Widerspruch bei endgültiger Festsetzung zur Not zurückziehbar?

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pollux

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Hallo,

ich habe jetzt gut 1 Jahr nachdem ich meine abschließende EKS geschickt habe, meinen endgültigen Bescheid bekommen. Seit einem halben Jahr bin ich zum Glück nicht mehr "Kunde beim Jobcenter".
Zu meiner Frage: Anscheinend wurden mir einige Posten die m.E. OK sind nicht anerkannt und folglich kommt es zu einer großen Rückzahlung die ich Leisten soll. Zum einen würde ich dem Bescheid erstmal widersprechen und mir deren Gründe bzw. genauen Berechnungsgrundlagen anschauen. Meine Frage: Wenn ich Einspruch gegen meinen Bescheid einlege habe ich etwas sorgen das die mir vielleicht noch viel mehr rausstreichen und ich hinterher noch schlechter dastehe. Ich kenne jemanden bei dem haben sie knallhart fast jede Ausgabe als "unnötig" gestrichen.
Mal angenommen ich merke die wollen auf einmal zusätzlich Belege zu bisher einfach abgenickten Positionen... kann ich dann einfach meinen Widerspruch zurückziehen? Wird dann automatisch der letzte Bescheid gültig? Oder können die sich weigern meine "zurückziehung" zu akzeptieren bzw. mich auf jeden Fall "neu bewerten"?
 

Dirk B.

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Meine Frage: Wenn ich Einspruch gegen meinen Bescheid einlege habe ich etwas sorgen das die mir vielleicht noch viel mehr rausstreichen und ich hinterher noch schlechter dastehe. Ich kenne jemanden bei dem haben sie knallhart fast jede Ausgabe als "unnötig" gestrichen.

Hallo Pollux,

es geht in deinem Fall nicht darum, was nach eigener Meinung o.K. ist, sondern nötige Ausgaben sind von Gesetzgeber definiert. Das JC kann nicht sämtliche Ausgaben als unnötig streichen sondern muss nach nach den Vorgaben richten.

Ich würde mir an deiner Stelle Klarheit darüber verschaffen, welche Ausgaben nicht anerkannt wurden. Dann würde ich anhand dieses Leitfaden überprüfen, ob die Nichtanerkennung mit den Richtlinien übereinstimmt:

https://fragdenstaat.de/files/foi/56470/Leitfaden-EKS-2015-2015-09-211.pdf

Sollte das nicht so sein, dem Bescheid auf jeden Fall widersprechen. Sollte der Widerspruch ebenfalls nicht anerkannt werden, beim Sozialgericht gegen den Bescheid klagen.

Es kommt natürlich immer auf den Betrag an, um den es geht. Man muss sich dann überlegen, ob man den Aufwand in kauf nimmt.

Beste Grüße, DirkB.
 

pollux

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Hallo Dirk,

zuerst einmal Danke für den Leitfaden. Ich hatte selbst auch schon das Problem das ich ewig mit denen um Positionen feilchen musste. Ich habe z.b. mal bei Ebay Kleinanzeigen oder auch auf Flohmärkten günstig ersatzteile gekauft. Z.b. für Maschienen im Betrieb oder meinen Wagen der zum Betriebsvermögen gehört. Natürlich hatte ich Quittungen für jede Ausgabe und das wurde auch vom Finanzamt so akzeptiert. Dagegen hat das mein Jobcenter zuerst nicht akzeptiert. Sie würden angeblich nur richtige Rechnungen berücksichtigen und keine Quittungen ( Zweckform Heftchen) u.s.w.
Natürlich hatte ich im Nachhinein gesehen Recht aber es hat mich ewig Zeit und Briefe gekostet bis das durch war.

Ich habe die Erfahrung gemacht das je nach Sachbearbeiter im Prinzip die vorläufige EKS 1:1 zur abschließenden wurde und das ohne das die Belege wollten.
Und dann hatte ich auch schon Zeiträume bei denen musste ich für jeden Cent belege zuschicken und musste da um jede Position kämpfen bzw denen das seitenweise erklären warum das jetzt nötig war.

Es ist so.. die wollen ca. 1000 Euro von mir für den Zeitraum. Ich denke aber das Ihnen maximal 400 Euro zustehen. So also ist für mich die Frage.. Streite ich mich wegen 600 Euro .. Ich sehe 3 Möglichkeiten wie das ausgeht. 1. Die Akzeptieren meine Sichtweise und ich muss 600 Euro weniger zahlen. 2. Wir werden uns nicht einig und ich kann das akzeptieren oder klagen. Oder 3. Die nehmen jetzt meine Zahlen noch weiter auseinander und suchen unregelmässigkeiten bzw. ich muss mich wieder um jede Position streiten in der Hoffnung das diese die akzeptieren und wollen dann bis zu klärung auf einmal 2000 euro.

Daher meine Frage. Kann ich wenn die "Zickig" werden meinen Widerspruch zurückziehen und wird dann direkt der Bescheid gegen den ich widerspruch einglegt habe gültig oder kann ich eben nicht meinen Widerspruch dahingehend zurückziehen das der Bescheid gültig wird sondern bekomme ggfs einen neuen ungünstigeren Bescheid.

Viele Grüsse
 
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