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ExitUser
Gast
Ich bekam bisher AlgII, aber da ich nun Übergangsgeld beziehen soll, benötigt die Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch vom Jobcenter. Die beim Jobcenter meinten zu mir, sie hätten eine Erstattungsanmeldung an die DRV rausgelassen, bei der DRV ist bisher allerdings noch nichts eingegangen.
Das Problem ist, dass so lange die DRV keinen Erstattungsanspruch vom Jobcenter hat, sie mir kein Übergangsgeld auszahlen können, es vorsorglich einbehalten wird.
Was kann ich jetzt tun? Ich habe jetzt kein AlgII mehr bekommen, mein Bescheid wurde aufgehoben wegen Übergangsgeld, die Rentenversicherung zahlt aber erst rückwirkend für den Monat; das heißt, dass ich erst am 20.02. das Geld für Februar erwarten kann! Ich frage morgen bei der DRV nach, ob ein Erstattungsanspruch vom Jobcenter mittlerweile eingetrudelt ist. Was tue ich, wenn dies immer noch nicht passiert ist? Es ist sehr wichtig, sonst stehe ich ohne Geld da!
Das Problem ist, dass so lange die DRV keinen Erstattungsanspruch vom Jobcenter hat, sie mir kein Übergangsgeld auszahlen können, es vorsorglich einbehalten wird.
Was kann ich jetzt tun? Ich habe jetzt kein AlgII mehr bekommen, mein Bescheid wurde aufgehoben wegen Übergangsgeld, die Rentenversicherung zahlt aber erst rückwirkend für den Monat; das heißt, dass ich erst am 20.02. das Geld für Februar erwarten kann! Ich frage morgen bei der DRV nach, ob ein Erstattungsanspruch vom Jobcenter mittlerweile eingetrudelt ist. Was tue ich, wenn dies immer noch nicht passiert ist? Es ist sehr wichtig, sonst stehe ich ohne Geld da!