Widerspruch an den MDK der KK wegen Facharzttermin und Androhung der Einstellung des Krankengeldes

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G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
Hallo,

manche kennen mich vielleicht aus meinem ersten Beitrag:

https://www.elo-forum.org/schwerbeh...ngsrente-krankenversicherung-behinderter.html


Nun habe ich Post bekommen von der KK :

Fachärztliche Behandlung

Sie sind derzeit arbeitsunfähig erkrankt. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung ist eine regelmäßige fachärztliche Betreuung in einer nervenfachärztlichen Praxis notwendig.
Diese fachärztliche Behandlung fordern wir im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ein (§ 63 Sozialgesetzbuch I). Die Auszahlung von Krankengeld kann nur mit einer vom Facharzt ausgestellten AU -Bescheinigung erfolgen.
Falls keine entsprechende Behandlung in Anspruch genommen wird, hätte dies die Einstellung der Krankengeldzahlung zur Folge.
Bitte legen Sie dieses schreiben auch Ihrem behandelnden Facharzt vor.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Widerspruch zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen
Fachbereichsleiter Krankengeld



In Abdruck an: Hausarzt:


lt. Stellungnahme des MDK vom 24.07.2018 ist für Herrn eine psychiatrische Facharztbehandlung erforderlich.
Bitte stellen Sie einen entsprechenden Überweisungsschein aus. Ab Beginn der Facharztbehandlung soll dieser auch über die AU entscheiden, d.h. die AU -Bescheinigung ausstellen.




Nachdem ich heute diesen Brief von der AOK erhalten habe, habe ich bei diesem Sachbearbeiter angerufen und nachgehakt was das denn jetzt sein soll. Er hat gesagt dass der medizinische Dienst der Krankenkasse Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten angefordert hat, und resultierend aus diesen hat er die Entscheidung getroffen dass ich einen Termin beim Psychiater machen MUSS.

Mein Hausarzt (der mich seit Februar durchgehend AU schreibt) darf mich nur noch bis zu diesem Facharzttermin AU schreiben und danach nur noch der Psychiater!

Ich habe ihn gefragt wie das möglich ist so etwas zu entscheiden ohne mich vorher persönlich zu untersuchen oder zu sprechen?

Ich habe ihn auch gefragt wie der medizinische Dienst diese Aussage treffen kann, denn meine psychische Problematik ist nur eine Diagnose neben den schweren orthopädischen Diagnosen(Fuß Bandscheibe und HWS - das sind meine Haupt Probleme !!!)

Also warum wird als Facharzt nur der Psychiater genannt und nicht auch der Orthopäde???

Außerdem habe ich in meinem Schreiben an die AOK als die von mir den Reha Bericht verlangt extra reingeschrieben, dass sie mir gerne einen Termin beim Medizinischen Dienst machen können und ich dann den Reha Bericht zur Verfügung stelle! Dazu kam es aber nie also hat der medizinische Dienst auch meinen Reha Bericht nicht gesehen!!!

Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen nur brauche ich bei der Formulierung dringend Hilfe !

Kann doch nicht sein!

Laut dem AOK Sachbearbeiter habe ich noch Krankengeldanspruch bis Januar 2019



Nun habe ich angefangen mit dem Widerspruch und würde gerne eure Meinung hierzu hören/lesen...


Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein zu Ihrem Bescheid vom 24.07.2018 AZ.: ...

Bitte senden Sie mir die Unterlagen in Kopie zu, die für diese Entscheidung relevant gewesen sind, insbesondere auch die "Stellungnahme des MDK Bayern".

Wie ist es dem MDK möglich eine Entscheidung bzw. eine Aussage zu treffen ohne den be-troffenen Patienten vorher untersucht/gesprochen zu haben? Der MDK hat noch nicht einmal meinen Reha Entlassungsbericht zu Gesicht bekommen und somit konnte dies auch nicht berücksichtigt werden.

Nachdem Sie mich in Ihrem Schreiben vom 12.06.2018 aufgefordert haben die Einwilligungser-klärung für die DRV und der Reha Einrichtung zu unterschreiben, habe ich Sie in meinem Antwortschreiben vom 15.06.2018 diesbezüglich darum gebeten mir die genaue Anschrift des MDK mitzuteilen damit ich den Bericht zuschicken kann, oder dass Sie mir einen Untersu-chungstermin beim MDK vereinbaren bei dem ich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stelle. Beides ist nicht geschehen.

Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält 3 Diagnosen, darunter 2 psychische.

Man beachte aber dass seit Beginn meiner AU die Hauptdiagnose M19.99 (Orthopädisch) war und weiterhin ist. Die psychischen Diagnosen kamen erst ab dem 18.06.2018 auf der AU -Bescheinigung hinzu, und werden von meiner Psychologin therapeutisch sowie von meinem Hausarzt medikamentös therapiert.

Ich werde in eigenem Interesse zu einem Psychiater gehen, sobald ich einen Termin bekommen habe. Ich habe Ihr Schreiben vom 13.07.2018 hierzu erhalten, und habe mich mit der KVB in Verbindung gesetzt. Aber dass hier für die weitere Krankengeldzahlung NUR eine AU -Bescheinigung vom Psychiater akzeptiert wird, akzeptiere ich nicht.

Da stellt sich die Frage, warum wird hier als Facharzt NUR ein Psychiater aufgezwungen und der Orthopäde komplett außer Acht gelassen?


Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werde ich meinen Widerspruch ausführlich begründen.

Für eventuelle Kopierkosten bitte ich um Rechnungslegung.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


:peace: Das unterstrichene werde ich weglassen, denn das ist quasi ein Teil meiner Begründung den ich nach Erhalt der Unterlagen erst aufsetze oder?

Liebe Grüße
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
NOCH WAS NEUES !!!


Hallo, nachdem ich Bei ZBFS Widerspruch zu meiner Erhöhung des GdB gestellt habe...

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein zu Ihrem Bescheid vom 29.06.2018 AZ. ...
Bitte senden Sie mir die Unterlagen in Kopie zu, die für ihre Entscheidung relevant gewesen sind, insbesondere auch die "Versorgungsärztliche Stellungnahme".
Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werde ich meinen Widerspruch ausführlich begründen.
Für eventuelle Kopierkosten bitte ich um Rechnungslegung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


...kam nun folgende Antwort per Brief:


Sehr geehrter Herr...,

ihre Akte wurde an folgende Behörde gesandt:

Stadt ...
-Versicherungsamt-

da die Fertigung von Kopien zu umfangreich ist. Vor Ort können Sie dann selbst entscheiden, was Sie kopieren wollen.

Vereinbaren Sie bitte mit dieser Stelle einen Termin zwecks Einsichtnahme in die Behindertenakte.




Ist das normal Leute???
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
Wie muss ich mir das denn vorstellen liegt jetzt beim Rathaus meine komplette Mappe dort oder wie? Ich wollte ja hauptsächlich die Stellungnahme des ärztlichen Dienstes.


Und wie sieht es aus mit Datenschutz? Da kann doch jetzt jeder meine Unterlagen ansehen von den Sachbearbeitern???
 

Doppeloma

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Hallo Christakoo,

hast du dir den genannten § auch mal durchgelesen, da steht NICHTS davon drin , dass dich die KK zu einer Facharztbehandlung zwingen könnte die werden wirklich immer frecher.

Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

Quelle § 63 SGB I

In einer "Heilbehandlung" befindest du dich ja bereits bei deinem Hausarzt und dazu in Psychotherapie und von zwingender fachärztlicher Heilbehandlung steht da NIX ...
Wenn die dafür meinen als KK eine Berechtigung zu haben, dann sollte die Rechtsgrundlage auch im SGB V zu finden sein ...

Dort gibt es aber offenbar NICHTS was "passen" könnte und so muss das SGB I herhalten, bisher gibt es aber immer noch eine "freie Arztwahl" und ob du Fachärzte aufsuchen möchtest oder nicht hat dir nicht die KK vorzuschreiben. :icon_evil:

Nachzulesen übrigens im § 76 SGB V, das verträgt sich ja nicht wirklich mit dieser Forderung unter Androhung von Krankengeld-Entzug ... :icon_evil:

Du baust also deinen Widerspruch schon direkt auf den falschen Argumenten auf.

Zudem KANN dir die KK die MDK -Gutachten überhaupt nicht zukommen lassen, ich hatte dich schon mehrfach darauf hingewiesen, dass du die NUR DIREKT beim MDK bekommen KANNST.

Am Besten unterschreibst du deinem Arzt, dass der die dort für dich anfordern soll, die KK hat KEINEN Zugriff darauf :icon_evil:

Fachärztliche Behandlung

Wofür bitte soll das also ein rechtsgültiger "Bescheid" sein, die KK -SB haben doch gar nicht zu beurteilen und zu entscheiden welche Behandlung du konkret bei welchem Arzt durchführen lassen sollst ...

Sie sind derzeit arbeitsunfähig erkrankt. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung ist eine regelmäßige fachärztliche Betreuung in einer nervenfachärztlichen Praxis notwendig.

Das erkennen die alleine am ICD-Code auf dem Krankenschein , dass du unbedingt einen Psychiater brauchst "reife Leistung" für Nichtmediziner.
Fehlt eigentlich nur noch, dass man dir auch gleich schreibt bei welchen Arzt du zu welchem Termin zu erscheinen hast ... das wäre aber NUR für eine Untersuchung beim MDK möglich ...

Diese fachärztliche Behandlung fordern wir im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ein (§ 63 Sozialgesetzbuch I). Die Auszahlung von Krankengeld kann nur mit einer vom Facharzt ausgestellten AU -Bescheinigung erfolgen.

Davon steht aber im § 63 SGB V NIX drin, dass du zum Facharzt musst und nur der dich noch AU schreiben darf = der falsche "Rahmen". :icon_evil:

Falls keine entsprechende Behandlung in Anspruch genommen wird, hätte dies die Einstellung der Krankengeldzahlung zur Folge.

Ich würde mal um den § für psychiatrische "Zwangsbehandlung" bitten, zudem sollten die doch auch die Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten kennen ... aber bei der "Gesundheits-Kasse" überrascht mich auch so langsam gar nichts mehr.

Es gibt aber KEINEN § im SGB V der eine Einstellung von Krankengeld zulässt, weil man nicht beim Facharzt in Behandlung ist und der Hausarzt die AU ausstellt, der wäre dann bitte umgehend nachzureichen ... ansonsten ist dieser sogenannte Bescheid rechtswidrig und unzulässig.

Bitte legen Sie dieses schreiben auch Ihrem behandelnden Facharzt vor.

Was ist es denn nun, ein "Bescheid" (eher "Befehl") oder einfach nur ein "Schreiben" ???

Warum trauen die sich nicht den selber zu informieren, wohl weil die KK nicht berechtigt ist eine "Facharzt-AU " zu verlangen, damit stellt sie die medizinischen Kompetenzen deines Arztes in Frage und das steht den SB gar nicht zu.

Ob du weiter AU bist hat bei Bedarf der MDK zu prüfen durch eine persönliche Untersuchung und dafür ist es völlig EGAL welcher Arzt deine AU ausstellt und ob der Facharzt ist für alles was du so mit dir herum schleppst.

Der MDK hätte dann medizinisch zu entscheiden ob deine AU insgesamt noch erforderlich ist, ganz unabhängig davon welcher Arzt die nun ausstellt, ärztliche Unterlagen solltest du dem MDK dann allerdings bereitstellen (aber NICHT der KK ).

Erst danach (wenn dieses MDK -Gutachten vorliegt) kann die KK dann entscheiden ob dein Krankengeld wirklich einzustellen ist, anders ist das bisher jedenfalls regulär NICHT zulässig.
Wie kommen die darauf, dass ein Fach- Arzt (den du noch nicht mal kennst) dann entscheiden soll, ob du noch weiter AU geschrieben wirst oder nicht ???

Auch die anderen vorhandenen Diagnosen erfordern (denke ich) weiterhin eine AU -Bescheinigung, das ist ja nicht "spontan geheilt" wenn du nun zusätzlich zum Psychiater gehen wirst / sollst ...
Viele Fachärzte schreiben nicht selber AU und überlassen das auch weiterhin dem Hausarzt (übernehmen nur eine Mitbehandlung), besonders wenn dort die AU ohnehin schon länger läuft wegen verschiedender Diagnosen.

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Widerspruch zu erheben.

Mit der "Entscheidung" wäre ich auch absolut NICHT einverstanden, zudem auch nicht mal Daten (Fristen) genannt werden zu dem das nun alles erledigt sein und gelten soll ... "die spinnen doch total" ...

Deinen Widerspruch dazu solltest du allerdings noch mal gründlich überarbeiten, einige Hinweise dazu habe ich ja oben schon gegeben.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen in Kopie zu, die für diese Entscheidung relevant gewesen sind, insbesondere auch die "Stellungnahme des MDK Bayern".

Dazu KANN die KK gar keine "relevanten" Unterlagen haben, die bekommen ja NUR die AU -Bescheinigungen und haben sich da aus den angegebenen Diagnosen ihren "eigenen Reim" gemacht.

Warum verlangt man denn keine Mitbehandlung und AU von einem Orthopäden, dafür stehen doch auch Diagnosen auf den AU ... die SB haben doch nicht darüber zu befinden welcher Arzt deine psychischen Probleme besser therapieren könnte wenn dein Hausarzt das bisher auch schon gemacht hat.

Auch mit einem Neurologen / Psychiater "muss man können", das haben doch nicht die SB zu bestimmen ... zumal du erst mal einen finden musst, da nützt dir die Überweisung alleine auch nicht viel, zudem haben die auch nicht zu entscheiden welche Überweisungen dein Hausarzt auszustellen hat für dich ...

Wie ist es dem MDK möglich eine Entscheidung bzw. eine Aussage zu treffen ohne den be-troffenen Patienten vorher untersucht/gesprochen zu haben?

Du solltest erst mal Einsicht in die bisher vorhandenen Stellungnahmen des MDK erwirken (wie oben beschrieben die Gutachten anfordern lassen von deinem Arzt), ehe du was dazu äußern kannst was der MDK meint woher zu wissen ...

Was die KK dazu schreiben ist größtenteils "aus den Fingern gesogen" denn diese Gutachten bekommen die gar nicht zu sehen, die bekommen auch nur eine allgemeine Antwort auf ihre Anfragen, der Rest unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Der MDK hat noch nicht einmal meinen Reha Entlassungsbericht zu Gesicht bekommen und somit konnte dies auch nicht berücksichtigt werden.

Darauf im Widerspruch für die KK hinzuweisen wäre ja ein "Schuss ins eigene Knie", den wolltest du ja auch bisher der KK / dem MDK noch gar nicht zur Verfügung stellen, das kannst du ja ändern (wenn du es für sinnvoll halten möchtest) und den zu einer Untersuchung mitnehmen, das geht aber die KK im Widerspruch NIX an.

Nachdem Sie mich in Ihrem Schreiben vom 12.06.2018 aufgefordert haben die Einwilligungser-klärung für die DRV und der Reha Einrichtung zu unterschreiben, habe ich Sie in meinem Antwortschreiben vom 15.06.2018 diesbezüglich darum gebeten mir die genaue Anschrift des MDK mitzuteilen damit ich den Bericht zuschicken kann, oder dass Sie mir einen Untersu-chungstermin beim MDK vereinbaren bei dem ich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stelle. Beides ist nicht geschehen.

Völlig überflüssig denn das hat mit der aktuellen Forderung an dich gar nichts zu tun, man verlangt eine "Facharztbehandlung" und nicht (mehr) den Reha-Bericht ... vermutlich weil man damit nicht weitergekommen ist aber das ist aktuell nicht zu diskutieren.

Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält 3 Diagnosen, darunter 2 psychische.

Das wissen die schon und wahrscheinlich ist es auch ALLES was sie wissen aus deinen AU -Bescheinigungen, das brauchst du denen nicht erklären ...
Die Diagnosen auf der AU gelten (für die KK ) eigentlich NUR der Information zur "Ablage" im PC für die Liste der AUD-Zeiten (Grundlage für die Blockfristen bei der Krankengeldzahlung), die SB haben keine weiteren (medizinischen) Schlüsse daraus zu ziehen, das sind KEINE Ärzte. :icon_evil:

Man beachte aber dass seit Beginn meiner AU die Hauptdiagnose M19.99 (Orthopädisch) war und weiterhin ist. Die psychischen Diagnosen kamen erst ab dem 18.06.2018 auf der AU -Bescheinigung hinzu, und werden von meiner Psychologin therapeutisch sowie von meinem Hausarzt medikamentös therapiert.

Würde ich zumindest anders formulieren wollen, aber es belegt ja bereits, dass du auch in fachspezifischer Behandlung / Therapie bist, MEHR kann da ein Psychiater wahrscheinlich auch nicht machen aktuell.

Ich werde in eigenem Interesse zu einem Psychiater gehen, sobald ich einen Termin bekommen habe. Ich habe Ihr Schreiben vom 13.07.2018 hierzu erhalten, und habe mich mit der KVB in Verbindung gesetzt. Aber dass hier für die weitere Krankengeldzahlung NUR eine AU -Bescheinigung vom Psychiater akzeptiert wird, akzeptiere ich nicht.

Ich würde mich der KK gegenüber nur auf die freie Arztwahl nach § 76 SGB V beschränken und dass zudem auch dort bekannt sein sollte, wie schwer man kurzfristig Facharzt-Termine bekommt, die bisherige "Unterstützung" (Ihr Schreiben vom 13.07.2018) durch die KK hat das auch noch nicht ändern können, schon aus diesem Grunde ist die Forderung nach einer Facharzt-AU unrealistisch und unzumutbar.

Es fördert jedenfalls insbesondere deine psychische Genesung NICHT wenn man dich derartig unter Druck setzt und dir den Entzug des Krankengeldes androht wenn du nicht realisieren KANNST was man völlig unberechtigt und rechtswidrig von dir verlangt.

Du bist in Behandlung, auch in fachspezifischer Behandlung für die aktuelle Forderung gibt es KEINE Rechtsgrundlage (§ 63 SGB I ist dafür untauglich) ... wenn bei der KK Zweifel an einer AU bestehen ist der MDK mit einer persönlichen Untersuchung zu beauftragen.

Da stellt sich die Frage, warum wird hier als Facharzt NUR ein Psychiater aufgezwungen und der Orthopäde komplett außer Acht gelassen?

Würde ich nicht erwähnen, auch einen Psychiater kann man dir NICHT "aufzwingen" wie wir schon festgestellt haben ...

Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werde ich meinen Widerspruch ausführlich begründen.
Für eventuelle Kopierkosten bitte ich um Rechnungslegung.

Was willst du denn dann noch groß begründen können, hast doch schon dein ganzes "Pulver" verschossen und Geld für Kopien brauchst der KK auch nicht anzubieten, da gibt es bestimmt nicht viel zu kopieren.
Medizinische Unterlagen / Gründe KANN nur der MDK haben (obwohl du davon auch was wissen solltest) und nach Erhalt der Gutachten kannst du vielleicht noch was zusätzlich bei der KK begründen aber das bleibt abzuwarten.

Medizinische Einzelheiten gehen die KK auch dann immer noch nichts an ... zu KEINER deiner Diagnosen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Das ist immer gut (ist ja auch von MIR :bigsmile:) aber jetzt erst mal "sacken lassen", vor Montag kannst du sowieso nichts rausschicken.
Ich denk mal drüber nach das knackiger zusammenzufassen was zunächst wirklich wichtig ist und ich würde das gleich ein wenig "streuen" zur Regional-Direktion / Landesdirektion und Geschäftsführung der "Gesundheits-Kasse" ... gerne auch gleich eine Kopie an das Bundesversicherungs-Amt (samt Kopie dieses "Bescheides" natürlich) ... :idea:

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
Hallo Christakoo,

Hallo liebe Doppeloma :bigsmile:

hast du dir den genannten § auch mal durchgelesen, da steht NICHTS davon drin , dass dich die KK zu einer Facharztbehandlung zwingen könnte die werden wirklich immer frecher.

ne leider nicht, wird mir alles zu viel langsam...



Quelle § 63 SGB I

In einer "Heilbehandlung" befindest du dich ja bereits bei deinem Hausarzt und dazu in Psychotherapie und von zwingender fachärztlicher Heilbehandlung steht da NIX ...
Wenn die dafür meinen als KK eine Berechtigung zu haben, dann sollte die Rechtsgrundlage auch im SGB V zu finden sein ...

Interessant...

Dort gibt es aber offenbar NICHTS was "passen" könnte und so muss das SGB I herhalten, bisher gibt es aber immer noch eine "freie Arztwahl" und ob du Fachärzte aufsuchen möchtest oder nicht hat dir nicht die KK vorzuschreiben. :icon_evil:

Der Meinung bin ich auch aber die anscheinend nicht...


Du baust also deinen Widerspruch schon direkt auf den falschen Argumenten auf.

Wie gesagt mir wiord das langsam echt zu viel, und meine Kraft zu formulieren lässt extrem nach. Dann wenn ich mal los schreibe schreit die kleine und will Aufmerksamkeit vom Papa...

Zudem KANN dir die KK die MDK -Gutachten überhaupt nicht zukommen lassen, ich hatte dich schon mehrfach darauf hingewiesen, dass du die NUR DIREKT beim MDK bekommen KANNST.

Ok, aber die würden das dann vll dem MDK weitergeben bzw. diese beauftragen denke ich mal.

Am Besten unterschreibst du deinem Arzt, dass der die dort für dich anfordern soll, die KK hat KEINEN Zugriff darauf :icon_evil:

Mein Arzt ist eher so ein naja, Waschlappen?Angsthase? Also erhoffe ich mir nicht viel konter seinerseits. Ich kann mich aber auch irren...



Wofür bitte soll das also ein rechtsgültiger "Bescheid" sein, die KK -SB haben doch gar nicht zu beurteilen und zu entscheiden welche Behandlung du konkret bei welchem Arzt durchführen lassen sollst ...

Der SB am Telefon hat gesagt er kann dazu nichts sagen, da die Daten ihm nicht vorliegen. Das ist die Stellungnahme des MDK .



Davon steht aber im § 63 SGB V NIX drin, dass du zum Facharzt musst und nur der dich noch AU schreiben darf = der falsche "Rahmen". :icon_evil:

Okey. Wahnsinn echt !!!



Ich würde mal um den § für psychiatrische "Zwangsbehandlung" bitten, zudem sollten die doch auch die Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten kennen ... aber bei der "Gesundheits-Kasse" überrascht mich auch so langsam gar nichts mehr.

Das müsste auch in den Widerspruch rein!

Ich habe ja von denen diesen Brief mit dieser Nummer bekommen die einem schneller einen Termin besorgen, da habe ich mich schon angemeldet. Allerdings habe ich jetzt 2 Psychiater Termine bekommen da ich selbst darum gekämpft habe (Am Telefon hieß es immer - keine neuen Patienten, aber als ich den Ärzten direkt eine Jammer Email geschrieben habe ging es plötzlich ;-)). Einer ist am 10.09 und einer am 26.09. Ich kann mir also überlegen welchen in wahrnehme, und bis dahin MUSS mich mein Hausarzt AU schreiben.

Es gibt aber KEINEN § im SGB V der eine Einstellung von Krankengeld zulässt, weil man nicht beim Facharzt in Behandlung ist und der Hausarzt die AU ausstellt, der wäre dann bitte umgehend nachzureichen ... ansonsten ist dieser sogenannte Bescheid rechtswidrig und unzulässig.

Das muss auch in den Widerspruch rein!



Warum trauen die sich nicht den selber zu informieren, wohl weil die KK nicht berechtigt ist eine "Facharzt-AU " zu verlangen, damit stellt sie die medizinischen Kompetenzen deines Arztes in Frage und das steht den SB gar nicht zu.

Das 2. Blatt wo Abschrift an den Arzt steht hat der Arzt von der AOK schon bekommen so wie ich das verstehe. Der wird jetzt bestimmt die Hosen voll haben...:-(

Ob du weiter AU bist hat bei Bedarf der MDK zu prüfen durch eine persönliche Untersuchung und dafür ist es völlig EGAL welcher Arzt deine AU ausstellt und ob der Facharzt ist für alles was du so mit dir herum schleppst.

Wenn ich das jetzt so stehen lasse und nichts mache, erspare ich mir aber den gang zum MDK . Es geht ja Nur noch um 5 Monate ca. bis ich ausgesteuert werde...keine Ahnung :-(
ABER ich will mich auch nicht verarschen lassen!

Der MDK hätte dann medizinisch zu entscheiden ob deine AU insgesamt noch erforderlich ist, ganz unabhängig davon welcher Arzt die nun ausstellt, ärztliche Unterlagen solltest du dem MDK dann allerdings bereitstellen (aber NICHT der KK ).

Dem MDK würde ich dann alles zur Verfügung stellen ja.

Erst danach (wenn dieses MDK -Gutachten vorliegt) kann die KK dann entscheiden ob dein Krankengeld wirklich einzustellen ist, anders ist das bisher jedenfalls regulär NICHT zulässig.
Wie kommen die darauf, dass ein Fach- Arzt (den du noch nicht mal kennst) dann entscheiden soll, ob du noch weiter AU geschrieben wirst oder nicht ???

Gute Frage...

Auch die anderen vorhandenen Diagnosen erfordern (denke ich) weiterhin eine AU -Bescheinigung, das ist ja nicht "spontan geheilt" wenn du nun zusätzlich zum Psychiater gehen wirst / sollst ...
Viele Fachärzte schreiben nicht selber AU und überlassen das auch weiterhin dem Hausarzt (übernehmen nur eine Mitbehandlung), besonders wenn dort die AU ohnehin schon länger läuft wegen verschiedender Diagnosen.

Ja die Orthopädischen sind die schlimmsten! Vielleicht sollte ich auch zum Orthopäden gehen denn da war ich schon lange nicht mehr. AUSSERDEM hat der SB am Telefon gesagt dass der MDK die Unterlagen meiner Ärzte angefordert hat und dann diese Entscheidung getroffen hat! KOMISCH dass meine Psychologin nicht angefordert wurde...



Mit der "Entscheidung" wäre ich auch absolut NICHT einverstanden, zudem auch nicht mal Daten (Fristen) genannt werden zu dem das nun alles erledigt sein und gelten soll ... "die spinnen doch total" ...

Das muss auch in den Widerspruch rein!

Deinen Widerspruch dazu solltest du allerdings noch mal gründlich überarbeiten, einige Hinweise dazu habe ich ja oben schon gegeben.

Ja unbedingt, allerdings überfordert mich das ganze...:-(
Umso mehr Informationen umso schwindeliger wird mir ...:-(




Warum verlangt man denn keine Mitbehandlung und AU von einem Orthopäden, dafür stehen doch auch Diagnosen auf den AU ... die SB haben doch nicht darüber zu befinden welcher Arzt deine psychischen Probleme besser therapieren könnte wenn dein Hausarzt das bisher auch schon gemacht hat.

RICHTIG! Das muss im Widerspruch stehen...unbedingt! Das ist eine Frechheit!!!

Auch mit einem Neurologen / Psychiater "muss man können", das haben doch nicht die SB zu bestimmen ... zumal du erst mal einen finden musst, da nützt dir die Überweisung alleine auch nicht viel, zudem haben die auch nicht zu entscheiden welche Überweisungen dein Hausarzt auszustellen hat für dich ...

Ja ist echt schwer aber wie oben geschrieben habe ich 2 Termine ERKÄMPFEN können.



Du solltest erst mal Einsicht in die bisher vorhandenen Stellungnahmen des MDK erwirken (wie oben beschrieben die Gutachten anfordern lassen von deinem Arzt), ehe du was dazu äußern kannst was der MDK meint woher zu wissen ...

Das würde ich gern mit im Widerspruch haben.



Darauf im Widerspruch für die KK hinzuweisen wäre ja ein "Schuss ins eigene Knie", den wolltest du ja auch bisher der KK / dem MDK noch gar nicht zur Verfügung stellen, das kannst du ja ändern (wenn du es für sinnvoll halten möchtest) und den zu einer Untersuchung mitnehmen, das geht aber die KK im Widerspruch NIX an.

Ich hatte geschrieben dass ich den Bericht dem MDK zur Verfügung stellen würde aber nicht dem SB , darauf kam ja dann nichts mehr.



Völlig überflüssig denn das hat mit der aktuellen Forderung an dich gar nichts zu tun, man verlangt eine "Facharztbehandlung" und nicht (mehr) den Reha-Bericht ... vermutlich weil man damit nicht weitergekommen ist aber das ist aktuell nicht zu diskutieren.

Der Reha Bericht könnte noch wichtig werden da dort drin steht UNTER 3 Std.



Das wissen die schon und wahrscheinlich ist es auch ALLES was sie wissen aus deinen AU -Bescheinigungen, das brauchst du denen nicht erklären ...
Die Diagnosen auf der AU gelten (für die KK ) eigentlich NUR der Information zur "Ablage" im PC für die Liste der AUD-Zeiten (Grundlage für die Blockfristen bei der Krankengeldzahlung), die SB haben keine weiteren (medizinischen) Schlüsse daraus zu ziehen, das sind KEINE Ärzte. :icon_evil:

Es stand ja im Schreiben dass ich angefordert hatte drin dass ich ca. bis Januar 2019 Anspruch habe.



Würde ich zumindest anders formulieren wollen, aber es belegt ja bereits, dass du auch in fachspezifischer Behandlung / Therapie bist, MEHR kann da ein Psychiater wahrscheinlich auch nicht machen aktuell.

DAS muss auch in den Widerspruch rein, was soll denn der Psychiater anders machen als der Hausarzt und die Psychologin!?



Ich würde mich der KK gegenüber nur auf die freie Arztwahl nach § 76 SGB V beschränken und dass zudem auch dort bekannt sein sollte, wie schwer man kurzfristig Facharzt-Termine bekommt, die bisherige "Unterstützung" (Ihr Schreiben vom 13.07.2018) durch die KK hat das auch noch nicht ändern können, schon aus diesem Grunde ist die Forderung nach einer Facharzt-AU unrealistisch und unzumutbar.

Soll ich meine Termine im Widerspruch erwähnen? Denn in dem Schreiben mit dieser Nummer zwecks Termine usw. stand drinn ich soll Ihnen mitteilen wann und wo ich einen Termin bekomme.

Es fördert jedenfalls insbesondere deine psychische Genesung NICHT wenn man dich derartig unter Druck setzt und dir den Entzug des Krankengeldes androht wenn du nicht realisieren KANNST was man völlig unberechtigt und rechtswidrig von dir verlangt.

Das stimmt zu 100%, das macht mich echt fertig! Und das muss in den Widerspruch rein!

Du bist in Behandlung, auch in fachspezifischer Behandlung für die aktuelle Forderung gibt es KEINE Rechtsgrundlage (§ 63 SGB I ist dafür untauglich) ... wenn bei der KK Zweifel an einer AU bestehen ist der MDK mit einer persönlichen Untersuchung zu beauftragen.

Das muss auch in den Widerspruch rein!



Das ist immer gut (ist ja auch von MIR :bigsmile:) aber jetzt erst mal "sacken lassen", vor Montag kannst du sowieso nichts rausschicken.
Ich denk mal drüber nach das knackiger zusammenzufassen was zunächst wirklich wichtig ist und ich würde das gleich ein wenig "streuen" zur Regional-Direktion / Landesdirektion und Geschäftsführung der "Gesundheits-Kasse" ... gerne auch gleich eine Kopie an das Bundesversicherungs-Amt (samt Kopie dieses "Bescheides" natürlich) ... :idea:

Ja der ist von dir und den benutze ich jetzt fast immer :)
Das wäre super nett von dir Doppeloma, ich finde es immer wieder erstaunlich was du hier leistest in diesem Forum! Das ist unbezahlbar...meinen höchsten Respekt dafür, auch den meiner Frau!


Was sagst du zum anderen Thema wegen der Unterlagen die statt mir, der Stadt zugesandt wurden?:doh:

2 Baustellen, und mein Werkzeug ist momentan stumpf :sorry:

Liebe Grüße
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
So, ich habe jetzt eine Psychiater Termin im September.Mein Hausarzt hat mich heute angerufen und mir gesagt dass er diesen Brief bekommen hat von der AOK . Er darf mich also nur noch bis zum Psychiater Termin AU schreiben. Aber ich habe ihm gesagt dass ich trotzdem Widerspruch einlegen werde, da ich es eine Frechheit finde dass hier der Orthopäde als Facharzt nicht genannt wird ! Er hat gesagt ja das kann ich machen.

Bei mir geht es nur noch um Krankengeld bis Januar also habe ich zwei Möglichkeiten:

1. Ich halte die Beine still und lass dir auch keinen Ruhe denn der Psychiater wird mich bestimmt noch bis dahin krankschreiben.

2. Oder ich lasse das nicht auf mir sitzen und lege den Widerspruch ein und lass es drauf ankommen, denn dann kann mich vll der Orthopäde auch AU schreiben.

Ich kann es einfach nicht verstehen warum die das machen schließlich ist meine Hauptdiagnose von Anfang an immer orthopädisch gewesen. Das psychische kam jetzt vor kurzem erst dazu...
 

Fairina

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Doppeloma hat dir alles an die Hand gegeben. Leider läßt du dich wohl doch beeindrucken von einem Schreibtischtäter. Du sagst deine Kraft läßt langsam nach und das die Kleine schreit wenn du schreibst. Ja Herrgott nochmal, kann die Mutter sich nicht um die Kleine kümmern, mit ihr rausgehen damit du Ruhe hast zum Schreiben und Überlegen? Deine Kraft verlierst du weil du dich mit solchen Typen telefonisch auseinander setzen willst. Das macht man nicht.

Doppeloma hat dich darauf hingewiesen was der Schreibtischtäter darf und was nicht. Der wirft derzeit mit Speck nach dir Maus und nach dem Doc ebenfalls Maus. Obwohl er es besser wissen müßte - Maus Nr. 2.

Warum musst du eine Begründung liefern? Warum nicht einfach schreiben:

Gegen ihren Bescheid vom ….. erhebe ich Widerspruch . Bitte teilen Sie mir mit, welche Gesetze/Paragraphen zur Grundlage ihres Schreibens dienen.

In Kopie an:
Leiter der örtlichen KK
Bundesvorstand der KK
Bundesvorsitzenden der KK -Vereinigung
Kassenärztlichen Verband
Bundesgesundheitsministerium

Ich wette, da kommt nichts mehr von diesem Schreibtischtäter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
Danke, du hast ja Recht mit dem was du sagst. klar kümmert sich meine Frau um die Kleine, und das sehr sogar! Aber die kann bei der Hitze nicht den ganzen tag draußen rum laufen...

Doppeloma hat mir ja auch geraten richtig zu begründen, daher möchte ich das auch machen.

LG
 

Fairina

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Stimmt die Hitze macht einiges nicht so möglich. Grins, Shopping-Center sind jetzt dafür gut. Da ist es kühl und die Kleine kann spielen und rennen, falls das geht.

Ja Doppeloma hat ja auch recht. Ich meinte, wenn du es gerade nicht hin bekommst wäre das eine Alternative.

Die Kopien würde ich trotzdem machen. Ach ja den MDK würde ich eine Kopie zustellen des Schreibens.

Ich wollte dir Mut machen. Denn wenn du wie dein HA als Kaninchen vor der Schlange KK /SB hockst, dann wirst du gefressen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
Hallo, ich melde mich doch nochmal hier...

mein Hausarzt hat mich heute wieder für 4 Wochen AU geschrieben und hat alle Diagnosen mit auf den Schein genommen - (4 orthopädische und 2 psychische).

Meine Frage jetzt,

der Facharzt Termin ist am 26.09. und bis dahin schreibt er mich AU . Die AOK hatte ja geschrieben ich soll Ihnen mitteilen wann und wo ich einen Facharzt Termin bekomme und dass der Hausarzt NUR bis zu diesem AU schreiben darf.

Wenn ich das jetzt mache dann passt das doch mit meinem Widerspruch nicht zusammen. Mache ich es aber nicht, habe ich Angst das das Krankengeld nicht bezahlt wird.

Was soll ich tun?

LG
 

Fairina

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Deine KV spinnt. Schließlich sind hier 2 Fachärzte dann beteiligt und dein HA findet bestimmt auch noch was. Irgend einer kann dich immer krank schreiben. Ich würde mich mal eine oder mehrere Etagen höher in der KV beschweren.
 
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