Hallo GineMaja,
Danke für Eure Antworten. Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen (ich hoffe, das ist richtig so), weil ich gestern einen Termin beim Jobcenter hatte, durch den sich neue Fragen aufgetan haben.
So ganz richtig ist das nicht, es ist besser mit Fragen die eigentlich zusammengehören auch in einem Thema zu bleiben und bei "
Widersprüche / Klagen" warst du noch ganz falsch, noch geht es ja um dein "Gutachten" und vorwiegend um deine persönliche Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt.
Daher habe ich mir erlaubt das hier erst mal zusammenzulegen.
Eine Eingliederungsvereinbarung wurde mir gar nicht vorgelegt, weil ich gesagt habe, dass man auf einem mangelhaften Gutachten ja keine vernünftige Vereinbarung abschließen kann.
Hast du denn das komplette "Gutachten" vorliegen, aus dem Teil A sollte ja hervorgehen woher derArzt seine Erkenntnisse genommen hat für die 3 -
UNTER 6 Stunden ... ???
Damit kann zumindest (vorerst) nur eine Teilzeitvermittlung erfolgen und es dürfen dir zumutbar auch nur Teilzeit-Maßnahmen angeboten werden.
Es mag deine Meinung sein, dass diese Begutachtung nicht viel wert ist aber die hat dich im Moment noch vor dem Sozial-
AMT bewahrt und eine
AU -Bescheinigung gibt es ja offenbar auch nicht.
Du schreibst ja selbst, dass du nicht wirklich in regelmäßiger Behandlung bist und
OHNE AU -Bescheinigung vom behandelnden Arzt ist man zunächst mal gesetzlich als gesund zu betrachten.
Ich habe meine Sachbearbeiterin darum aufgefordert, mir bitte diesen Verwaltungsakt zu schicken, damit ich dagegen
Widerspruch einlegen kann. Sie war der Meinung, dass das so nicht geht.
So wie du dir das gerade vorstellen möchtest geht es tatsächlich nicht, du beziehst eine Sozial-Leistung für Erwerbsfähige Arbeitslose und man möchte gerne erreichen, dass du die irgendwann mal nicht mehr benötigen wirst ...
Das ist nun mal der "tiefere Sinn" von
Hartz 4 (gewesen), diese "Gutachten" werden nur für das
JC gemacht und nicht für dich und die ersetzen schon gar keine ambulante, ärztliche Behandlung wenn man meint überhaupt
NICHT Arbeitsfähig zu sein ...
Das hat mit der generellen Erwerbsfähigkeit nicht unbedingt was zu tun und nur die wird vom
ÄD des
JC geprüft, um deinem Arbeitsvermittler (im Teil B = Leistungseinschätzung) mitzuteilen in welche Tätigkeiten du vermittelt werden könntest ... und in welchem Zeitrahmen (also Vollzeit / Teilzeit oder gar nicht).
Nun möchte sie mit mir Termine für ein Bewerbungstraining machen. Mir ist nun nicht ganz klar, wie es weiter gehen soll.
Das glaube ich dir sofort aber du erwartest hier auch "den Blick in die Glaskugel", schreibst nur, dass du noch nicht viel zu Wege gebracht hast, kein Alter, keine ungefähren Angaben zu den Problemen die dich zu der Annahme führen, sowieso nicht "Arbeits-Fähig" zu sein ... bist aber auch nicht offiziell krankgeschrieben ... weil du mit Ärzten ja auch nicht so zurecht kommst.
Ich halte mich für weniger als 3 Std. arbeitsfähig, warum soll ich dann ein Bewerbungstraining machen?
Deine alleinige Ansicht dazu interessiert aber bei den Ämtern Niemanden wirklich, glaubst du wirklich es genügt zu sagen "ich
KANN aber nicht" und dann wird man in Ruhe gelassen von einem Amt, das immerhin deinen Lebensunterhalt zahlen soll jeden Monat ???
Meine Sachbearbeiterin meinte, dann sollte ich halt einen Gelben Schein vorlegen. Das geht aber nicht, weil mein Hausarzt vor kurzem in Ruhestand gegangen ist und ich auf die Schnelle sicher keinen neuen Hausarzt finde, dem ich vertraue.
Da hat sie leider Recht, denn ohne diesen Schein bist du
NICHT krank für das
JC und sonst für auch für Niemanden ... also hast du wie alle Leistungsbezieher zu versuchen eine Arbeit zu finden.
Ob du wirklich ein Bewerbungstraining brauchst kann ich nicht beurteilen, ich
KANN überhaupt
NICHT beurteilen was du wirklich brauchst, um dein Leben irgendwann mal "auf die Reihe zu bekommen" ...
Davon abgesehen glaube ich auch nicht, dass es sinnvoll ist, jede Woche einen neuen Gelben Schein vorzulegen. Ich möchte grundsätzlich erreichen, dass ein sorgfältiges und faires Gutachten erstellt wird.
Wenn man krank ist muss man das in der Regel tun um das auch beim
JC (und bei der
KK ) belegen zu können, dass man krank ist, dafür muss man nicht unbedingt jede Woche zum Arzt, der darf auch länger
AU schreiben (3 - 4 Wochen am Stück) wenn das Notwendig ist.
Wenn mein Hausarzt in Rente gehen wird weiß ich das ja meist schon länger und dann sollte man sich früh genug, um einen anderen Hausarzt kümmern, ohne medizinische Unterlagen (möglichst über längere Zeit schon mit
AU in Behandlung) wird dich
KEIN "Gutachter" für komplett "
KO" erklären ... übrigens auch keiner von der Rentenkasse.
Was du erwartest wirst du vom
JC -
ÄD nicht bekommen, was konkret stellst du dir denn darunter vor, dass er dir den "Freifahrschein" zum Sozial-Amt als "Gutachten" ausstellen wird (
UNTER 3 Stunden Erwerbsfähig) ???
Das Sozial-
AMT muss dich trotzdem nicht haben wollen (kann der Ansicht vom
JC -
ÄD also auch widersprechen) und wird dann (wahrscheinlich) eine gutachterliche Überprüfung deiner Erwerbsfähigkeit von der
DRV anfordern.
Ich glaube, das mit der Rente kann ich vergessen. Bei der Rentenberatung wurde mir jedenfalls gesagt, dass das für mich nicht in Frage kommt.
Diese Begutachtung (auf Anforderung des Sozial-
AMTES) muss die
DRV dann vornehmen auch wenn du keine Renten-Ansprüche haben solltest.
Was die so dazu "sagen" sollte man aber auch nicht unbedingt glauben ... die sind auch Klasse im "Abwimmeln", besonders wenn noch recht junge Leute nach ihren Ansprüchen auf eine EM-Rente fragen.
Ich bin auch schon seit Teenagerzeiten ziemlich angeschlagen und dann nach dem Abi zusammengebrochen.
Da gibt es durchaus auch Ausnahmeregelungen wenn Jemand schon immer schwer Erwerbsgemindert gewesen sein könnte, der ist aber in der Regel auch in ärztlicher Behandlung und kann das nachweisen.
Mit Ärzten und anderen Therapeuten habe ich nicht die allerbesten Erfahrungen gemacht, dazu kommt, dass mein Hausarzt, bei dem ich zwar nicht oft war, dem ich aber vertraut habe, vor kurzem in Rente gegangen ist.
Über diese "Versuche" und die seltenen Besuche bei deinem Hausarzt muss es aber auch Aufzeichnungen geben, die solltest du dir mal besorgen ehe das alles mal vernichtet wurde (aus Datenschutzgründen), gerade bei inzwischen geschlossenen Praxen ist es oft schwer den Verbleib der Krankenakten zu klären.
Darum hatte ich auf den Amtsarzt gehofft, dass der versteht, wie schlecht es mir geht, aber das Gutachten was der da erstellt hat, würde ich als mangelhaft bezeichnen.
Das sehe ich etwas anders, der wollte (vermutlich) deine "Abschiebung" an das
SGB XII verhindern, dort wird man dich auch nicht "auf Händen tragen" und zusehen dich bald wieder los zu werden ... es sei denn die
DRV bestätigt durch ein eigenes Gutachten deine volle "Erwerbsunfähigkeit" ...
Für mein Empfinden kann so etwas keine Grundlage für eine Eingliederungsvereinbarung sein.
Es geht aber
NICHT um dein Empfinden dabei, warum soll das keine Grundlage für eine
EGV sein können, du bist
NICHT Erwerbsgemindert, nur in der Leistung eingeschränkt, und mit dieser eingeschränkten leistung kann man durchaus eine Eingliederung am Arbeitsmarkt versuchen.
Ob das klappen wird ist sicher eine ganz andere Frage, das darf dann aber nicht an dir liegen, sondern am "Arbeitsmarkt" ... du bist nicht
AU geschrieben also stehst du der Vermittlung mit Teilzeit-Leistungsfähigkeit (lt.
ÄD ) zur Verfügung.
Wenn man einen Job hat kann man auch nicht einfach (ohne gelben Schein) zu Hause bleiben, weil man gerade selber meint nicht Arbeitsfähig zu sein ...
Da das Gutachten nun aber in die Welt gekommen ist, habe ich gedacht, dass ich nun alles ablehne, was auf Basis dieses Gutachtens zustande kommt und mir dann einen Anwalt suche.
Und was soll der Anwalt dann dagegen machen können, der ist auch kein Arzt und kann gar nicht beurteilen ob dieses Gutachten in Ordnung ist oder nicht ...
Ich hoffe, dass dann ein neues Gutachten gemacht wird, das sorgfältiger und fairer ist, und dass ich dann evtl. in die Sozialhilfe rutsche.
Und was erwartest du dir dort, wie das dann weitergeht wurde dir ja bereits geschildert ???
Da "rutscht" man nicht so einfach hin, die wollen auch nicht zahlen wenn sie nicht müssen ...
Was meint ihr, kann man das so machen?
Man "kann" vielleicht darauf hin arbeiten in die Sozial-
HILFE zu kommen, dafür solltest du dich erst mal
AU schreiben lassen ... "gesunde" LE werden nur ganz selten in die Sozial-
HILFE geschickt ... dafür ist die ja nicht vorgesehen.
Ob du dort dann zufriedener sein wirst wage ich zu bezweifeln, denn die lassen dich auch auf die Dauer
NICHT in Ruhe, wenn es keine klare Entscheidung der
DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit gibt.
MfG Doppeloma