Widerspruch bei Vollsanktion jetzt möglich?

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Holzer

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Gast
Hat sich das Jobcenter daran zu halten wenn man das Urteil zitiert?
Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss im Eilverfahren.
Der gilt für den betreffenden Einzelfall, ist also nicht verbindlich für JC oder andere SG .

Dennoch kann es Sinn machen das Ding zu zitieren, vielleicht schließt sich das eigene SG der Argumentation an.
 
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