gila
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Ich hab das Thema nicht gefunden - hoffe also es ist nicht doppelt hier ...
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.nc.html
Ich reiche dies weiter aus den Händen einiger befreundeter Psychotherapeuten mit dieser Bitte:
-----------------------------------------------------------
"Es gibt einen schwerwiegenden Angriff seitens unseres Bundes-Gesundheitsministers Spahn auf die Psychotherapie!
Er möchte, dass Patienten nicht mehr zu einem Therapeuten/in ihrer Wahl gehen und diese*r diagnostiziert, welche Hilfe nötig und richtig wäre.
Statt dessen soll ein "Patientenprüfer", der auch nicht weiter qualifiziert ist, vorgeschaltet werden.
D.h. Patienten sollen zukünftig einen solchen Diagnostiker davon überzeugen, dass sie Psychotherapie brauchen.
Gleichzeitig fehlen diese Prüfer als Behandler, mit der Folge, dass die Wartezeiten noch länger werden.
Statt die dringend notwendige Richtigstellung der Bedarfszahlen vorzunehmen, werden psychisch Erkrankte diskriminiert und die
Chronifizierung psychischer Krankheiten gefördert!
Bezeichnend für die Bürgernähe des Gesundheitsministers ist, daß der entsprechende Passus in den Kabinettsentwurf zum
"Terminservice- und Versorgungsgesetz" (TSVG) in letzter Minute praktisch hinein geschmuggelt wurde, so dass
die Psychotherapeutenverbände keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr hatten.
Eine solche Hürde würde für viele eine Psychotherapie unerreichbar machen.
Das darf nicht passieren!
Nun wurde eine Petition ins Leben gerufen, um den Protest der Fachleute und der Bevölkerung dagegen kund zu tun. Man kann online unterschreiben.
Leider ist die Zeit kurz. Es geht nur bis zum 13. Dezember und es müssen 50 Tausend Unterschriften zusammen kommen.
Daher die Bitte: Unterschreibt und verbreitet diesen Aufruf in euren Einrichtungen und in eurem Bekanntenkreis!
Jede Unterschrift zählt.
Auch Minderjährige dürfen bei Petitionen unterschreiben.
Bitte unterstützt den Protest!
Nur die massenhafte Mitteilung des Unmuts kann helfen.
Ihr dürft gern den Text einfach weiter leiten oder nutzen."
DANKE!
VOLLTEXT der PETITION:
Petition 85363
Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen.
Begründung
Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden.
Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Kabinettsentwurf nicht erwähnt, werden vermutlich aber auch noch in das Gesetzesvorhaben eingeschlossen.
7 Gründe zur Streichung des im Gesetz vorgesehenen Entwurfs zum § 92 Abs. 6a:
1. Dieses Gesetzesvorhaben diskriminiert im Entwurf zum § 92 eine ganze Patientengruppe. Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten wird damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben.
2. Psychisch Kranken wird ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet und gegenüber anderen Patientengruppen benachteiligt. Es entsteht ein neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung.
3. Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 sind neue Strukturen eingeführt worden, deren Auswirkungen zunächst erfasst und evaluiert werden müssten, bevor über neue Eingriffe entschieden werden kann.
4. Der Entwurf zum § 92 diskriminiert darüber hinaus auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.
5. In einer Studie einer Krankenkasse wurde nachgewiesen, dass Psychotherapeuten korrekte Behandlungsindikationen stellen.
6. Mehrere unabhängige Versorgungsstudien belegen, dass in Deutschland mit gutem Erfolg und zur hohen Zufriedenheit der Patienten behandelt wird und die Behandelten zuvor nachweislich erheblich psychisch belastet waren.
7. Das geplante Vorgehen bindet völlig unnötig die Ressourcen von Ärzten und Psychotherapeuten, die damit der eigentlichen psychotherapeutischen Behandlung entzogen werden.
Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der ungerechtfertigte Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden. Bei noch unzureichender Bedarfsdeckung soll offensichtlich die Versorgung durch Priorisierung und Behandlungseinschränkungen ‚fürsorglich eingehegt‘ werden.
Das wäre ein folgenschwerer Eingriff in die Versorgungsstruktur psychisch kranker Menschen.
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zusatz zum § 92 (6a) im TSVG ersatzlos gestrichen wird
...
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.nc.html
Ich reiche dies weiter aus den Händen einiger befreundeter Psychotherapeuten mit dieser Bitte:
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"Es gibt einen schwerwiegenden Angriff seitens unseres Bundes-Gesundheitsministers Spahn auf die Psychotherapie!
Er möchte, dass Patienten nicht mehr zu einem Therapeuten/in ihrer Wahl gehen und diese*r diagnostiziert, welche Hilfe nötig und richtig wäre.
Statt dessen soll ein "Patientenprüfer", der auch nicht weiter qualifiziert ist, vorgeschaltet werden.
D.h. Patienten sollen zukünftig einen solchen Diagnostiker davon überzeugen, dass sie Psychotherapie brauchen.
Gleichzeitig fehlen diese Prüfer als Behandler, mit der Folge, dass die Wartezeiten noch länger werden.
Statt die dringend notwendige Richtigstellung der Bedarfszahlen vorzunehmen, werden psychisch Erkrankte diskriminiert und die
Chronifizierung psychischer Krankheiten gefördert!
Bezeichnend für die Bürgernähe des Gesundheitsministers ist, daß der entsprechende Passus in den Kabinettsentwurf zum
"Terminservice- und Versorgungsgesetz" (TSVG) in letzter Minute praktisch hinein geschmuggelt wurde, so dass
die Psychotherapeutenverbände keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr hatten.
Eine solche Hürde würde für viele eine Psychotherapie unerreichbar machen.
Das darf nicht passieren!
Nun wurde eine Petition ins Leben gerufen, um den Protest der Fachleute und der Bevölkerung dagegen kund zu tun. Man kann online unterschreiben.
Leider ist die Zeit kurz. Es geht nur bis zum 13. Dezember und es müssen 50 Tausend Unterschriften zusammen kommen.
Daher die Bitte: Unterschreibt und verbreitet diesen Aufruf in euren Einrichtungen und in eurem Bekanntenkreis!
Jede Unterschrift zählt.
Auch Minderjährige dürfen bei Petitionen unterschreiben.
Bitte unterstützt den Protest!
Nur die massenhafte Mitteilung des Unmuts kann helfen.
Ihr dürft gern den Text einfach weiter leiten oder nutzen."

VOLLTEXT der PETITION:
Petition 85363
Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen.
Begründung
Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden.
Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Kabinettsentwurf nicht erwähnt, werden vermutlich aber auch noch in das Gesetzesvorhaben eingeschlossen.
7 Gründe zur Streichung des im Gesetz vorgesehenen Entwurfs zum § 92 Abs. 6a:
1. Dieses Gesetzesvorhaben diskriminiert im Entwurf zum § 92 eine ganze Patientengruppe. Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten wird damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben.
2. Psychisch Kranken wird ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet und gegenüber anderen Patientengruppen benachteiligt. Es entsteht ein neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung.
3. Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 sind neue Strukturen eingeführt worden, deren Auswirkungen zunächst erfasst und evaluiert werden müssten, bevor über neue Eingriffe entschieden werden kann.
4. Der Entwurf zum § 92 diskriminiert darüber hinaus auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.
5. In einer Studie einer Krankenkasse wurde nachgewiesen, dass Psychotherapeuten korrekte Behandlungsindikationen stellen.
6. Mehrere unabhängige Versorgungsstudien belegen, dass in Deutschland mit gutem Erfolg und zur hohen Zufriedenheit der Patienten behandelt wird und die Behandelten zuvor nachweislich erheblich psychisch belastet waren.
7. Das geplante Vorgehen bindet völlig unnötig die Ressourcen von Ärzten und Psychotherapeuten, die damit der eigentlichen psychotherapeutischen Behandlung entzogen werden.
Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der ungerechtfertigte Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden. Bei noch unzureichender Bedarfsdeckung soll offensichtlich die Versorgung durch Priorisierung und Behandlungseinschränkungen ‚fürsorglich eingehegt‘ werden.
Das wäre ein folgenschwerer Eingriff in die Versorgungsstruktur psychisch kranker Menschen.
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zusatz zum § 92 (6a) im TSVG ersatzlos gestrichen wird
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