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den entsprechenden va findet ihr hier.
hauptpunkt des widerspruchs waren die bewerbungen.
widerpruchsbegründung war:
hauptpunkt des widerspruchs waren die bewerbungen.
widerpruchsbegründung war:
- Sie bieten Leistungen die ohne vorherige Antragstellung meinerseits wertlos sind und auch ohne deren Aufzählung möglich wären. Unterm Strich bleibt also Nichts.
- Sie fordern Bewerbungen ohne verbindliche Zusage zur Übernahme der Bewerbungskosten und deren Höhe pro Bewerbung.
- Sie fordern Bewerbungen in Höhe von mindestens 12 pro Monat. Der Regelsatz sieht keine Bewerbungskosten vor und selbst bei verbindlicher Zusage von 260€ pro Jahr fände eine Unterzahlung statt.
- Gesetzlich verankerte Pflichten können nicht Inhalt einer/eines Eingliederungsvereinbarung/Verwaltungsaktes sein.