insulanerin
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- 22 November 2012
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Hallo,liebe Forummitglieder
ich hoffe das ich auf dieser Seite richtig bin.
Meine Frage: Mein Mann und ich möchten in eine neue Wohnung ziehen.
Haben auch ein angebot bekommen und zugesagt.
Der Antrag auf Mietkostenübernahme wurde abgelehnt, da unangemessen.
Wir wollen dagegen Widerspruch einlegen.
An wenn sollte sich der Widerspruch richten, direkt an die Dame die es bearbeitet hat oder nur allgemein ans Jobcenter???
Ich möchte dazu sagen das ich an Brustkrebs erkrankt bin aber dies scheint nicht zu den gesundheitlichen Gründen zu zählen.Befunde habe ich vorgelegt aber es wurde mit keinem Wort in der Ablehnung erwähnt.
Ich bedanke ich mich schon im voraus für Eure Tipps
Liebe Grüße von der
insulanerin
ich hoffe das ich auf dieser Seite richtig bin.
Meine Frage: Mein Mann und ich möchten in eine neue Wohnung ziehen.
Haben auch ein angebot bekommen und zugesagt.
Der Antrag auf Mietkostenübernahme wurde abgelehnt, da unangemessen.
Wir wollen dagegen Widerspruch einlegen.
An wenn sollte sich der Widerspruch richten, direkt an die Dame die es bearbeitet hat oder nur allgemein ans Jobcenter???
Ich möchte dazu sagen das ich an Brustkrebs erkrankt bin aber dies scheint nicht zu den gesundheitlichen Gründen zu zählen.Befunde habe ich vorgelegt aber es wurde mit keinem Wort in der Ablehnung erwähnt.
Ich bedanke ich mich schon im voraus für Eure Tipps

Liebe Grüße von der
insulanerin