Macht nix - kann man üben.
Immer den Volltext reinziehen:
§ 7 SGB III Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen. Dabei ist grundsätzlich auf
1. die
Fähigkeiten der zu fördernden Personen,
2. die
Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und
3. den anhand der
Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf
abzustellen.
Das heisst: individuell - hoffentlich hat man eine Potenzialanalyse mit dir gemacht? Deine Fähigkeiten sind zu berücksichtigen und keine Förderung für Berufsbilder, die brotlos sind.
In deinem Falle hattest du schon recherchiert, dass es MASSIG Stellenangebote für dich GÄBE. Das müsste sie eigentlich "entkräften" - aber womit?
Es ist natürlich "billiger", jemand in den Verkauf zu schicken ... da gibt es immer Jobs und ob du davon leben kannst oder alle Nase lang wieder entlassen wirst, ist denen ja egal.
Es riecht nach Streit - bin gespannt auf die Antwort.
Wenn es ein BESCHEID war und du WIDERSPRUCH machst, müsste ja die Rechtsabteilung antworten und "sollte" belegen, warum gerade DU gerade DIESE Weiterbildung nicht erhalten sollst.
Leider wohl kaum einzuklagen - da "Ermessensleistungen".
Aber auch bei abschlägigem Widerspruch würde ich keine Ruhe geben - weiter an die Geschäftsleitung und ggf. Anfrage an Nürnberg.
Die "Billigalternative" fällt ja wegen "is-nich" bei dir gesundheitlich weg. WAS bliebe denen sonst?
Viel Glück!