) teil er mir mit, ich könne den Anhörungsbogen zwar ausfüllen, aber es sei ihm sowieso egal, was ich schreibe, er würde auf jeden Fall eine Vermittlungssperre verhängen.
Die ist jetzt da. Wie soll ich vorgehen.
Meiner Meinung nach ist diese Äußerung, dass er sowieso die Sperre verhängt unzulässig und ich habe dafür ja auch einen Zeugen.
Soll ich Widerspruch einlegen?
Wenn ja, wie formuliere ich den am besten.
Ich hoffe jemand kann nmir helfen