Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe steigt zum 1. April 2017 auf 5.000 Euro
https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Erhoehung-des-Vermoegensschonbetrages.php?listLink=1
Seepferdchen
https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Erhoehung-des-Vermoegensschonbetrages.php?listLink=1
EditDie Anhebung des Vermögensschonbetrages für Leistungen nach dem SGB XII ist für all jene Menschen mit Behinderung von Bedeutung, die neben Leistungen der Eingliederungshilfe auch auf Leistungen der Grundsicherung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII angewiesen sind.