Hallo liebe Elo-Mitglieder,
ich bräuchte mal wieder dringend Hilfe .
Das Jobcenter hat meinen WBA abgelehnt wegen angeblich mangelnder Mitwirkung. Ich habe das Schreiben leider viel zu spät erhalten und aus deren Sicht somit nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt. Ich habe ihn innerhalb eines Monats nach tatsächlichem Erhalt eingelegt.
Das Jobcenter führt einige Paragraphen auf und sagt Bekanntgabe sei 3 Tage nach Aufgabe zur Post.
Es könne meinem Widerspruch deshalb nicht abhelfen und wenn ich ihn nicht zurückziehe wird er zur Prüfung an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet.
Ich habe mal kurz gegooglet. Ist das kostenpflichtig für mich?
Bleibt mir nur die Möglichkeit den Widerspruch zurückzuziehen?
Danke schonmal
ich bräuchte mal wieder dringend Hilfe .
Das Jobcenter hat meinen WBA abgelehnt wegen angeblich mangelnder Mitwirkung. Ich habe das Schreiben leider viel zu spät erhalten und aus deren Sicht somit nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt. Ich habe ihn innerhalb eines Monats nach tatsächlichem Erhalt eingelegt.
Das Jobcenter führt einige Paragraphen auf und sagt Bekanntgabe sei 3 Tage nach Aufgabe zur Post.
Es könne meinem Widerspruch deshalb nicht abhelfen und wenn ich ihn nicht zurückziehe wird er zur Prüfung an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet.
Ich habe mal kurz gegooglet. Ist das kostenpflichtig für mich?
Bleibt mir nur die Möglichkeit den Widerspruch zurückzuziehen?
Danke schonmal