Widerspruch gegen EGV per VA abgelehnt - trotz zweifelhafter Erwerbsfähigkeit?!?

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Heini62

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

mich hat es nun auch erwischt und ich bin völlig verzweifelt. Ich hoffe hier einen guten Rat zubekommen.

Zum Sachverhalt. Ich erhielt obwohl meine Erwerbsfähigkeit seitens des Jobcenters fraglich war ( 7 Monate Au!) einen Verwaltungsakt im September 2014.

Das Jobcenter wollte mir einen Termin zur Begutachtung für den ärztlichen Dienst geben. Diesen bekam ich auch für Anfang November.

Gegen den VA aus 09/14 legte ich Widerspruch ein da ja meine Erwerbsfähigkeit noch überprüft werden mußte.

Am 9 januar 2015 kam der Widerspruchsbescheid - wird abgewiesen da ja meine Erwerbsfähigkeit vorliegt. (ja jetzt, aber damals nicht!)


Ist das denn zu glauben? Ich bin völlig erschlagen. Die zweifelsfreie Erwerbsfähigkeit wurde erst im November durch den ä.D. attestiert und stand im September ja noch außer Frage, als mir der VA vorgelegt wurde.

Wie gehts nun weiter? Alles verlaufen lassen oder einfach nur des Rechts wegen kämpfen? Ich bin erschüttert über diese Willkür. Wozu sind Gesetze da?

Bitte um Rat, vielen Dank!
Heinrich
 

gila

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AW: Widerspruch gegen EGV per VA abgelehnt - obwohl zweifelhafter Erwerbsfähigkeit -

Da kann ich pers. leider NIX zu sagen, weil überhaupt nicht klar ist, worum es in dem VA geht, was der Inhalt war - worum es DIR im Widerspruch ging, was so furchterregend an dem VA war ... und was dein ZIEL JETZT ist bzw. auch die Konsequenz aus der Ablehnung.

Da müsstest du dir die Mühe machen, die Details der Reihe nach zu schildern und am besten die entsprechenden Bescheide (alle identifizierenden Angaben schwärzen!) hier hochzuladen, damit man sich ein Bild machen kann!
 

Heini62

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AW: Widerspruch gegen EGV per VA abgelehnt - obwohl zweifelhafter Erwerbsfähigkeit -

Hab mir die Mühe gemacht und den Verwaltungsakt abgetippt, hoffe es klappt.
 

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Heini62

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AW: Widerspruch gegen EGV per VA abgelehnt - obwohl zweifelhafter Erwerbsfähigkeit -

Der komplette Inhalt ist ein Witz, diesen hab ich noch nicht mal bemängelt es ging mir darum,daß ich zurvor sehr lange AU gewesen bin und das Jobcenter nun unbedingt meine Erwerbsfähigkeit überprüfen lassen wollte allerdings war der Termin erst im November.


Ich wollte einfach mein Recht durchsetzen, daß ist Alles.
 

Heini62

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Zweifelhafte Erwerbsfähigkeit

Hallo,
hab schon unter Eingliederungsvereinbarung einen Beitrag geschrieben bin mir allerdings nicht sicher ob das dort richtig platziert ist.

Das Jobcenter zweifelt meine Erwerbsfähigkeit an und wollte mich zum ärztlichen Dienst schicken, Termin wurde vom FM veranlasst. Ein EGV/VA wurde doch schon vor dem angeforderten Termin ausgestellt und das obwohl meine Erwerbsfähigkeit noch immer nicht abgeklärt wurde. Der Termin stand ja noch aus.

Daraufhin legte ich einen Widerspruch gegen den VA ein mit der Begründung das meine Erwerbsfähigkeit noch ungeklärt wär.

Dann bekamm ich Termin zum ärztlichen Dienst, einige Wochen später als der erlassene VA.

Mein Widerspruch / VA wurde abgelehnt, da ja bei dem ärztlichen Dienst heraus kam ich bin erwerbsfähig.


Nun meine Frage an Euch, ist das denn alles so richtig? Seh ich das falsch und bin somit im Unrecht? Ich meine unter § 15 SGB II steht: "es soll mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung.."

Was wenn die Erkenntnis jedoch bei dem Erlass eines VAs gar nicht vorlag? Wieso sieht die Widerspruchsstelle das so und lehnt meinen Einspruch ab?

Sollte ich nun Klage erheben? Wenn ja, wie geht das genau und wer zahlt die ganzen Kosten für die Klage?
 

Dark Vampire

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AW: Zweifelhafte Erwerbsfähigkeit

Hmm man kann es so oder so sehen....

ich sehe das eher so, wenn der VA an sich ok ist lass es dabei.
Wenn nicht kannste es versuchen, dann wird aber evtl. nur die entsprechende Passage gestrichen und bekommste neuen aufs Auge gedrückt.Dann haste auch nix davon.....
 
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