MaxO.
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Hallo Zusammen,
eine kurze Frage.
Es ist jetzt schon zum zweiten mal so, dass das JC einen Widerspruch ablehnt bzw. zum Teil ablehnt und sich dabei auf einen zwischenzeitlich erstellten Änderungsbescheid bezieht.
Konkretes Beispiel:
Es heißt dann:
Ist das soweit korrekt bzw. "normal" bzw. so hinzunehmen?
Was bedeutet diese Quote hinsichtlich der Auslagenpauschale i.H.v. € 20 betreffend der außergerichtlichen Kosten?
Viele Grüße
Nachtrag:
Im ersten Fall war es so, dass Mitte April ein Änderungsbescheid erstellt wurde und einen Tag später, eben auch ein Widerspruchsbescheid.
Auch hier: Nach Erlass des Bescheides wird der Widerspruch im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Die Notwendigen Aufwendungen... 19% auf Antrag... Der Widerspruch konnte aufgrund des Änderungsbescheides keinen Erfolg haben.
Das Begleitschreiben des Änderungsbescheids und der Widerspruchsbescheid tragen das gleiche Datum.
Den Änderungsbescheid erhielt ich 6 Tage nach Erstellungsdatum. Den Widerspruchsbescheid weitere Tage später.
In dem Begleitschreiben zum Änderungsbescheid wurde ausgeführt, dass der zugesandte Änderungsbescheid als Zweitschrift ausgewiesen ist, da das Original beim Druckvorgang irreparabel zerstört wurde und somit nicht versandt werden konnte. Es sei aus programmtechnischen Gründen nicht möglich, ein identisches Duplikat zu erstellen, diese werden als Zweitschrift ausgewiesen. Man bitte um Entschuldigung.
Weiß jemand ob das programmtechnisch tatsächlich so ist? Ich weiß nicht wie viele Seiten ich in meinem Leben schon gedruckt habe, vermutlich gut und gerne 100.000 Seiten. Weder die verschiedensten Tintenstrahldrucker noch die verschiedenen Laserdrucker haben mir jemals eine Seite beim Druckvorgang irreparabel zerstört. Ansonsten gilt natürlich Murphy`s Law.
eine kurze Frage.
Es ist jetzt schon zum zweiten mal so, dass das JC einen Widerspruch ablehnt bzw. zum Teil ablehnt und sich dabei auf einen zwischenzeitlich erstellten Änderungsbescheid bezieht.
Konkretes Beispiel:
- Widerspruch Ende März gestellt
- Änderungsbescheid Mitte April
- Ablehungsbescheid Mitte Mai
Es heißt dann:
- Nach Erlass des Bescheides von Mitte April wird der Widerspruch im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen
- Die im Widerspruchsverfahren entstanden notwendigen Aufwendungen werden zu 58% auf Antrag bei der oben bezeichneten Dienststelle erstattet
- Der Widerspruch ist zulässig, jedoch nach Erlass des Änderungsbescheides nicht mehr begründet
- Der Widerspruch konnte daher keinen weiteren Erfolg haben
- Die Kostenentscheidung beruht auf § 63des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch /SGB X). Die Erstattungsquote entspricht dem Erfolgsanteil des Widerspruchs.
Ist das soweit korrekt bzw. "normal" bzw. so hinzunehmen?
Was bedeutet diese Quote hinsichtlich der Auslagenpauschale i.H.v. € 20 betreffend der außergerichtlichen Kosten?
Viele Grüße
Nachtrag:
Im ersten Fall war es so, dass Mitte April ein Änderungsbescheid erstellt wurde und einen Tag später, eben auch ein Widerspruchsbescheid.
Auch hier: Nach Erlass des Bescheides wird der Widerspruch im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Die Notwendigen Aufwendungen... 19% auf Antrag... Der Widerspruch konnte aufgrund des Änderungsbescheides keinen Erfolg haben.
Das Begleitschreiben des Änderungsbescheids und der Widerspruchsbescheid tragen das gleiche Datum.
Den Änderungsbescheid erhielt ich 6 Tage nach Erstellungsdatum. Den Widerspruchsbescheid weitere Tage später.
In dem Begleitschreiben zum Änderungsbescheid wurde ausgeführt, dass der zugesandte Änderungsbescheid als Zweitschrift ausgewiesen ist, da das Original beim Druckvorgang irreparabel zerstört wurde und somit nicht versandt werden konnte. Es sei aus programmtechnischen Gründen nicht möglich, ein identisches Duplikat zu erstellen, diese werden als Zweitschrift ausgewiesen. Man bitte um Entschuldigung.
Weiß jemand ob das programmtechnisch tatsächlich so ist? Ich weiß nicht wie viele Seiten ich in meinem Leben schon gedruckt habe, vermutlich gut und gerne 100.000 Seiten. Weder die verschiedensten Tintenstrahldrucker noch die verschiedenen Laserdrucker haben mir jemals eine Seite beim Druckvorgang irreparabel zerstört. Ansonsten gilt natürlich Murphy`s Law.