Wichtig! Postzustellungsurkunde - Der gelbe Briefumschlag

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kaiserqualle

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Postzustellungsurkunde - Der gelbe Briefumschlag

Dabei handelt es such um eine förmlichen Zustellung eines Schreibens/Urkunde/Vertrages, Bußgeldbescheid, Strafbefehls Mahnbescheides, etc., welcher eigentlich aus 3 Teilen besteht :

a. Postzustellungsurkunde (DIN A4)
b. gelber äusserer Dokumenten-(Brief-)Umschlag
c. gelber innerer Dokumenten-(Brief-)Umschlag

Ein gelber Umschlag mit aufgedruckter Postzustellungsurkunde, auf der der/die BriefträgerIn das Datum einträgt, an dem Sie
Ihnen den Brief übergeben oder in den Briefkasten geworfen hat.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen der eigentlichen Postzustellungsurkunde, die an die Behörde zurück
geleitet wird, welche die Zustellung veranlasst hat, und dem beim Empfänger verbleibenden gelben Umschlag.

Der Postzustellurkunde, kommt die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde zu (vgl. die §§ 182 Abs. 1 Satz 2, 418 ZPO).

Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks nach § 180 Satz 3 ZPO das Zustellungsdatum
(Einwurf in den Briefkasten) und hat Beweiskraft.

Ab diesem Datum läuft die sogenannte Zustellfrist.

Tipp:
Den gelben Briefumschlag nicht wegwerfen! Sondern aufheben!
Und am besten mit dem zugestellten Dokument per Klammern-Tacker fest verbinden.

Denn auf diesem gelben Briefumschlag hat der Postbote oben in dem Kästchen mit dem schwarzen Rand den Tag eingetragen, an dem er diesen Brief in den Briefkasten geworfen oder Ihnen übergeben hat.

Dieses Datum ist wichtig, weil ab diesem Datum eine Frist läuft.
 

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Nefarian

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Informativer und guter Beitrag. Danke für die Infos.

Mein letzter VA ist per Postzustellurkunde eingetrudelt bei mir.
Habe auch alles schön säuberlich verwahrt - Auch den Umschlag.
 

elo237

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Postzustellungsurkunde ist immer sehr schlecht, bloß nicht darauf einlassen das wichtige Termine vom Arbeitsamt so zugestellt werden

der Postbote kann ja die sogenannte Urkunde auch mal beim Nachbarn oder Nachbarhaus einwerfen
dann bekommt man den Termin nie zugestellt ist aber sofort verurteilt und gesperrt vom Amt :mad:
 

Lilastern

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Postzustellungsurkunde ist immer sehr schlecht, bloß nicht darauf einlassen das wichtige Termine vom Arbeitsamt so zugestellt werden

der Postbote kann ja die sogenannte Urkunde auch mal beim Nachbarn oder Nachbarhaus einwerfen
dann bekommt man den Termin nie zugestellt ist aber sofort verurteilt und gesperrt vom Amt :mad:

Einladungen vom Jobcenter werden auf diese Art und Weise versendet, wenn behauptet wird, diese Einladung habe ich nicht erhalten.

Dann ist klar, so sichern die sich damit ab, dass der Brief auch ordentlich zugegangen ist.
 
E

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Das ist schon klar, aber wenn der Zusteller das bem Nachbarb einwirft, kann dafür nicht der eigentliche Empfänger verantwortlich gemacht werden.
 

elo237

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Das ist schon klar, aber wenn der Zusteller das bem Nachbarb einwirft, kann dafür nicht der eigentliche Empfänger verantwortlich gemacht werden.


Doch der wird aber verantwortlich gemacht

das ist ja das Unding bei der bekloppten Postzustellungsurkunde

Fürs Arbeitsamt ist das rechtssicher
und der Elo kann nichts aber auch nichts machen
 
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ExUser 2606

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Doch der wird aber verantwortlich gemacht

das ist ja das Unding bei der bekloppten Postzustellungsurkunde

Fürs Arbeitsamt ist das rechtssicher
und der Elo kann nichts aber auch nichts machen

DA gibt es den Zusteller, der wissen sollte, wo er was eingeworfen hat, da gibt es den Anchbarn, weiss, was in seinem Briefkasten war.

Beide Zeugen und da kann man nichts machen?
 

elo237

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DA gibt es den Zusteller, der wissen sollte, wo er was eingeworfen hat, da gibt es den Anchbarn, weiss, was in seinem Briefkasten war.

Beide Zeugen und da kann man nichts machen?

Der Postbote wird nie im Leben zugeben das er das Ding falsch eingeworfen hat
und der sogenannte Nachbar hat es schon längst im Mülleimer :icon_hug:
 
E

ExUser 2606

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Das kann man wohl auch nicht so generell sagen.

Also bei uns im Haus wird falsch eingeworfene Post in den richtigen Briefkasten geworfen oder sogar persönlich abgegeben, und das bei 64 Parteien.
 

Porks

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Na ob das vor Gericht stand hält. Wenn zB der Briefträger den Brief beim Nachbarn Ein wirft und dieser ist 4 Wochen auf Urlaub ist wie soll ich den das Wissen. Ich weis nur Rechtssicher ist nur ein Persönlich entgegengenommener Brief ich kann die Annahme solcher Briefe auch nicht Verweigern. Aber klar haste immer Probleme wenn du sagst habe ich nicht bekommen.
 

elo237

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Das kann man wohl auch nicht so generell sagen.

Also bei uns im Haus wird falsch eingeworfene Post in den richtigen Briefkasten geworfen oder sogar persönlich abgegeben, und das bei 64 Parteien.

aber bei 64 Parteien kann man getrost davon ausgehen
das es nicht 100% so funktioniert

Die Wahrscheinlichkeit das es schief geht ist groß
 

elo237

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Na ob das vor Gericht stand hält. Wenn zB der Briefträger den Brief beim Nachbarn Ein wirft und dieser ist 4 Wochen auf Urlaub ist wie soll ich den das Wissen. Ich weis nur Rechtssicher ist nur ein Persönlich entgegengenommener Brief ich kann die Annahme solcher Briefe auch nicht Verweigern. Aber klar haste immer Probleme wenn du sagst habe ich nicht bekommen.

diese PZU persönlich zustellen lassen wäre die ideale Alternative
aber das Arbeitsamt ist sich ja zu fein so etwas zu machen
 

ela1953

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Das kann man wohl auch nicht so generell sagen.

Also bei uns im Haus wird falsch eingeworfene Post in den richtigen Briefkasten geworfen oder sogar persönlich abgegeben, und das bei 64 Parteien.


Also ist deine Aussage schon mal der Beweis, dass die Post falsch einwirft.

auch ich bekomme öfter falsche Post im Einfamilienhaus. Einmal stimmte nur die Hausnummer mit meiner überein, einmal die Straße, einmal der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.

Habe schon mal wichtige Post (konnte am Absender die Rentenkasse ersehen) persönlich dem richtigen Empfänger ausgehändigt. Der hat sich bei mir überschwänglich bedankt, denn er hatte schon auf diesen Brief gewartet. Dann denBriefträger am nächsten Tag abgefangen und zurückgegeben, bei der Post abgegeben - kam nicht mal ne Entschuldigung. Einen Brief hatte ich mehrer Tage an meine Haustür geklebt mit der Nachricht, dass das ein Irrläufer ist. Der Postbote hat den an die Seite geschoben und meine Post durch den Schlitz geworfen.

Als ich den dann darauf ansprach (habe auf der Lauer gelegen) bekam ich nur zu hören, dass er den Brief nicht falsch zugestellt hätte, sondern ein Kollege.

Am Freitag hatte ich wieder falsche Post - da es sich aber nur um einen Werbekatalog handelte, hab ich den entsorgt.

Es kam auch schon öfter vor, dass der Briefträger mir einen Abholschein für eine Büchersendung durch den Briefschlitz warf, obwohl ich zuhause war. Oder noch besser: er musste mir was persönlich abgeben und überreichte mir den Abholschein, da er die Ware gar nicht dabei hatte.

Bei der Post wurde mir auf meine Beschwerde erklärt, dass sie Bücher- und Warensendungen gar nicht zustellen müssten.

Bei so einer Arbeitsweise kann ich mir gut vorstellen, dass auch die gelben Umschläge, vor allem in Hochhäusern, auch mal im falschen Kasten landen.
 
E

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Gast
Also bei uns giibt es meist Probleme, wenn Aushilfen am Werk sind. wenn ich schon sehe, wie lange die vord en Briefkästen stehen, bis sie den richtigen gefunden haben....

Was wir öfter mal haben, st, ene Reihe zu hoch oder zu tief eingeworfen.

Paketpost ist das Haiptproblem bei uns. ich habe es schon erlebt, dass der Zusteller die enachrichtigungskarte perPost geschickt hat, und das , ob wohl ich zu Hause war. Der hat also nichtmal geklingelt. Irgendwer ist ei uns im Has eigentlich immer da ud wenn es keine Nachahme ist, nemen wir auch alles an.

Irgendwie habe ich bei der Post immer das gefühl, dass man als Kunde furchtbar stört.
 

Radie

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Der Postbote wird nie im Leben zugeben das er das Ding falsch eingeworfen hat
und der sogenannte Nachbar hat es schon längst im Mülleimer :icon_hug:
Kann der Postbote ja auch nicht zugeben, dann müsste er ja zugeben, vorsätzlich das Schreiben in den falschen Briefkasten gesteckt zu haben.

Wenn er aber versehentlich einen Brief für Herrn Maier bei Frau Müller eingeworfen hat, dann weiß er ja nichts von seinem Irrtum.

Denkt doch mal etwas logisch. :icon_laber:
 

Merline

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Also - auf der letzten PZU die ich erhielt war gar kein Datum eingetragen....

Und nu? Den Umschlag hab ich aufgehoben - :biggrin:man weis ja nie...

LG Merline
 
E

ExUser 2606

Gast
Alles richtig, aber dass mehrfach Post nicht ankommt, das JC dann per Postzustellungsurkunde zustellt, diese falsch eingeworfen wird und der Nachbar dass dann einfach wegwirft, dass all dies zusammenkommt,mal ganz ehrlich, wie oft kommt sowas wirklich vor?
 
T

teddybear

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Die Poststellungsurkunde ist nicht immer zwingend ein Beweis! Mein Kumpel wohnt in einem Hochhaus in Berlin Gropiusstadt. In dem Hochhaus heißen gleich drei Familien Schubert, so wie auch mein Kumpel der leider auch arbeitslos ist. Die Briefe werden dort ständig durch den Postboten und der PIN AG vertauscht! Hierdurch konnte mein Kumpel schon einmal einen kurzfristigen Termin beim JC nicht wahrnehmen. Später schickte das JC Neuköln nur noch die Einladungen per Postzustellungsurkunde. 2x landete diese auch korrekt in seinem Briefkasten aber beim 3x eben bei den anderen Schuberts die sich zum Zeitpunkt gerade im Urlaub befanden. Sodann wurde eine Sanktion ausgesprochen und mein Kumpel klagte hiergegen erfolgreich. Glücklicherweise bestätigten die beiden anderen Schuberts im Haus auch dem Gericht, dass sie andauernd die Post des jeweiligen anderen Schuberts in ihren Briefkästen hätten!
 
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Die Poststellungsurkunde ist nicht immer zwingend ein Beweis! Mein Kumpel wohnt in einem Hochhaus in Berlin Gropiusstadt. In dem Hochhaus heißen gleich drei Familien Schubert, so wie auch mein Kumpel der leider auch arbeitslos ist. Die Briefe werden dort ständig durch den Postboten und der PIN AG vertauscht! Hierdurch konnte mein Kumpel schon einmal einen kurzfristigen Termin beim JC nicht wahrnehmen. Später schickte das JC Neuköln nur noch die Einladungen per Postzustellungsurkunde. 2x landete diese auch korrekt in seinem Briefkasten aber beim 3x eben bei den anderen Schuberts die sich zum Zeitpunkt gerade im Urlaub befanden. Sodann wurde eine Sanktion ausgesprochen und mein Kumpel klagte hiergegen erfolgreich. Glücklicherweise bestätigten die beiden anderen Schuberts im Haus auch dem Gericht, dass sie andauernd die Post des jeweiligen anderen Schuberts in ihren Briefkästen hätten!

Stimmt !!! :icon_klatsch:

Das gelbe Einwurf-Einschreiben hat keinerlei Beweiskraft vor Gericht !!!
Auch ein Zusteller kann falsch einwerfen !
Da helfen auch keine Zustellungsvermerke !

Nur persönliche Entgegennahme gegen Unterschrift hat Beweiskraft !!!

Siehe Bundesverwaltungsgericht Az: 9 C 7/00 Abs.12

Mit diesem Urteil habe ich meiner SB auch die gelben Dinger abgewöhnt ! :icon_lol:
 

Lecarior

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Das gelbe Einwurf-Einschreiben hat keinerlei Beweiskraft vor Gericht !!!
Auch ein Zusteller kann falsch einwerfen !
Da helfen auch keine Zustellungsvermerke !

Nur persönliche Entgegennahme gegen Unterschrift hat Beweiskraft !!!

Siehe Bundesverwaltungsgericht Az: 9 C 7/00 Abs.12

Mit diesem Urteil habe ich meiner SB auch die gelben Dinger abgewöhnt ! :icon_lol:
Dann ist deine SB auf den Bluff hereingefallen. Das BVerwG führt im genannten Urteil aus, dass ein Einwurf-Einschreiben nicht die im VwZG aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Das ist auch heute nicht anders. Bei Einschreiben zur Übergabe oder mit Rückschein sieht das aber anders aus. Bei Einschreiben mit Rückschein reicht der Rückschein als Nachweis (§ 4 Abs. 2 Satz 1 VwZG).

Rechtssicherer ist aber die Zustellungsurkunde. Diese hat vollen Beweiswert (§ 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG iVm. § 182 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 418 Abs. 1 ZPO).

Von daher Glückwunsch zum erfolgreichen (ungewollten) Bluff. Bei jemandem mit Kenntnis von der Materie wirst du damit aber keinen Erfolg haben.

Gruß,
L.
 
T

teddybear

Gast
§2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

(3) Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten. § 5 Absatz 5 Satz 2 bleibt unberührt.

§5 Verwaltungszustellungsgesetz

Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung

(7) Zum Nachweis der Zustellung nach den Absätzen 4 und 5 genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis, das an die Behörde durch die Post oder elektronisch zurückzusenden ist.


Ein Empfangsbekänntnis kann ja wohl unstreitig nur der Empfänger selbst durch seine Unterschrift und nicht etwa der Postbote geben! Mithin steht im Gesetz auch nicht Postbotenbekenntnis!


Also nücht da mit angeblich eingeworfen und Pech gehabt, wenn der Gelbe Brieflappen doch nicht im Briefkasten war!
 

Lecarior

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Ein Empfangsbekänntnis kann ja wohl unstreitig nur der Empfänger selbst durch seine Unterschrift und nicht etwa der Postbote geben! Mithin steht im Gesetz auch nicht Postbotenbekenntnis!
Im Falle des § 5 VwZG wird das Schriftstück ja auch nicht vom Postboten überbracht, sondern von einem Bediensteten der Behörde selbst (§ 5 Abs. 1 Satz 1 VwZG). Der von dir zitierte Passus gilt daher auch nur, wenn sich die Behörde dazu entscheidet, selbst zuzustellen.

Gruß,
L.
 

elo237

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Kann der Postbote ja auch nicht zugeben, dann müsste er ja zugeben, vorsätzlich das Schreiben in den falschen Briefkasten gesteckt zu haben.

Wenn er aber versehentlich einen Brief für Herrn Maier bei Frau Müller eingeworfen hat, dann weiß er ja nichts von seinem Irrtum.

Denkt doch mal etwas logisch. :icon_laber:


mein Gott Radie
das hab ich doch im Endeffekt damit gemeint

vorsätzlich wird sowas wohl kaum passieren

es sei den es ist der Exliebhaber :mad:
 
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