Widerspruch gegen Inanspruchnahme der Sicherheitsgarantie

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saschah

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Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.
Ich möchte Widerspruch einlegen, allerdings fehlen mir die Worte.
Als erstes erzähle ich mal worum es sich geht.
2007 haben wir erstmalig Aufstockung erhalten und mussten Umziehen, das Amt hat uns auch darauf ein Brief zukommen lassen, das die Mietkaution vom Amt übernommen wird.Soweit alles gut.
Ich weiss nicht mehr genau, aber ein Jahr maximal 2 Jahre später waren wir komplett vom Amt weg, ohne das sich was geändert hat (bezüglich der Kaution).
2013 ist meine Frau plötzlich Arbeitslos geworden, und wir sind wieder zum Amt was auch alles super funktioniert hat, in der Zwischenzeit ist das Haus verkauft worden und wir haben einen neuen Vermieter bekommen.
Zum 01.06 diesen Jahres sind wir umgezogen und haben auch kein Geld mehr vom Amt bezogen, warum ist eine andere Sache.
Nun bekommen ich vom Jobcenter einen Brief per Einschreiben das ich bis zum 15.09 die Kaution an das Amt zurück zu zahlen habe, da die es an meinen alten Vermieter überwiesen haben.

Meine Frage , da es ja ein Darlehen war, ist es ja theoretisch so das die über meinen Kopf hinweg entschieden haben was mit meinem Geld passiert, ohne Rücksprache zu halten.

Und ist das nicht so ,das es nur 2 Monate nach dem Auszug in Anspruch genommen werden kann? Wir sind ja zum 01.06 raus.

Ich habe auch sehr viele Bilder der alten Wohnung gemacht warum wir da raus sind , extremer Schimmel teilweise sogar Schwarzschimmel, alle Möbel konnte ich auf Sperrmüll stellen.

Der alte Vermieter macht auch nur Ärger und ich vermute das der da sich so einige Geschichten ausgedacht hat um an das Geld zu kommen.

Naja ich sitze hier und versuche einen Widerspruch aufzusetzen, was irgendwie nicht funktioniert, hat vielleicht irgendjemand Tips wie ich das professionell schreibe?

Danke im Voraus
Gruss
Sascha
 

saschah

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Geht das so ?


Widerspruch gegen den Bescheid vom 28.08.2017 bezüglich der Inanspruchnahme der Sicherheitsgarantie
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen ihren Bescheid vom 28.08.2017 bezüglich der Inanspruchnahme der Sicherheitsgarantie lege ich Widerspruch ein und beantrage, den Sachverhalt erneut zu prüfen.
Im oben genannten Bescheid fordern Sie eine Rückzahlung von 806 Euro ein.
Damit bin ich nicht einverstanden.

Zur Begründung:
Sie haben ohne Rücksprache mit mir den Betrag in Höhe von 806 Euro an meinen ehemaligen Vermieter gezahlt, da es ein sogenanntes Darlehen war, also ich muss es bezahlen, wären Sie verpflichtet gewesen mich in Kenntnis zu setzten, das Herr xxxxxx die Mietkaution in Anspruch nimmt und aus welchen Gründen.
Des weiteren haben wir die Wohnung außerordentlich unter Zeugen inkl. Einschreiben zum 01.06.2017 gekündigt aufgrund starken Schimmel Befalls Fotos vorhanden. Alle Möbel mussten vernichtet werden.
Die Beanspruchung der Sicherheitsgarantie ist laut Ihrem Schrieb nur 2 Monate nach dem Auszug geltend zu machen, diese Frist ist ja nicht eingehalten worden.

Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx
 

saschah

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Damals habe ich nur ein...ich sag mal Zettel bekommen wo drauf stand das die ARGE ...war damals noch so..für den Fall des Falles aufkommt in form eines Darlehens.

Nun hat mein alter Vermieter davon gebrauch gemacht und die Kaution beim Amt eingefordert und auch bekommen.

Auf der Rückseite steht das ich binnen einem Monat Widerspruch erheben kann.

Ich Zitiere einfach mal den Brief:

Gewährung eines Darlehens in Anwendung des §Abs. 6SGBII (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch)
Bezug: Inanspruchnahme der Sicherheitsgarantie hier: Sicherheitsgarantie für die Wohnung xyz

Sehr geehrte Eheleute,
Sie hatten bei mir die Übernahme einer Mietkaution im Rahmen der Anmietung der o.a. Wohnung beantragt.
Aufgrund dieses Antrages hatte ich nach entsprechender Prüfung Ihrem Vermieter eine Sicherheitsgarantie erteilt, die zu Ihrer Kenntnis auch an Sie ausgehändigt wurde.

Ihr Vermieter hat wegen einer Verletzung der Ihnen obliegenden mietvertraglichen Verpflichtungen die Sicherheitsgarantie nach eingehender Überprüfung unsererseits in Anspruch genommen.
Der Betrag von 806 Euro wurde daheran Ihren ehemaligen Vermieter Herr xyz ausgezahlt.

Die geltend gemachte Forderung durch Inanspruchnahme dieser Sicherheitsgarantie durch Ihren Vermieter wird in Form eines Darlehens übernommen.
Ich gewähre demnach Ihnen und Ihrer PArtnerin hiermit gem. §22 Abs. 6 SGBII ein Darlehen in Höhe von 806 Euro

Der Erstattungsbetrag ist von Ihnen bis zum 15.09.2017 unter Angabe folgender Daten zu Überweisen...

.....

Danach kommt nur noch Bankdaten und die Rechtsbehelfsbelehrung

Unter anderem auch das ich binnen 1 Monat Wiederspruch erheben kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Der alte Vermieter macht auch nur Ärger und ich vermute das der da sich so einige Geschichten ausgedacht hat um an das Geld zu kommen.
Wenn der das Haus verkauft hat, müsst ihr euch wegen der Kaution an den neuen Vermieter halten, und der sich an euch.
Der alte Vermieter ist raus aus der Nummer (§ 566a BGB).

und haben auch kein Geld mehr vom Amt bezogen, warum ist eine andere Sache.
Ich fürchte, das "Warum" könnte noch wichtig werden.

Nun hat mein alter Vermieter davon gebrauch gemacht und die Kaution beim Amt eingefordert und auch bekommen.
Sicher, dass es der alte Vermieter war?

Auf der Rückseite steht das ich binnen einem Monat Widerspruch erheben kann.
Dann solltest du das auch tun.

a) Ob der Vermieter was fordern darf richtet sich nach den mietrechtlichen Regeln, und das kann nicht einfach vom JC hinter dem Rücken des Mieters entschieden werden.
Das JC ist nicht euer Vormund.
b) passt die komplette Rückforderung nicht zu den Rückzahlungsregelungen im SGB II. Insbesondere vermisse ich hier eine Ermessensausübung hinsichtlich einer Ratenzahlung.
Gab es zu diesem Bescheid überhaupt eine Anhörung?
 

Hartzeola

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b) passt die komplette Rückforderung nicht zu den Rückzahlungsregelungen im SGB II. Insbesondere vermisse ich hier eine Ermessensausübung hinsichtlich einer Ratenzahlung.

Wie kann ich eine Ratenzahlung beantragen?

Wenn Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen können, nehmen Sie bitte telefonisch mit dem Inkasso-Service Kontakt auf und beantragen eine Ratenzahlung unter Darlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch können Sie den unter „Formulare“ aufgeführten „Fragebogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ nutzen und diese dem Inkasso-Service zukommen lassen.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554192
 

saschah

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Widerspruch ist raus , mal sehen, nun hat mein Chef die Aufforderung bekommen , die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate an das JC zu senden.....die haben doch einen an der Waffel , wie oft wollen die denn die Unterlagen noch haben.

Wir beziehen seit dem 01.06 keine Unterstützung mehr, die Leistungen wären bist zum 01.08 eigentlich vorläufig bewilligt worden.

Der Grund war , wir sind ausgezogen aus unserer Schimmel Wohnung, dies haben wir auch dem Amt schon im März mittgeteilt , leider sagen die nein wir wussten nichts davon sowie die Unterlagen da auch angeblich nie angekommen sind ...naja...kurioserweise war aber pünktlich zum 01.06 ein Brief im Postfach das die die Leistungen sofort einstellen, weil unbekannt verzogen....das war der umzugstag...

darauf hin haben die dann zum 01.06 eingestellt was nicht schlimm war denn zum 01.08 hatte ich einen zusätzlichen Job und wäre eh raus gefallen, musste nur schauen wie ich die 2 Monate über die runden bekomme....war hart, aber meine Familie und ich leben :)

Muss ich denen noch einen Brief schreiben ??
Weil ich beziehe ja keine Leistungen mehr.

Gruss
Sascha
 
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