Du müsstest also mal beim zuständigen Kreisrechtsausschuß anfragen, ob eine entsprechende Verordnung besteht und somit das Verfahren in der sozialrechtlichen Angelegenheit gebührenfrei wäre. Oder ob das hier als Verwaltungsverfahren angesehen wird.§ 7 Sachliche Gebührenfreiheit
(1) [...]
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebührenfreiheit und Auslagenfreiheit für Amtshandlungen einzuführen,
1. [...]
2. die zur Durchführung sozialrechtlicher Vorschriften ergehen,
3. [...]
Die Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss sind – ausgenommen sozialrechtliche Angelegenheiten – kostenpflichtig. Von dem unterlegenen Verfahrensbeteiligten wird eine Gebühr nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit zwischen 20,00 € und 1000,00 € zuzüglich Auslagen erhoben.
Ich hab das andere Thema kurz überflogen und nein, die grundlose Forderung von Kontoauszügen über 6 Monate ist rechtswidrig.
Wenn du Kto-Auszüge für 3 Monate vorgelegt hast, hast du deine Mitwirkungspflicht diesbezüglich erfüllt.
Nein.Ich habe mal kurz gegooglet. Ist das kostenpflichtig für mich?