Wir,mein Mann und ich,haben Anfang Oktober einen Antrag auf
ALG2 beim Jobcenter Troisdorf gestellt.Alle Unterlagen wurden von uns
vollständig und fristgerecht eingereicht.Diesem Antrag wurde auch sehr zügig
stattgegeben.
Als uns der Bewilligungsbescheid am 25.10.2018 zuging,fiel uns auf das mein Einkommen
falsch berechnet wurde.Ich übe einen Minijob auf 450 Eurobasis aus.Das Einkommen wurde
aber mit 800 Euro angegeben.
(Dazu muss ich sagen das ich in den Monaten Juli,August und September für meine Firma beruflich
unterwegs war und die Reisekosten mit auf den Abrechnungen sowie den Kontoauszügen ausgewiesen
wurden.)
Da uns der Betrag von 800 Euro zu hoch erschien haben wir das Jobcenter telefonisch kontaktiert um nachzufragen
wie das sein könne.Die Dame am Telefon teilte uns mit,das es sich um einen rein fiktiven Betrag handeln würde,der
bei einem vorläufigen Bescheid eingesetzt werden würde.
Da aber nach einiger Zeit kein neuer korrigierter Berscheid kam,haben wir erneut angerufen.Diesmal teilte man uns mit,
das ein fiktiver Betrag nur bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen zugrunde gelegt werden würde und die Kollegen
von der Leistungsabteilung unserer Unterlagen nicht richtig gelesen hätten.Man riet mir einen Widerspruch einzulegen.
Dies habe ich dann Anfang November auch gemacht.Nach einigen Tagen bekamen wir einen Brief das der Widerspruch in
Bearbeitung sei.
Wieder einige Tage später eine Aufforderung das die Reisetätigkeit nachzuweisen sei.Dies wurde dann via
Fax seitens meines Arbeitgebers auch erledigt.Wieder eine Weile später bekamen wir ein erneutes Schreiben das der Nachweis
meiner Firma nicht ausreichend sei und expliziet nachgewiesen werden sollte wie sich die Reisetätigkeit gestaltet hat.
Auch dieser Aufforderung bin ich nachgekommen und mein Chef hat fristgerecht (sogar 10 Tage vor Ablauf der Frist)einen erneuten Nachweis
gefaxt aus dem alles ersichtlich ist was gefordert wurde.
Am 14.12.2018 habe ich das Jobcenter erneut kontaktiert um nachzufragen ob die Unterlagen eingegangen sind.Dieses wurde mir telefonisch
bestätigt.
Auf meine Frage hin wie lange die Bearbeitung dauern würde,sagte mir der nette Herr am Telefon,das dies bis zu 12 Wochen dauern könne.
Da ich den Widerspruch Anfang November eingereicht hatte,bin ich davon ausgegangen das die Frist ab diesem Datum beginnt.Aber dem
ist laut Auskunft des Jobcenters nicht so.
Man sagte mir,das die Frist erst dann beginnen würde wenn die Unterlagen zur Zufriedenheit des Jobcenters vorliegen würden.
Wie kann es sein,das durch einen Fehler des Jobcenters der Leistungesempfänger der Leidtragende ist und unverhältnissmäßig lange
auf einen Bescheid warten muss?
Durch dieses ganze vom Jobcenter ausgelöste Chaos steht uns sehr wenig Geld zur Verfügung und wir sind kaum bis gar nicht dazu in der Lage
unseren Verpflichtungen nachzukommen.
Dazu kommt auch noch,das wir einen fehlerhaften Bescheid zu den Unterbringungskosten bekommen haben.
Alle Kalenderdaten die in diesem Bescheid vermerkt wurden,liegen in der Vergangenheit,sprich bevor wir überhaupt einen Antrag gestellt haben.
Auch dieses habe ich telefonisch beim Jobcenter in Troisdorf angegsprochen und um einen korrekten Bescheid mit den korrekten Daten gebeten.
Dies wurde mir auch zugsichert,aber bis zum heutigen Tage wurde und kein korrekter Bescheid gesendet.
Man sagte mir wir würden diesen bekommen wenn wir darauf bestehen würden,aber eigentlich sei dies nicht nötig da das Jobcenter den Antrag
von uns ab Oktober vorliegen habe und es unerheblich sei das die Kalenderdaten im Bescheid falsch seien.
Man verlangt von uns als Antrags bzw.Leistungsempfänger IMMER korrekte Angaben und fristgerechte Abgabetermine da ansonsten Sanktionen
fällig seien,aber wenn es um eine Bitte des Empfängers geht wird man mit laschen Auskünften und Ausreden abgespeist.
Ich denke das auch wir als Leistungsempfänger ein Recht auf korrekte Bescheide haben und das die Kollegen von der Leistungsabteilung die
eingreichten Unterlagen sorgfältiger prüfen und lesen sollten.
So mittlerweile hat sich die Lage dramatisch verschärft da wir mit den Stromkosten im Rückstand sind und der Versorger uns sperren wird.
Auf Anfrage beim Jobcenter um Hilfe sagte man uns dass es keine Möglichkeit gibt uns da behilflich zu sein da das Jobcenter für Stromkosten
nicht zuständig sei.Das weiss ich,da diese in der Grundsicherung enthalten sind.
Nur hilft mir das nicht wenn alles falsch berechnet wurde und jeden Monat dermaßen zuwenig gezahlt wird durch den Fehler des Jobcenters.
Ich weiss echt nicht mehr weiter.
ALG2 beim Jobcenter Troisdorf gestellt.Alle Unterlagen wurden von uns
vollständig und fristgerecht eingereicht.Diesem Antrag wurde auch sehr zügig
stattgegeben.
Als uns der Bewilligungsbescheid am 25.10.2018 zuging,fiel uns auf das mein Einkommen
falsch berechnet wurde.Ich übe einen Minijob auf 450 Eurobasis aus.Das Einkommen wurde
aber mit 800 Euro angegeben.
(Dazu muss ich sagen das ich in den Monaten Juli,August und September für meine Firma beruflich
unterwegs war und die Reisekosten mit auf den Abrechnungen sowie den Kontoauszügen ausgewiesen
wurden.)
Da uns der Betrag von 800 Euro zu hoch erschien haben wir das Jobcenter telefonisch kontaktiert um nachzufragen
wie das sein könne.Die Dame am Telefon teilte uns mit,das es sich um einen rein fiktiven Betrag handeln würde,der
bei einem vorläufigen Bescheid eingesetzt werden würde.
Da aber nach einiger Zeit kein neuer korrigierter Berscheid kam,haben wir erneut angerufen.Diesmal teilte man uns mit,
das ein fiktiver Betrag nur bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen zugrunde gelegt werden würde und die Kollegen
von der Leistungsabteilung unserer Unterlagen nicht richtig gelesen hätten.Man riet mir einen Widerspruch einzulegen.
Dies habe ich dann Anfang November auch gemacht.Nach einigen Tagen bekamen wir einen Brief das der Widerspruch in
Bearbeitung sei.
Wieder einige Tage später eine Aufforderung das die Reisetätigkeit nachzuweisen sei.Dies wurde dann via
Fax seitens meines Arbeitgebers auch erledigt.Wieder eine Weile später bekamen wir ein erneutes Schreiben das der Nachweis
meiner Firma nicht ausreichend sei und expliziet nachgewiesen werden sollte wie sich die Reisetätigkeit gestaltet hat.
Auch dieser Aufforderung bin ich nachgekommen und mein Chef hat fristgerecht (sogar 10 Tage vor Ablauf der Frist)einen erneuten Nachweis
gefaxt aus dem alles ersichtlich ist was gefordert wurde.
Am 14.12.2018 habe ich das Jobcenter erneut kontaktiert um nachzufragen ob die Unterlagen eingegangen sind.Dieses wurde mir telefonisch
bestätigt.
Auf meine Frage hin wie lange die Bearbeitung dauern würde,sagte mir der nette Herr am Telefon,das dies bis zu 12 Wochen dauern könne.
Da ich den Widerspruch Anfang November eingereicht hatte,bin ich davon ausgegangen das die Frist ab diesem Datum beginnt.Aber dem
ist laut Auskunft des Jobcenters nicht so.
Man sagte mir,das die Frist erst dann beginnen würde wenn die Unterlagen zur Zufriedenheit des Jobcenters vorliegen würden.
Wie kann es sein,das durch einen Fehler des Jobcenters der Leistungesempfänger der Leidtragende ist und unverhältnissmäßig lange
auf einen Bescheid warten muss?
Durch dieses ganze vom Jobcenter ausgelöste Chaos steht uns sehr wenig Geld zur Verfügung und wir sind kaum bis gar nicht dazu in der Lage
unseren Verpflichtungen nachzukommen.
Dazu kommt auch noch,das wir einen fehlerhaften Bescheid zu den Unterbringungskosten bekommen haben.
Alle Kalenderdaten die in diesem Bescheid vermerkt wurden,liegen in der Vergangenheit,sprich bevor wir überhaupt einen Antrag gestellt haben.
Auch dieses habe ich telefonisch beim Jobcenter in Troisdorf angegsprochen und um einen korrekten Bescheid mit den korrekten Daten gebeten.
Dies wurde mir auch zugsichert,aber bis zum heutigen Tage wurde und kein korrekter Bescheid gesendet.
Man sagte mir wir würden diesen bekommen wenn wir darauf bestehen würden,aber eigentlich sei dies nicht nötig da das Jobcenter den Antrag
von uns ab Oktober vorliegen habe und es unerheblich sei das die Kalenderdaten im Bescheid falsch seien.
Man verlangt von uns als Antrags bzw.Leistungsempfänger IMMER korrekte Angaben und fristgerechte Abgabetermine da ansonsten Sanktionen
fällig seien,aber wenn es um eine Bitte des Empfängers geht wird man mit laschen Auskünften und Ausreden abgespeist.
Ich denke das auch wir als Leistungsempfänger ein Recht auf korrekte Bescheide haben und das die Kollegen von der Leistungsabteilung die
eingreichten Unterlagen sorgfältiger prüfen und lesen sollten.
So mittlerweile hat sich die Lage dramatisch verschärft da wir mit den Stromkosten im Rückstand sind und der Versorger uns sperren wird.
Auf Anfrage beim Jobcenter um Hilfe sagte man uns dass es keine Möglichkeit gibt uns da behilflich zu sein da das Jobcenter für Stromkosten
nicht zuständig sei.Das weiss ich,da diese in der Grundsicherung enthalten sind.
Nur hilft mir das nicht wenn alles falsch berechnet wurde und jeden Monat dermaßen zuwenig gezahlt wird durch den Fehler des Jobcenters.
Ich weiss echt nicht mehr weiter.