Louisa2010
Elo-User*in
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- 10 Januar 2019
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Guten Abend,
nun hat es mich auch erwischt, ich "darf" ins Bewerbungstraining. Beziehe seit 6Monaten ALG1 und möchte wirklich wieder in Lohn und Brot stehen, nur um diese Schikanen seitens der Bundesagentur nicht mehr aushalten zu müssen. Finde nach meinem Umzug (450km vom Heimatort) jedoch keine Stelle (Verhaltensbiologie) und bewerbe mich darum auf Laborantenstellen und Bürohelfertätigkeiten, ohne Erfolg. Habe einige Weiterbildungen privat gemacht, ein mittelständisches Unternehmen geführt und bin in dem Alter, in dem kinderlosen Frauen das 'Tick Tack, will noch schnell schwanger werden' nachgesagt wird... kurzum ich habe noch nichts in Aussicht.
Die Zuweisung habe ich nicht unterzeichnet, sondern Widerspruch eingelegt, mit der Begründung es wurde keine Potentialanalyse durchgeführt, meine 'Defizite' sind folglich nicht bekannt und der Kurs sei nicht zielführend und sinnvoll. Widerspruch abgewiesen, weil dies eine Zuweisung war, kein Verwaltungsakt. Okay, muss ich akzeptieren. Dennoch widerstrebt es mir, mir erklären zu lassen, wie ich meine Vita "optimiere" oder welche Kleidung im Vorstellungsgespräch angemessen ist...mir widerstrebt die ganze Maßnahme.
Habe dieses Forum erst später gefunden und erfahren, dass sie Zuweisung "unbestimmt" ist, also ohne Daten bzgl Uhrzeiten, Inhalte, persönliche Ziele. Kann ich das noch beim Folgetermin anbringen? Das wird die Anhörung sein, warum ich die Maßnahme nicht begonnen habe, schätze ich. Kann ich da eine schriftliche Potentialanalyse einfordern? Mein SB hat mir von Oktober bis November 6 VV zugesendet, danach nichts mehr. Ich habe mir selber einige Vorstellungsgespräche erarbeitet (bin aber eben keine Laborfachkraft und keine Bürokauffrau), hatte zwei Besuchstage und derzeit rund 8 Bewerbungen noch offen. Bewerben kann ich mich...wehren fällt gerade schwer.
Macht es Sinn vor dem SG zu klagen?
Bin auf Eure Einschätzung gespannt, lieben Dank schonmal,
Grüße Louisa
nun hat es mich auch erwischt, ich "darf" ins Bewerbungstraining. Beziehe seit 6Monaten ALG1 und möchte wirklich wieder in Lohn und Brot stehen, nur um diese Schikanen seitens der Bundesagentur nicht mehr aushalten zu müssen. Finde nach meinem Umzug (450km vom Heimatort) jedoch keine Stelle (Verhaltensbiologie) und bewerbe mich darum auf Laborantenstellen und Bürohelfertätigkeiten, ohne Erfolg. Habe einige Weiterbildungen privat gemacht, ein mittelständisches Unternehmen geführt und bin in dem Alter, in dem kinderlosen Frauen das 'Tick Tack, will noch schnell schwanger werden' nachgesagt wird... kurzum ich habe noch nichts in Aussicht.
Die Zuweisung habe ich nicht unterzeichnet, sondern Widerspruch eingelegt, mit der Begründung es wurde keine Potentialanalyse durchgeführt, meine 'Defizite' sind folglich nicht bekannt und der Kurs sei nicht zielführend und sinnvoll. Widerspruch abgewiesen, weil dies eine Zuweisung war, kein Verwaltungsakt. Okay, muss ich akzeptieren. Dennoch widerstrebt es mir, mir erklären zu lassen, wie ich meine Vita "optimiere" oder welche Kleidung im Vorstellungsgespräch angemessen ist...mir widerstrebt die ganze Maßnahme.
Habe dieses Forum erst später gefunden und erfahren, dass sie Zuweisung "unbestimmt" ist, also ohne Daten bzgl Uhrzeiten, Inhalte, persönliche Ziele. Kann ich das noch beim Folgetermin anbringen? Das wird die Anhörung sein, warum ich die Maßnahme nicht begonnen habe, schätze ich. Kann ich da eine schriftliche Potentialanalyse einfordern? Mein SB hat mir von Oktober bis November 6 VV zugesendet, danach nichts mehr. Ich habe mir selber einige Vorstellungsgespräche erarbeitet (bin aber eben keine Laborfachkraft und keine Bürokauffrau), hatte zwei Besuchstage und derzeit rund 8 Bewerbungen noch offen. Bewerben kann ich mich...wehren fällt gerade schwer.
Macht es Sinn vor dem SG zu klagen?
Bin auf Eure Einschätzung gespannt, lieben Dank schonmal,
Grüße Louisa