Mueller1852
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Hatte gegen einen Bewerbungskostenübernahmeantrag Widerspruch eingereicht und dieser wurde bewilligt. In dem Schreiben steht das die entstandenen Kosten für das Widerspruchsverfahren erstattet werden, soweit diese notwendig und nachgewiesen werden.
Für das Verfahren habe ich nur 2 bedruckte Blätter benötigt, einmal der Widerspruch an sich und ein Eingangsnachweis, weil ich den Widerspruch persönlich eingereicht habe. Fahrtkosten sind mir auch keine entstanden. Darf ich da jetzt nur ca 50 Cent für die 2 Blätter oder 4 Blätter, für den Kostenerstattungsantrag und den Eingangsnachweis berechnen? Wären ca 1€. Dann kann man den Antrag doch gleich stecken lassen?
Für das Verfahren habe ich nur 2 bedruckte Blätter benötigt, einmal der Widerspruch an sich und ein Eingangsnachweis, weil ich den Widerspruch persönlich eingereicht habe. Fahrtkosten sind mir auch keine entstanden. Darf ich da jetzt nur ca 50 Cent für die 2 Blätter oder 4 Blätter, für den Kostenerstattungsantrag und den Eingangsnachweis berechnen? Wären ca 1€. Dann kann man den Antrag doch gleich stecken lassen?