@kleindieter
Ich schrieb auch nicht

, dass man die Richtwerte zurgrunde legen kann/soll, sondern nur, dass man nachvollziehen kann, ob überhaupt ein qualifizierter, oder ein einfacher Mietspiegel existiert, bzw. existiert hat.
Für Coesfeld, z.B., ist überhaupt nichts ausgewiesen, weder ein qualifizierter, noch ein einfacher Mietspiegel, sonst wäre es farblich markiert.. Man sollte sich die Seite schon mal genauer ansehen
Ausserdem ist es für Überprüfungsanträge schon wichtig zu wissen, was in Vergangenheit mal existierte und nicht nur, was JETZT Fakt ist.
@deluxe
Du hast Recht, das BSG-Urteil ist ja auch erst ein paar Tage alt und noch nicht gänzlich veröffentlicht. Vielweniger haben die Städte schon jetzt neue Ausführungsbestimmungen erlassen.
Klar, dass die JC erst einmal den Dummen spielen und weiterhin die falschen Ausführungsbestimmungen anwenden, oder anwenden wollen. Das war bei mir genauso. Dann muss also - wie ich schon sagte- vergleichen, ob die Ausführungsbestimmungen mit den WNB übereinstimmen und man muss prüfen, ob ein qualifizierter Mietspiegel ( also, ein schlüssiges Konzept) vorliegt.
Der ganze Spass hat erst einmal Monate gedauert und mein Vortrag wurde nicht angenommen, bis zum 16.5.12, als das BSG Urteil kam..........da ging es plötzlich, weil man aufgrunddessen keinen Rechtsstreit riskieren wollte. Meinerseits wurde die Rechnung genau so aufgemacht, wie ich es oben geschrieben habe und es ist durch. Mehr kann ich nicht sagen. Es bleibt dann jedem überlassen, ob er es auch auf diese Weise macht.
Eines ist sicher, das die SG es sich überlegen werden, einer höchstrichterlichen Entscheidung entgegenzutreten, zumal in NRW vom LSG schon entsprechende Entscheidungen gefällt wurden, die der WNB entsprechen und wo 50qm zugestanden wurden.
Also, ich wollte NICHT damit ausdrücken, dass die Herrschaften von alleine aktiv werden, das wissen wir alle, aber, wenn man sich auf die Füsse der SB stellt und dort stehen bleibt, dann geht es anscheinend.