G
Gelöschtes Mitglied 60000
Gast
Hallo,
manche kennen mich vielleicht aus meinem ersten Beitrag:
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...ngsrente-krankenversicherung-behinderter.html
Nun habe ich Post bekommen von der KK :
Fachärztliche Behandlung
Sie sind derzeit arbeitsunfähig erkrankt. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung ist eine regelmäßige fachärztliche Betreuung in einer nervenfachärztlichen Praxis notwendig.
Diese fachärztliche Behandlung fordern wir im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ein (§ 63 Sozialgesetzbuch I). Die Auszahlung von Krankengeld kann nur mit einer vom Facharzt ausgestellten AU -Bescheinigung erfolgen.
Falls keine entsprechende Behandlung in Anspruch genommen wird, hätte dies die Einstellung der Krankengeldzahlung zur Folge.
Bitte legen Sie dieses schreiben auch Ihrem behandelnden Facharzt vor.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Widerspruch zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereichsleiter Krankengeld
In Abdruck an: Hausarzt:
lt. Stellungnahme des MDK vom 24.07.2018 ist für Herrn eine psychiatrische Facharztbehandlung erforderlich.
Bitte stellen Sie einen entsprechenden Überweisungsschein aus. Ab Beginn der Facharztbehandlung soll dieser auch über die AU entscheiden, d.h. die AU -Bescheinigung ausstellen.
Nachdem ich heute diesen Brief von der AOK erhalten habe, habe ich bei diesem Sachbearbeiter angerufen und nachgehakt was das denn jetzt sein soll. Er hat gesagt dass der medizinische Dienst der Krankenkasse Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten angefordert hat, und resultierend aus diesen hat er die Entscheidung getroffen dass ich einen Termin beim Psychiater machen MUSS.
Mein Hausarzt (der mich seit Februar durchgehend AU schreibt) darf mich nur noch bis zu diesem Facharzttermin AU schreiben und danach nur noch der Psychiater!
Ich habe ihn gefragt wie das möglich ist so etwas zu entscheiden ohne mich vorher persönlich zu untersuchen oder zu sprechen?
Ich habe ihn auch gefragt wie der medizinische Dienst diese Aussage treffen kann, denn meine psychische Problematik ist nur eine Diagnose neben den schweren orthopädischen Diagnosen(Fuß Bandscheibe und HWS - das sind meine Haupt Probleme !!!)
Also warum wird als Facharzt nur der Psychiater genannt und nicht auch der Orthopäde???
Außerdem habe ich in meinem Schreiben an die AOK als die von mir den Reha Bericht verlangt extra reingeschrieben, dass sie mir gerne einen Termin beim Medizinischen Dienst machen können und ich dann den Reha Bericht zur Verfügung stelle! Dazu kam es aber nie also hat der medizinische Dienst auch meinen Reha Bericht nicht gesehen!!!
Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen nur brauche ich bei der Formulierung dringend Hilfe !
Kann doch nicht sein!
Laut dem AOK Sachbearbeiter habe ich noch Krankengeldanspruch bis Januar 2019
Nun habe ich angefangen mit dem Widerspruch und würde gerne eure Meinung hierzu hören/lesen...
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein zu Ihrem Bescheid vom 24.07.2018 AZ.: ...
Bitte senden Sie mir die Unterlagen in Kopie zu, die für diese Entscheidung relevant gewesen sind, insbesondere auch die "Stellungnahme des MDK Bayern".
Wie ist es dem MDK möglich eine Entscheidung bzw. eine Aussage zu treffen ohne den be-troffenen Patienten vorher untersucht/gesprochen zu haben? Der MDK hat noch nicht einmal meinen Reha Entlassungsbericht zu Gesicht bekommen und somit konnte dies auch nicht berücksichtigt werden.
Nachdem Sie mich in Ihrem Schreiben vom 12.06.2018 aufgefordert haben die Einwilligungser-klärung für die DRV und der Reha Einrichtung zu unterschreiben, habe ich Sie in meinem Antwortschreiben vom 15.06.2018 diesbezüglich darum gebeten mir die genaue Anschrift des MDK mitzuteilen damit ich den Bericht zuschicken kann, oder dass Sie mir einen Untersu-chungstermin beim MDK vereinbaren bei dem ich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stelle. Beides ist nicht geschehen.
Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält 3 Diagnosen, darunter 2 psychische.
Man beachte aber dass seit Beginn meiner AU die Hauptdiagnose M19.99 (Orthopädisch) war und weiterhin ist. Die psychischen Diagnosen kamen erst ab dem 18.06.2018 auf der AU -Bescheinigung hinzu, und werden von meiner Psychologin therapeutisch sowie von meinem Hausarzt medikamentös therapiert.
Ich werde in eigenem Interesse zu einem Psychiater gehen, sobald ich einen Termin bekommen habe. Ich habe Ihr Schreiben vom 13.07.2018 hierzu erhalten, und habe mich mit der KVB in Verbindung gesetzt. Aber dass hier für die weitere Krankengeldzahlung NUR eine AU -Bescheinigung vom Psychiater akzeptiert wird, akzeptiere ich nicht.
Da stellt sich die Frage, warum wird hier als Facharzt NUR ein Psychiater aufgezwungen und der Orthopäde komplett außer Acht gelassen?
Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werde ich meinen Widerspruch ausführlich begründen.
Für eventuelle Kopierkosten bitte ich um Rechnungslegung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Das unterstrichene werde ich weglassen, denn das ist quasi ein Teil meiner Begründung den ich nach Erhalt der Unterlagen erst aufsetze oder?
Liebe Grüße
manche kennen mich vielleicht aus meinem ersten Beitrag:
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...ngsrente-krankenversicherung-behinderter.html
Nun habe ich Post bekommen von der KK :
Fachärztliche Behandlung
Sie sind derzeit arbeitsunfähig erkrankt. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung ist eine regelmäßige fachärztliche Betreuung in einer nervenfachärztlichen Praxis notwendig.
Diese fachärztliche Behandlung fordern wir im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ein (§ 63 Sozialgesetzbuch I). Die Auszahlung von Krankengeld kann nur mit einer vom Facharzt ausgestellten AU -Bescheinigung erfolgen.
Falls keine entsprechende Behandlung in Anspruch genommen wird, hätte dies die Einstellung der Krankengeldzahlung zur Folge.
Bitte legen Sie dieses schreiben auch Ihrem behandelnden Facharzt vor.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Widerspruch zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereichsleiter Krankengeld
In Abdruck an: Hausarzt:
lt. Stellungnahme des MDK vom 24.07.2018 ist für Herrn eine psychiatrische Facharztbehandlung erforderlich.
Bitte stellen Sie einen entsprechenden Überweisungsschein aus. Ab Beginn der Facharztbehandlung soll dieser auch über die AU entscheiden, d.h. die AU -Bescheinigung ausstellen.
Nachdem ich heute diesen Brief von der AOK erhalten habe, habe ich bei diesem Sachbearbeiter angerufen und nachgehakt was das denn jetzt sein soll. Er hat gesagt dass der medizinische Dienst der Krankenkasse Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten angefordert hat, und resultierend aus diesen hat er die Entscheidung getroffen dass ich einen Termin beim Psychiater machen MUSS.
Mein Hausarzt (der mich seit Februar durchgehend AU schreibt) darf mich nur noch bis zu diesem Facharzttermin AU schreiben und danach nur noch der Psychiater!
Ich habe ihn gefragt wie das möglich ist so etwas zu entscheiden ohne mich vorher persönlich zu untersuchen oder zu sprechen?
Ich habe ihn auch gefragt wie der medizinische Dienst diese Aussage treffen kann, denn meine psychische Problematik ist nur eine Diagnose neben den schweren orthopädischen Diagnosen(Fuß Bandscheibe und HWS - das sind meine Haupt Probleme !!!)
Also warum wird als Facharzt nur der Psychiater genannt und nicht auch der Orthopäde???
Außerdem habe ich in meinem Schreiben an die AOK als die von mir den Reha Bericht verlangt extra reingeschrieben, dass sie mir gerne einen Termin beim Medizinischen Dienst machen können und ich dann den Reha Bericht zur Verfügung stelle! Dazu kam es aber nie also hat der medizinische Dienst auch meinen Reha Bericht nicht gesehen!!!
Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen nur brauche ich bei der Formulierung dringend Hilfe !
Kann doch nicht sein!
Laut dem AOK Sachbearbeiter habe ich noch Krankengeldanspruch bis Januar 2019
Nun habe ich angefangen mit dem Widerspruch und würde gerne eure Meinung hierzu hören/lesen...
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein zu Ihrem Bescheid vom 24.07.2018 AZ.: ...
Bitte senden Sie mir die Unterlagen in Kopie zu, die für diese Entscheidung relevant gewesen sind, insbesondere auch die "Stellungnahme des MDK Bayern".
Wie ist es dem MDK möglich eine Entscheidung bzw. eine Aussage zu treffen ohne den be-troffenen Patienten vorher untersucht/gesprochen zu haben? Der MDK hat noch nicht einmal meinen Reha Entlassungsbericht zu Gesicht bekommen und somit konnte dies auch nicht berücksichtigt werden.
Nachdem Sie mich in Ihrem Schreiben vom 12.06.2018 aufgefordert haben die Einwilligungser-klärung für die DRV und der Reha Einrichtung zu unterschreiben, habe ich Sie in meinem Antwortschreiben vom 15.06.2018 diesbezüglich darum gebeten mir die genaue Anschrift des MDK mitzuteilen damit ich den Bericht zuschicken kann, oder dass Sie mir einen Untersu-chungstermin beim MDK vereinbaren bei dem ich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stelle. Beides ist nicht geschehen.
Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält 3 Diagnosen, darunter 2 psychische.
Man beachte aber dass seit Beginn meiner AU die Hauptdiagnose M19.99 (Orthopädisch) war und weiterhin ist. Die psychischen Diagnosen kamen erst ab dem 18.06.2018 auf der AU -Bescheinigung hinzu, und werden von meiner Psychologin therapeutisch sowie von meinem Hausarzt medikamentös therapiert.
Ich werde in eigenem Interesse zu einem Psychiater gehen, sobald ich einen Termin bekommen habe. Ich habe Ihr Schreiben vom 13.07.2018 hierzu erhalten, und habe mich mit der KVB in Verbindung gesetzt. Aber dass hier für die weitere Krankengeldzahlung NUR eine AU -Bescheinigung vom Psychiater akzeptiert wird, akzeptiere ich nicht.
Da stellt sich die Frage, warum wird hier als Facharzt NUR ein Psychiater aufgezwungen und der Orthopäde komplett außer Acht gelassen?
Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werde ich meinen Widerspruch ausführlich begründen.
Für eventuelle Kopierkosten bitte ich um Rechnungslegung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Liebe Grüße