Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid zurückziehen.

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Geruchsklappe

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Hallo,
kann ich einen Widerspruch (von meinem Anwalt angefertigt) gegen die Ablehnung des ALG2 zurück nehmen? Bedarf es dazu einer bestimmten Textform und wer trägt dann die Kosten für den Anwalt (Beratungshilfeschein vom Amtsgericht)?
 

Paolo_Pinkel

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Wenn das ein Anwalt gemacht hat, solltest du dieses Vorgehen besser mit ihm besprechen, da das Vorverfahren wohl noch nicht abgeschlossen ist. Nicht das die Rücknahme sich nachher als taktischer Fehler herausstellt.
 

Claus.

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Ich würde behaupten daß ein Widerspruch immer zurückgenommen werden kann :icon_lol: dann würde halt der vorhergehende (Ablehnungs-) Bescheid rechtskräftig werden und die Anwaltskosten trägt Geruchsklappe - entweder als eine Art Missbrauchsgebühr oder /und weil ´Widerspruch schreiben´ u.U. gar nicht mal über einen BerH-Schein abgedeckt ist.
 
E

ExUser 2606

Gast
Widerspruch ist ja noch aussergerichtlich, sollte also ueber Beratungshilfe gedeckt sein. Das muss auch nicht missbräuchlich sein, es koennen sich inzwischen neue Sachverhalte ergeben haben.

Ich hatte zum Beispiel eine Klage vor dem Arbeitsgericht laufen. Parallel haben wir vor dem Verwaltungsgericht gegen die Zustimmung zur Kuendigung durch das Integrationsamt geklagt. Inzwischen habe ich das Arbeitsgerichtsverfahren gewonnen, die Klage gegen das I-Amt macht also keinen Sinn mehr. Deshalb wird meine Anwaeltin diese fuer erledigt erklaeren (nicht zurueckziehen, da so das Integrationsamt die Haelfte der Kosten tragen muss).
 
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