Danke für die exakte Erklärung.
Ich vermute mal, das dieser
Aufrechnungsbescheid erst mit Verwaltungsakt kommen würde, nachdem ich meinen
Wiederruf abgegeben habe und dieser abgelehnt wurde.
Die beiden Seiten von der
Arbeitshilfe sind mir bekannt und ich habe darauf ja eigentlich meinen
Widerspruch berufen, da ich das ganze ja auch als
Umschuldung benannte. Soll ich das noch genauer machen indem ich die Worte Arbeitshilfe und 7.1.23 und 7.2.1 mit anführe?
(Ich habe die beiden Seiten der Arbeitshilfe mit in den Anhang getan, falls es jemand interessiert.)
Soll ich in meinem
Widerspruch nun diesen
Aufrechnungsbescheid ebenso erwähnen?
Soll ich mich vorsichtshalber bei dieser Inkasso melden und sagen das ich
Widerspruch einlege?
(nicht das man mir nach 14 Tagen alles streicht)
Verstehe ich das richtig, das da der
Wurm drinne ist !?
Was mache ich nun am Besten?
Wenn Sich jemand die Zeit nehmen könnte und mich auf den richtigen Weg bringt, das wäre wirklich wundervoll. Ich stehe momentan auf dem Schlauch und könnte weitere
Hilfe benötigen.
PS: Danke das es dieses Forum gibt.
soselbständig, dein link zu Grundsicherungshandbuch geht nicht(404 Fehler, nicht gefunden)