Atze Knorke
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An die Forumsrunde,
bezüglich dem -BSG, Urteil v. 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R-
Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 03/2020 vom 19.01.2020
Tacheles-RT
1. Kostensenkungsaufforderung
2. Angemessenheit der KdU (kommunale Richtwerte)
3. Wohnungsbeschaffungskosten --> Erforderlicher Umzug/Zusicherung --> Doppelmiete
mache ich darauf aufmerksam und im Zusammenhang dazu ein Beitrag
von Herbert Masslau:
Herbert Masslau - Doppelmiete -
Diese BSG-Urteil betrübt mich für die betroffenen Menschen sehr, denn die reale
Wohnmarktwelt bzw. das Mietrecht --> Mietvertrag - Vertragsbindung - Kündigungsfrist
ist somit NICHT vom Mieter abänderbar, also kein Wünsch-dir-was.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist bestimmt auf 3 Monate.
Selbst der "unbestimmte Rechtsbegriff" --> Angemessenheit mit höchst problematischen
Auswirkungen:
Unbestimmter Rechtsbegriff - Angemessenheit (KdU)
bezüglich dem -BSG, Urteil v. 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R-
Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 03/2020 vom 19.01.2020
Tacheles-RT
Anerkennung einer Doppelmiete erfordert, dass die Aufwendungen
unvermeidbar und konkret angemessen sind.
1. Kostensenkungsaufforderung
2. Angemessenheit der KdU (kommunale Richtwerte)
3. Wohnungsbeschaffungskosten --> Erforderlicher Umzug/Zusicherung --> Doppelmiete
mache ich darauf aufmerksam und im Zusammenhang dazu ein Beitrag
von Herbert Masslau:
Herbert Masslau - Doppelmiete -
Diese BSG-Urteil betrübt mich für die betroffenen Menschen sehr, denn die reale
Wohnmarktwelt bzw. das Mietrecht --> Mietvertrag - Vertragsbindung - Kündigungsfrist
ist somit NICHT vom Mieter abänderbar, also kein Wünsch-dir-was.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist bestimmt auf 3 Monate.
Selbst der "unbestimmte Rechtsbegriff" --> Angemessenheit mit höchst problematischen
Auswirkungen:
Unbestimmter Rechtsbegriff - Angemessenheit (KdU)