Widerspruch gegen ärztliches Gutachten und Eingliederungsvereinbarung, Klage bei VA, was muß ich beachten?

Leser in diesem Thema...

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
Hallo Leute.

Ich musste vor einiger Zeit zum Amtsarzt, der ein Gutachten angefertigt hat mit dem ich nicht einverstanden bin. Da der Arzt recht schludrig gearbeitet hat, werde ich wohl Widerspruch einlegen. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird das jetzt so ablaufen: meine Sachbearbeiterin wird versuchen, mit mir eine Eingliederungsvereinbarung zu machen, und ich werde ihr dann sagen, dass ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin und klagen werde. Dann wird die Sachbearbeiterin einen Eingliederungsbescheid machen, gegen den ich dann Widerspruch und Klage einlegen kann.
Meine Frage ist nun, was in der Zwischenzeit passiert bis die Klage entschieden ist. Ich habe gelesen, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Heißt das, dass dieses mangelhafte Gutachten dann trotzdem gilt? Was kann ich dagegen tun?

Danke für eure Unterstützung und viele Grüße
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Widerspruch Eingliederungsbescheid

Gegen ein Gitachten kanst Du keinen Widerspruch einlegen.

Das geht nur gegen Verwaltungsakte.

Wenn Dir jetzt eine EGV vorgelegt werden sollte, ist das erstmal ein Vertrag. Daen musst Du nicht unterschreiben, wenn Du nicht mit dem einverstamden bist, was da drinsteht.

Sollte dann ein VA erlassen werden, kannst Du gene diesen Widerspruch einlegen. Der entfaltet tatsächlich keien aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Du Dich erstmal an den VA helten musst. Es gibt aber die Möglichkeit, beim Gericht die Aufschiebende Wirkung des Widerspruches zu beantragen. Wenn diesem Antrag stattgegegebn wird, mussst Du Dich nichr an den VA halten, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.242
Bewertungen
19.272
AW: Widerspruch Eingliederungsbescheid

Willkommen @GineMaja:welcome:

Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet.

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!oder "Widerspruch Eingliederungsbescheid" sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-und...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 
E

ExUser 3363

Gast
Zu der "schlampigen" Begutachtung..

Hattest Du dazu deine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden ?

Wenn nein, ist es einfacher, ein Gutachten nicht aktzeptieren zu wollen..
:icon_pause:
 
E

ExUser 3363

Gast
Warum sollte das einfacher sein?

Weil man anbei nicht (subtil) gegen die eigenen Ärzte angegangen werden muss.

Die ÄD ,s wollen am liebsten nach "Aktenlage" befinden, was Arbeit und Geld spart.
Anbei werden dann die Unterlagen der eigenen Ärzte heran gezogen, eventuell ohne den
zu beurteilenden jemals gesehen zu haben.

Dies klingt nicht nur nach Lotteriespiel, artet manchmal tatsächlich so aus.

Möge der ÄD sich doch gefälligst eigener Objektivität zu nutze machen, ohne andere Doc,s
mit rein ziehen zu wollen..

Die Verweigerung der Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht sorgt dafür, das der ÄD sich ganz allein
ein Bild des zu begutachtenden machen muss..

Das würden sie auch dann so machen und mehrere Köche können dann den Brei nicht so schnell verderben :wink:
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
Hallo.

Danke für Eure Antworten. Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen (ich hoffe, das ist richtig so), weil ich gestern einen Termin beim Jobcenter hatte, durch den sich neue Fragen aufgetan haben.
Eine Eingliederungsvereinbarung wurde mir gar nicht vorgelegt, weil ich gesagt habe, dass man auf einem mangelhaften Gutachten ja keine vernünftige Vereinbarung abschließen kann. Ich habe meine Sachbearbeiterin darum aufgefordert, mir bitte diesen Verwaltungsakt zu schicken, damit ich dagegen Widerspruch einlegen kann. Sie war der Meinung, dass das so nicht geht. Nun möchte sie mit mir Termine für ein Bewerbungstraining machen. Mir ist nun nicht ganz klar, wie es weiter gehen soll. Ich halte mich für weniger als 3 Std. arbeitsfähig, warum soll ich dann ein Bewerbungstraining machen? Meine Sachbearbeiterin meinte, dann sollte ich halt einen Gelben Schein vorlegen. Das geht aber nicht, weil mein Hausarzt vor kurzem in Ruhestand gegangen ist und ich auf die Schnelle sicher keinen neuen Hausarzt finde, dem ich vertraue. Davon abgesehen glaube ich auch nicht, dass es sinnvoll ist, jede Woche einen neuen Gelben Schein vorzulegen. Ich möchte grundsätzlich erreichen, dass ein sorgfältiges und faires Gutachten erstellt wird.
Was würdet Ihr mir als nächsten Schritt vorschlagen?

Danke für Euer Bemühen und viele Grüße.
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Hallo Leute.

Gestern hatte ich einen Termin beim Jobcenter, bei dem es zu einer Diskussion mit meiner Sachbearbeiterin kam, ob ich überhaupt richtig beim ALG-II bin, wenn ich der Meinung bin, dass ich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bin.
Zur Vorgeschichte: In den letzten Jahren habe ich ALG-II bezogen, durch ein amtsärztliches Gutachten war meine Arbeitsfähigkeit zwischen 3-6 Stunden eingestuft worden. Irgendwann ging es mir schlechter, und meine Sachbearbeiterin schickte mich darum zur Rentenberatung. Dabei kam aber heraus, dass ich gar keinen Anspruch auf Rente habe. Daraufhin wurde ich erneut zum Amtsarzt geschickt, der aber weiter der Meinung war, ich wäre zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig (den Ärger mit dem Gutachten habe ich schon in einem anderen Beitrag gechildert).
Die Frage war nun, ob ich überhaupt richtig beim ALG-II bin, wenn ich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bin. Wie gesagt, ich wurde erst einmal zwischen 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig eingestuft, aber das letzte Wort darüber ist noch nicht gesprochen.
Wo landen denn die Leute, die keine Rente bekommen können, aber nicht arbeitsfähig sind? Bekommen die dann Sozialhilfe? Es gibt doch auch Rentner, die mit Hartz-IV aufstocken.
Nun bin ich etwas verwirrt, für etwas Licht ins Dunkel wäre ich dankbar.

Viele Grüße von mir.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Du musst grundsätzlich unterscheiden zwischen arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig.

Ein Rentner ist ja nicht arbeitssuchend, die Grundsicherung hat also nichts mit dem SGB ll (ugs. Hartz IV ) zu tun, sondern ist ein Part der Sozialhilfe SGB XII.

Menschen im erwerbsfähigen Alter, die aber weniger als 3h erwerbsfähig sind, bekommen dann Erwerbsminderungsrente.

Sollten entsprechende Ansprüche gegenüber der DRV oder anderen nicht bestehen, gibt es Sozialhilfe SGB XII.
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Hallo.

"Menschen im erwerbsfähigen Alter, die aber weniger als 3h erwerbsfähig sind, bekommen dann Erwerbsminderungsrente.

Sollten entsprechende Ansprüche gegenüber der DRV oder anderen nicht bestehen, gibt es Sozialhilfe SGB XII.[/QUOTE]"


Wie komme ich denn zur Sozialhilfe? Das bisherige Gutachten sagt ja, dass ich zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig bin. Ich sehe das anders, und werde darum wohl den Rechtsweg einschlagen. Wenn die bei Gericht dann einen neuen Gutachter bestellen und der stellt dann fest, dass ich tatsächlich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bin, lande ich dann automatisch bei der Sozialhilfe? So ganz blicke ich da noch nicht durch.

Viele Grüße von mir
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Wenn Du nur unter 3h arbeitsfähig bist und anderweitig kein Geld bekommst, dann landest Du bei der Sozialhilfe.
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Das Problem bei Dir ist, dass Du keinen Rentenanspruch ahst. Deshalb leitet die DRV erst gar keine medizinische Prüfung Deiner Erwerbsfähigkeit ein. Diese Prüfung müsste dann vom Sozialamt beantragt werden.

Stellt sich halt de Frage, wie man das Sozialamt dazu bekommt, diese Prüfung bei der Rentenversicherung zu beantragen, wenn der äztliche Dienst des Jobcenters Dich als erwerbsfähig betrachtet.

Was fehlt Dir denn an Beitagszeiten für die Rente? Hast Du schonmal eine Reha gemachtund wäre das gesundheilich eventuell vorteilhaft für Dich? Die rentenrechtlichen Voraussetzungen für eien Reha sind geringer als die für eine Rente. Am Ende einer Medizinischen Reha wird dann im Abschlussbericht eine sozialmedizinische Einschätzung deiner Erwerbsfähigkeit vorgenommen. Dies könnte dann der Türöffner sen, damit das Sozialamt Deine Erwerbsfähigkeit durch die DRV feststellen läßt.

Dazu brauchst Du aber einen Arzt, der für den Rehaantrag einen entsprechenden Befundbericht erstellt.
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Hallo.

Ich glaube, das mit der Rente kann ich vergessen. Bei der Rentenberatung wurde mir jedenfalls gesagt, dass das für mich nicht in Frage kommt. Ich bin auch schon seit Teenagerzeiten ziemlich angeschlagen und dann nach dem Abi zusammengebrochen.
Mit Ärzten und anderen Therapeuten habe ich nicht die allerbesten Erfahrungen gemacht, dazu kommt, dass mein Hausarzt, bei dem ich zwar nicht oft war, dem ich aber vertraut habe, vor kurzem in Rente gegangen ist. Darum hatte ich auf den Amtsarzt gehofft, dass der versteht, wie schlecht es mir geht, aber das Gutachten was der da erstellt hat, würde ich als mangelhaft bezeichnen. Für mein Empfinden kann so etwas keine Grundlage für eine Eingliederungsvereinbarung sein.
Da das Gutachten nun aber in die Welt gekommen ist, habe ich gedacht, dass ich nun alles ablehne, was auf Basis dieses Gutachtens zustande kommt und mir dann einen Anwalt suche.
Ich hoffe, dass dann ein neues Gutachten gemacht wird, das sorgfältiger und fairer ist, und dass ich dann evtl. in die Sozialhilfe rutsche. Was meint ihr, kann man das so machen?

Viele Grüße, ...
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
Hallo.

Das mit der Rente klappt nicht, weil ich nicht genug gearbeitet habe.
Nun ist mir doch eine Eingliederungsvereinbarung zugeschickt worden. Ich soll zu einem Bewerbungstraining. Meiner Meinung nach bin ich nicht fit genug für so etwas, ich habe mich also entschieden, diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben.
Das ist doch richtig so, dass dann, wenn ich diese Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe, mir dann ein Verwaltungsakt zugeschickt wird, gegen den ich dann Widerspruch einlegen kann?
Diesen Widerspruch , richte ich den an das Jobcenter oder gibt es da eine Widerspruchsstelle? Würdet ihr mir raten, den Widerspruch erst einmal selber zu formulieren, oder besser gleich einen Anwalt zu suchen?

Viele Grüße, ...
 
E

ExUser 3363

Gast
Meine Frage, ob Du zur letzten Begutachtung eine Schweigepflichtentbindung abgegeben hast,
bleibt unbeantwortet..

Zunächst wären wieder Verbindungen zu vertrauensvollen Doc von Nöten..

Von daher lässst sich hier kaum bewerten, ob sich Deine SB zur Sachlage nun korrekt verhält oder nicht.

:icon_pause:
 
E

ExUser 3363

Gast
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Jo, bespreche das mal besser middem Anwalt, wie Du das Gutachten von der Backe bekommen könntest.

Solange Du jedoch dieses Gutachten nicht als "hinfällig" gewuppt hast, würde ich mich jedoch an
die Vermittelbarkeit von 3-6h richten, damit nicht die Sanktionsmühle in die Gänge kommt..

Zum gleichen Thema erneut einen Thread auf zu machen, macht jegliche Hilfsbereitschaft des
Lesers unübersichtlich.
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
Hallo.

Ja, ich hatte eine modifizierte Schweigepflichtsentbindung abgegeben. Der Amtsarzt hätte sich also an meinen Hausarzt wenden können. Ich vermute aber, dass die Praxis meines Hausarztes zu dem Zeitpunkt schon wegen Rente geschlossen war. Da ich in den letzten Jahren Behandlungen abgelehnt habe, hätte es auch nicht viel ergeben, wenn sich der Amtsarzt an meinen Hausarzt gewandt hätte (und ich glaube auch nicht, dass der Amtsarzt sich die Mühe gemacht hätte, mein Eindruck war, dass der keine Lust auf das Gutachten hatte und da schnell mal eben ein paar Kreuze gemacht hat).
Wäre es also besser, bei der nächsten Begutachtung, so sie den kommt, keine Entbindung von der Schweigepflicht zu machen?

Viele Grüße von mir.
 

GineMaja

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Sep 2018
Beiträge
8
Bewertungen
0
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Hallo.

Solange Du jedoch dieses Gutachten nicht als "hinfällig" gewuppt hast, würde ich mich jedoch an
die Vermittelbarkeit von 3-6h richten, damit nicht die Sanktionsmühle in die Gänge kommt..
Das Problem ist ja gerade, dass mir dieses Bewerbungstraining zu viel wird, ich traue es mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird es schwierig um eine Sanktion herumzukommen, es sei denn, man versucht, eine aufschiebende Wirkung vor Gericht zu beantragen.

Viele Grüße, ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 63650

Gast
AW: Evtl. weniger als 3 Std. arbeitsfähig - richtig beim ALG-II ?

Hallo GineMaja,

ohne eigene Ärzte, wird es schwierig.
Du solltest dann überlegen, dich durgehend krankschreiben zu lassen, bis das geklärt ist.

Selbst wenn es im Verlauf eines Rechtsstreits zu einem weiteren Gutachten kommt wird es ohne eigene Befunde ein Lotteriespiel. Dazu kommt, dass man ständig in Behandlung sein sollte, damit eine chronische Erkrankung anerkannt wird. Hast du bereits einen Behinderungsgrad?

Gruß
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo GineMaja, :welcome:

Danke für Eure Antworten. Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen (ich hoffe, das ist richtig so), weil ich gestern einen Termin beim Jobcenter hatte, durch den sich neue Fragen aufgetan haben.

So ganz richtig ist das nicht, es ist besser mit Fragen die eigentlich zusammengehören auch in einem Thema zu bleiben und bei "Widersprüche / Klagen" warst du noch ganz falsch, noch geht es ja um dein "Gutachten" und vorwiegend um deine persönliche Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt.

Daher habe ich mir erlaubt das hier erst mal zusammenzulegen.

Eine Eingliederungsvereinbarung wurde mir gar nicht vorgelegt, weil ich gesagt habe, dass man auf einem mangelhaften Gutachten ja keine vernünftige Vereinbarung abschließen kann.

Hast du denn das komplette "Gutachten" vorliegen, aus dem Teil A sollte ja hervorgehen woher derArzt seine Erkenntnisse genommen hat für die 3 - UNTER 6 Stunden ... ???

Damit kann zumindest (vorerst) nur eine Teilzeitvermittlung erfolgen und es dürfen dir zumutbar auch nur Teilzeit-Maßnahmen angeboten werden.
Es mag deine Meinung sein, dass diese Begutachtung nicht viel wert ist aber die hat dich im Moment noch vor dem Sozial-AMT bewahrt und eine AU -Bescheinigung gibt es ja offenbar auch nicht.

Du schreibst ja selbst, dass du nicht wirklich in regelmäßiger Behandlung bist und OHNE AU -Bescheinigung vom behandelnden Arzt ist man zunächst mal gesetzlich als gesund zu betrachten.

Ich habe meine Sachbearbeiterin darum aufgefordert, mir bitte diesen Verwaltungsakt zu schicken, damit ich dagegen Widerspruch einlegen kann. Sie war der Meinung, dass das so nicht geht.

So wie du dir das gerade vorstellen möchtest geht es tatsächlich nicht, du beziehst eine Sozial-Leistung für Erwerbsfähige Arbeitslose und man möchte gerne erreichen, dass du die irgendwann mal nicht mehr benötigen wirst ...

Das ist nun mal der "tiefere Sinn" von Hartz 4 (gewesen), diese "Gutachten" werden nur für das JC gemacht und nicht für dich und die ersetzen schon gar keine ambulante, ärztliche Behandlung wenn man meint überhaupt NICHT Arbeitsfähig zu sein ...

Das hat mit der generellen Erwerbsfähigkeit nicht unbedingt was zu tun und nur die wird vom ÄD des JC geprüft, um deinem Arbeitsvermittler (im Teil B = Leistungseinschätzung) mitzuteilen in welche Tätigkeiten du vermittelt werden könntest ... und in welchem Zeitrahmen (also Vollzeit / Teilzeit oder gar nicht).

Nun möchte sie mit mir Termine für ein Bewerbungstraining machen. Mir ist nun nicht ganz klar, wie es weiter gehen soll.

Das glaube ich dir sofort aber du erwartest hier auch "den Blick in die Glaskugel", schreibst nur, dass du noch nicht viel zu Wege gebracht hast, kein Alter, keine ungefähren Angaben zu den Problemen die dich zu der Annahme führen, sowieso nicht "Arbeits-Fähig" zu sein ... bist aber auch nicht offiziell krankgeschrieben ... weil du mit Ärzten ja auch nicht so zurecht kommst. :icon_kinn:

Ich halte mich für weniger als 3 Std. arbeitsfähig, warum soll ich dann ein Bewerbungstraining machen?

Deine alleinige Ansicht dazu interessiert aber bei den Ämtern Niemanden wirklich, glaubst du wirklich es genügt zu sagen "ich KANN aber nicht" und dann wird man in Ruhe gelassen von einem Amt, das immerhin deinen Lebensunterhalt zahlen soll jeden Monat ???

Meine Sachbearbeiterin meinte, dann sollte ich halt einen Gelben Schein vorlegen. Das geht aber nicht, weil mein Hausarzt vor kurzem in Ruhestand gegangen ist und ich auf die Schnelle sicher keinen neuen Hausarzt finde, dem ich vertraue.

Da hat sie leider Recht, denn ohne diesen Schein bist du NICHT krank für das JC und sonst für auch für Niemanden ... also hast du wie alle Leistungsbezieher zu versuchen eine Arbeit zu finden.
Ob du wirklich ein Bewerbungstraining brauchst kann ich nicht beurteilen, ich KANN überhaupt NICHT beurteilen was du wirklich brauchst, um dein Leben irgendwann mal "auf die Reihe zu bekommen" ... :icon_evil:

Davon abgesehen glaube ich auch nicht, dass es sinnvoll ist, jede Woche einen neuen Gelben Schein vorzulegen. Ich möchte grundsätzlich erreichen, dass ein sorgfältiges und faires Gutachten erstellt wird.

Wenn man krank ist muss man das in der Regel tun um das auch beim JC (und bei der KK ) belegen zu können, dass man krank ist, dafür muss man nicht unbedingt jede Woche zum Arzt, der darf auch länger AU schreiben (3 - 4 Wochen am Stück) wenn das Notwendig ist.

Wenn mein Hausarzt in Rente gehen wird weiß ich das ja meist schon länger und dann sollte man sich früh genug, um einen anderen Hausarzt kümmern, ohne medizinische Unterlagen (möglichst über längere Zeit schon mit AU in Behandlung) wird dich KEIN "Gutachter" für komplett "KO" erklären ... übrigens auch keiner von der Rentenkasse. :icon_evil:

Was du erwartest wirst du vom JC -ÄD nicht bekommen, was konkret stellst du dir denn darunter vor, dass er dir den "Freifahrschein" zum Sozial-Amt als "Gutachten" ausstellen wird ( UNTER 3 Stunden Erwerbsfähig) ???

Das Sozial-AMT muss dich trotzdem nicht haben wollen (kann der Ansicht vom JC -ÄD also auch widersprechen) und wird dann (wahrscheinlich) eine gutachterliche Überprüfung deiner Erwerbsfähigkeit von der DRV anfordern.

Ich glaube, das mit der Rente kann ich vergessen. Bei der Rentenberatung wurde mir jedenfalls gesagt, dass das für mich nicht in Frage kommt.

Diese Begutachtung (auf Anforderung des Sozial-AMTES) muss die DRV dann vornehmen auch wenn du keine Renten-Ansprüche haben solltest.
Was die so dazu "sagen" sollte man aber auch nicht unbedingt glauben ... die sind auch Klasse im "Abwimmeln", besonders wenn noch recht junge Leute nach ihren Ansprüchen auf eine EM-Rente fragen.

Ich bin auch schon seit Teenagerzeiten ziemlich angeschlagen und dann nach dem Abi zusammengebrochen.
Da gibt es durchaus auch Ausnahmeregelungen wenn Jemand schon immer schwer Erwerbsgemindert gewesen sein könnte, der ist aber in der Regel auch in ärztlicher Behandlung und kann das nachweisen.

Mit Ärzten und anderen Therapeuten habe ich nicht die allerbesten Erfahrungen gemacht, dazu kommt, dass mein Hausarzt, bei dem ich zwar nicht oft war, dem ich aber vertraut habe, vor kurzem in Rente gegangen ist.

Über diese "Versuche" und die seltenen Besuche bei deinem Hausarzt muss es aber auch Aufzeichnungen geben, die solltest du dir mal besorgen ehe das alles mal vernichtet wurde (aus Datenschutzgründen), gerade bei inzwischen geschlossenen Praxen ist es oft schwer den Verbleib der Krankenakten zu klären.

Darum hatte ich auf den Amtsarzt gehofft, dass der versteht, wie schlecht es mir geht, aber das Gutachten was der da erstellt hat, würde ich als mangelhaft bezeichnen.

Das sehe ich etwas anders, der wollte (vermutlich) deine "Abschiebung" an das SGB XII verhindern, dort wird man dich auch nicht "auf Händen tragen" und zusehen dich bald wieder los zu werden ... es sei denn die DRV bestätigt durch ein eigenes Gutachten deine volle "Erwerbsunfähigkeit" ...

Für mein Empfinden kann so etwas keine Grundlage für eine Eingliederungsvereinbarung sein.

Es geht aber NICHT um dein Empfinden dabei, warum soll das keine Grundlage für eine EGV sein können, du bist NICHT Erwerbsgemindert, nur in der Leistung eingeschränkt, und mit dieser eingeschränkten leistung kann man durchaus eine Eingliederung am Arbeitsmarkt versuchen.

Ob das klappen wird ist sicher eine ganz andere Frage, das darf dann aber nicht an dir liegen, sondern am "Arbeitsmarkt" ... du bist nicht AU geschrieben also stehst du der Vermittlung mit Teilzeit-Leistungsfähigkeit (lt. ÄD ) zur Verfügung.

Wenn man einen Job hat kann man auch nicht einfach (ohne gelben Schein) zu Hause bleiben, weil man gerade selber meint nicht Arbeitsfähig zu sein ... :doh:

Da das Gutachten nun aber in die Welt gekommen ist, habe ich gedacht, dass ich nun alles ablehne, was auf Basis dieses Gutachtens zustande kommt und mir dann einen Anwalt suche.

Und was soll der Anwalt dann dagegen machen können, der ist auch kein Arzt und kann gar nicht beurteilen ob dieses Gutachten in Ordnung ist oder nicht ... :icon_evil:

Ich hoffe, dass dann ein neues Gutachten gemacht wird, das sorgfältiger und fairer ist, und dass ich dann evtl. in die Sozialhilfe rutsche.

Und was erwartest du dir dort, wie das dann weitergeht wurde dir ja bereits geschildert ???
Da "rutscht" man nicht so einfach hin, die wollen auch nicht zahlen wenn sie nicht müssen ... :icon_evil:

Was meint ihr, kann man das so machen?

Man "kann" vielleicht darauf hin arbeiten in die Sozial-HILFE zu kommen, dafür solltest du dich erst mal AU schreiben lassen ... "gesunde" LE werden nur ganz selten in die Sozial-HILFE geschickt ... dafür ist die ja nicht vorgesehen.

Ob du dort dann zufriedener sein wirst wage ich zu bezweifeln, denn die lassen dich auch auf die Dauer NICHT in Ruhe, wenn es keine klare Entscheidung der DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit gibt.

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 3363

Gast
Ja, Doppeloma hat sich hier richtig Mühe darin gemacht Deine uns schon bekannten Anliegen zu sortieren.

In deiner jetzigen Situation wirst Du das Gutachten so schnell nicht los, da Du durch fehlenden Verlauf deiner
Krankengeschichte nicht etwas anderes belegen kannst, um eine Neubegutachtung zu bekommen.

Dazu ist ein neuer Hausdoc unverzichtbar und daher du ja "besondere Anliegen" hast, müsstest du
über einen längeren Zeitraum mit dem neuen Doc erstmal warm werden, spich, das sich der Doc auch
darauf einlässt, dich diesbezüglich zu unterstützen.. Wenn man dem neuen Doc gleich damit ins Haus fällt,
sieht er dich eher lieber gehen statt kommen.

Das heißt, das Du dein Problem nicht kurzfristig lösen kannst, sondern sortiert Stück für Stück.

Zunächst (unvoreingenommen) ein Doc finden, bei dem Du regelmäßig deine Wehwechien behandeln
lassen kannst. Weiter kann der neue Doc deine Krankenakte vom deinem ehemaligen Doc anfordern.

Dein ehemaliger Doc ist dazu verpflichtet, deine Krankenakte nach deren Schließung noch 10 Jahre zu
archivieren, bis sie entgültig geschreddert werden darf..

Ich hoffe, das du einen neuen Doc an die Sonne bekommst..

Ohne dem kommt mann zu deinem Problem keinen Millimeter weiter.

Weiter kannst Du die gelbe Fahne hissen (AU machen), wenn dich JC und co überfordern, was deinem
Krankheitsverlauf zwecks Glaubwürdigkeit erwerbsgemindert zu sein entgegenkommen kann.

Desto länger der Zeitraum des lückenlosen Krankheitsverlauf, um so glaubwürdiger deren Inhalte..

Auf das gegenwärtige Gutachten kannst Du dich nur darauf beziehen, das Du nur Teilzeitarbeit leisten
kannst. Damit gegen Intregrationsbemühungen deiner SB zu kontern, geht höchstwahrscheinlich in die Hose.

Im Zweifel kann das Grundsicherungsamt auch eine Begutachtung fordern und in Hamburg haben die sogar
einen eigenen ärtzlichen Dienst. Die einzige Erlösung, die durch den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
kommt, ist der permanennte Bewerbungsdruck.

Ansonsten gibt es da kaum Unterschiede.

:wink:
 
Oben Unten