Elwing76
Elo-User*in
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Hallo Ihr Lieben,
heute wird wieder ein Ratschlag benötigt , ich hoffe es kann jemand helfen. Habe zwar die Suchfunktion schon bemüht aber noch nicht richtig fündig geworden.
So folgendes :
Ein Freund war heute beim Jobcenter um sich zu erkundigen ob ihm aufstockende Leistungen zustehen würden. Er hatte sich im ALG 1 bezug eine Arbeitsstelle gesucht und arbeitet nun 25 h ( manchmal auch mehr , jeh nach Auftragslage ) als Paketzusteller in der Spätschicht ( 16 - 21/22 Uhr ).
Da er krankheitsbedingt nicht alles machen kann ( gelernter Bäcker , aber auf Grund diverser Erkrankungen berufsbedingt nicht mehr voll einsetzbar ) , war er froh überhaupt etwas zu finden.
Er bekam dann von einer Arbeitsvermittlerin folgende EGV vorgelegt , die er nicht unterschreiben wollte da er ja noch nicht mal weiß ob Anspruch bestehen würde. Die Dame machte dann gleich einen VA zurecht.
Daraufhin hat er beschlossen den Antrag auf aufstockende Leistungen sein zu lassen und nicht abzugeben , da er sich dem Zirkus der VA nicht aussetzen will.
Frage : Muss er bezüglich des VA etwas tun , obwohl er keine Leistungen beantragen wird ? Da sind wir nicht so sicher und bevor etwas verkehrt läuft wollen wir hier mal nachfragen. Vor allem weiß man ja nie ob er nicht irgendwann mal ALG II beantragen muss aus was für Gründen auch immer und wenn da der VA noch in der Akte ist.....
Danke im Voraus
Einen Nachtrag habe ich noch , er hat auch gleich einen Vermittlungsvorschlag als Busfahrer mitbekommen . Mit Rechtsfolgenbelehrung . Muss er da was tun , da er dort sich nicht bewerben will. Da dieser Vermittlungsvorschlag auch zugleich eine Einladung zu einer Arbeitgeberveranstaltung im BIZ ist. Arbeitergeberkontakt ist die Agentur für Arbeit
heute wird wieder ein Ratschlag benötigt , ich hoffe es kann jemand helfen. Habe zwar die Suchfunktion schon bemüht aber noch nicht richtig fündig geworden.
So folgendes :
Ein Freund war heute beim Jobcenter um sich zu erkundigen ob ihm aufstockende Leistungen zustehen würden. Er hatte sich im ALG 1 bezug eine Arbeitsstelle gesucht und arbeitet nun 25 h ( manchmal auch mehr , jeh nach Auftragslage ) als Paketzusteller in der Spätschicht ( 16 - 21/22 Uhr ).
Da er krankheitsbedingt nicht alles machen kann ( gelernter Bäcker , aber auf Grund diverser Erkrankungen berufsbedingt nicht mehr voll einsetzbar ) , war er froh überhaupt etwas zu finden.
Er bekam dann von einer Arbeitsvermittlerin folgende EGV vorgelegt , die er nicht unterschreiben wollte da er ja noch nicht mal weiß ob Anspruch bestehen würde. Die Dame machte dann gleich einen VA zurecht.
Daraufhin hat er beschlossen den Antrag auf aufstockende Leistungen sein zu lassen und nicht abzugeben , da er sich dem Zirkus der VA nicht aussetzen will.
Frage : Muss er bezüglich des VA etwas tun , obwohl er keine Leistungen beantragen wird ? Da sind wir nicht so sicher und bevor etwas verkehrt läuft wollen wir hier mal nachfragen. Vor allem weiß man ja nie ob er nicht irgendwann mal ALG II beantragen muss aus was für Gründen auch immer und wenn da der VA noch in der Akte ist.....
Danke im Voraus
Einen Nachtrag habe ich noch , er hat auch gleich einen Vermittlungsvorschlag als Busfahrer mitbekommen . Mit Rechtsfolgenbelehrung . Muss er da was tun , da er dort sich nicht bewerben will. Da dieser Vermittlungsvorschlag auch zugleich eine Einladung zu einer Arbeitgeberveranstaltung im BIZ ist. Arbeitergeberkontakt ist die Agentur für Arbeit
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