Zweifelhafte Erwerbsfähigkeit
Hallo,
hab schon unter Eingliederungsvereinbarung einen Beitrag geschrieben bin mir allerdings nicht sicher ob das dort richtig platziert ist.
Das Jobcenter zweifelt meine Erwerbsfähigkeit an und wollte mich zum ärztlichen Dienst schicken, Termin wurde vom
FM veranlasst. Ein
EGV/
VA wurde doch schon vor dem angeforderten Termin ausgestellt und das obwohl meine Erwerbsfähigkeit noch immer nicht abgeklärt wurde. Der Termin stand ja noch aus.
Daraufhin legte ich einen
Widerspruch gegen den
VA ein mit der Begründung das meine Erwerbsfähigkeit noch ungeklärt wär.
Dann bekamm ich Termin zum ärztlichen Dienst, einige Wochen später als der erlassene
VA.
Mein
Widerspruch /
VA wurde abgelehnt, da ja bei dem ärztlichen Dienst heraus kam ich bin erwerbsfähig.
Nun meine Frage an Euch, ist das denn alles so richtig? Seh ich das falsch und bin somit im Unrecht? Ich meine unter § 15
SGB II steht: "es soll mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung.."
Was wenn die Erkenntnis jedoch bei dem Erlass eines VAs gar nicht vorlag? Wieso sieht die Widerspruchsstelle das so und lehnt meinen Einspruch ab?
Sollte ich nun Klage erheben? Wenn ja, wie geht das genau und wer zahlt die ganzen Kosten für die Klage?