Wichtig! *Änderungen der Regelungen zur Sperre von Strom- und Gasgrundversorgung geplant*

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Atze Knorke

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An die Forumsrunde,

aktuell aus dem Tacheles-Newsletter 21/2021 vom 06.06.2021:

Es sind einige weitreichende Änderungen der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung geplant.

Im Jahr 2019 wurde rund 289.000 Haushalten der Strom abgestellt. Ein Großteil davon waren SGB II und SGB XII-Leistungen beziehende Haushalte, da die Energie in den Regelbedarfen nicht bedarfsdeckend ausgestaltet sind. Siehe dazu: t1p.de/gx15, Stellungnahme des DV: t1p.de/f7lk, Verivox t1p.de/kzrk und Stefan Sell: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer - Hartz IV und die Stromkosten t1p.de/8d1n

Im Kern sind folgende relevante Änderungen geplant:

1. Strom- und Gassperren nicht mehr ab 100 € Verzug, sondern ab zwei Monatsraten Verzug.

2. Pflicht zum Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung

3. Informationspflicht über “Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung” dazu können gehören “Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder auf eine Schuldner- bzw. Sozialberatung”

Mehr dazu hier: t1p.de/lg0m

Kommentar dazu: Grundsätzlich ist das natürlich eine Kleinstverbesserung. Da aber SGB II/SGB XII – Beziehende die Gruppen sind, bei denen am meisten die Energie abgedreht wird, nutzt diese Kosmetik nur begrenzt. Im Kern bedarf es zweier Änderungen:

1. Entweder müssten die Regelbedarfe bedarfsdeckend ausgestaltet werden, dh. für Alleinstehende nicht unter 600 EUR oder die Energiekosten könnten aus den Regelbedarfen herausgenommen und den Unterkunftskosten in bedarfsdeckender Weise zugeordnet werden.

2. Die Wohnraumsicherungsvorschriften müssen deutlich geändert werden. Das bedeutet, die „Kann“ Regelung bei der Übernahme der Energieversorgungsschulden in § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII muss in eine Rechtsanspruchsregelung geändert werden. So würde es nicht mehr der Willkür und sogar den Gerichten obliegen, ob Energieschulden übernommen werden.

Die Ratenzahlungsvereinbarungsregelung ist für SGB II/SGB XII-Beziehende nicht hilfreich, weil dies bedeutet wieder höhere Unterdeckung in den Regelbedarfen, denn dann würden die Menschen auf eine Ratenzahlung mit den Energieversorgern verwiesen werden, was im Ergebnis wiederum eine höhere Unterdeckung durch zu geringe Regelbedarfe und Darlehenstilgung führt.

Diese durchaus sinnvolle Reform muss mehr umfassen, die Ursache der Energieschulden muss ins Blickfeld!

Und dazu sei noch angemerkt, dass existenzielle Lebenslagen hier als richtungsweisende Beiträge sowas von relevant sind und nicht ad acta gelegt werden sowie ins Laufband der Vergessenheit geraten. Eine entsprechende Kennzeichnung wäre sinnvoll.
 
Ich habe einen Stromabschlag von 38,- €. Das heißst für mich, wenn ich nicht zahlen würde, dass ich schon bei 76,- € im Verzug wäre.
Ich wäre auch deutlich unter 100,-€ aber eine Familie käme an eine Stromsperre, nach 2 Monaten. Wenn sie über 100,-€ im Monat zu bezahlen hat, bekommt sie einen Monat mehr Zeit zu bezahlen. Haben sie denn echte Vorteile dadurch? Ich glaube eher nicht. Ob nach einem Monat oder nach 2 Monaten der Strom gesperrt wird, hat keinen Einfluß auf die finanzielle Lage des Haushalts.
Ich denke, daß die geplanten Änderungen für Leute unter 100,-€ sogar eine Verschärfung darstellt.
Die Änderungen aus dem Kommentar wären viel wirksamer. Man sollte diese Änderungen vornehmen.
 
denn dann würden die Menschen auf eine Ratenzahlung mit den Energieversorgern verwiesen werden, was im Ergebnis wiederum eine höhere Unterdeckung durch zu geringe Regelbedarfe und Darlehenstilgung führt.
Was ja jetzt auch schon so ist. Ich kann den Grundgedanken der Anführungen verstehen. Aber oftmals kommt jemand mit der Ratenzahlung bei dem Energieversorger besser weg, als mit der 10% Aufrechnung für das Darlehen bei Energieschulden vom JC.

Wir haben aber auch Kunden, denen nur noch Prepaidzähler aufgrund vorheriger Rückstände angeboten werden. Wobei das Resultat natürlich gleich ist zwischen ich kann meinen Abschlag nicht zahlen und ich habe nicht genug Geld, um meine Zähler aufzuladen/freizuschalten.
 
An die Forumsrunde,

weiterführend zur Ausgangsproblematik aktuell aus dem Tacheles-Newsletter vom 26.06.2021:

5. Forderungen der BAG – SB zur Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung
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Die BAG – SB hat einige Forderungspunkte zur Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung aufgestellt:

Auszüge daraus:
  • Die Stromkosten sind in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger zu übernehmen und nicht mehr pauschalisiert zu bezahlen.
  • Die Übernahme von Stromschulden durch den Sozialleistungsträger ist als Sollbestimmung in die Leistungsgesetze aufzunehmen und daher genauso zu gestalten wie die Übernahme von Mietschulden und Schulden der Heizungsenergie.
  • Eine Aufrechnung sollte nur bei Darlehensnehmer*in, und nicht bei weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, vorgenommen werden können.
  • Energiesparprogramme sind sinnvoll auszubauen und die Inanspruchnahme durch Leistungsempfänger*innen zu honorieren. Dies wäre nicht nur klimapolitisch sinnvoll, sondern würde auch zu einer Reduzierung der Ausgaben für Haushaltsenergie führen.
  • Runde Tische mit Energielieferanten, anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen, Jobcentern und Klimaagenturen sollten flächendeckend forciert sowie der Ausbau von (sinnvollen) PrePaid-Systemen bzw. Systemen, die eine Grundversorgung auf kleinem Maß weiterhin ermöglichen, gestärkt werden.
Das Forderungspaket nachzulesen hier: tinyurl.com/52ajhpx8

Kommentar: Die Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung kommt nicht aus heiteren Himmel, sondern ein besserer Schutz bei drohenden Energiesperren wird aufgrund der (EU) Richtlinie 2003/54/EG gefordert. Dort ist in Artikel 3 Absatz. 5 geregelt:

„Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht. In diesem Zusammenhang definiert jeder Mitgliedstaat das Konzept des „schutzbedürftigen Kunden“, das sich auf Energiearmut sowie unter anderem auf das Verbot beziehen kann, solche Kunden in schwierigen Zeiten von der Energieversorgung auszuschließen….“

Die Richtlinie gibt es hier zum nachlesen: https://lexparency.de/eu/32003L0054/ART_3/

Die getroffenen Regelungen sind nicht ausreichend, zentral sollte zumindest für Leistungsbeziehende nach dem SGB II/SGB XII/ AsylbLG sein, dass die Energiekosten als zusätzlicher Bedarf neben den KdU zu erbringen sind.
Auf jeden Fall, sollte die Regelung in Artikel 3 Absatz. 5 der Richtlinie 2003/54/EG der zentrale Forderungsmoment der Verbände gegenüber der Politik sein.

Der Bundestag gab folgende Stellungnahme zu 'Energiearmut - Position zu Stromsperren und zugehörigen sozialen Fragen' ab.

Das ist auch eine unendliche Geschichte ... mal schauen, u. a. wie stark Herr Martin Schulz (SPD - als nun Chef
der Friedrich-Ebert-Stifung, tritt für 2021 nicht mehr im Bundestag an) sich zu dieser existenziellen Sozialthematik weiter positioniert.

Die politische Hinhaltetaktik über Jahre, Jahrzehnte besteht lediglich in - 'hinweisen, rügen, mahnen, monieren' usw. und sich dann wundern, wenn die Menschen mit spezifischer Charakteristika dann unter Strom stehen.
 
Einfach den Hartz-IV-Regelsatz um 200 € mtl. erhöhen. - Dann wäre diese ganze Pseudo-Jammerei der Sozialverbände samt der SPD-Stiftungen überflüssig und den Betroffenen damit finanziell wengistens genügend Luft verschafft.

Die diesjährige und noch kommenden Nullrunden werden ohnehin bei einer offiziellen Inflationsrate jenseits der 2,5 % noch zu viel Not und Elend der von Sozialunterstützung Abhängigen führen. Die bereits beschlossenen CO2-Steuererhöhungen schweben da wie ein zusätzliches Damoklesschwert über jene.
 
An die Forumsrunde,

ergänzend aktuell aus dem Tacheles-Newsletter vom 15.08.2021:

6. Stromsperren: Änderungszustimmung des Bundesrates zu neuen Schutzregeln
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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 beschlossen, der „Verordnung zur Anpassung der Stromgrund-versorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium (Verordnungsentwurf des BMWi) nach Maßgabe einiger Än-derungen zuzustimmen. Die neuen Regelungen kann das BMWi nicht ohne Zustimmung des Bundes-rates festlegen (§ 39 Absatz 2 EnGW). Daher werden sie mit den vom Bundesrat geforderten Ände-rungen demnächst in Kraft treten (Änderungen des Bundesrates gegenüber dem Entwurf kursiv):

Der Schwellenwert, ab dem eine Sperre bei Zahlungsverzug zulässig ist, soll auf das „Doppelte der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, wenn keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung angehoben werden und mindestens 100 Euro betra-gen“.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/n20g
 
An die Forumsrunde,

weiterhin ergänzend zum Stromsteuer-Einnahmesäckl - soso auf kleine Anfrage der FDP Fraktion -
aktuell aus dem Tacheles Newsletter 35/2021 -:

4. Zusammensetzung der Strompreise für Haushalte
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Im Jahr 2020 bestand der Strompreis für Haushalte zu mehr als der Hälfte aus Steuern, Umlagen und Abgaben
für den Staat. Weitere Details hier: https://t1p.de/slqm

Arm trotz Erwerbsarbeit - und dann auch noch ein kaltes Zuhause. In der EU betrifft das fast drei Millionen Menschen: Platz 4 für Germany
 
An die Forumsrunde,

der Energie-Schuh drückt gewaltig bei den einkommensschwachen Haushalten und SGB II-,
SGB XII-, AsylbLG-, /Kiz-, WoGG-, BAföG-, Jugendhilfe-, UVG-, Krankengeld-, SGB III-
und Mindestrente - Beziehenden!

Aktuelle Aussagen betreffend aus dem Tacheles-Newsletter 42/2021 vom 14.11.2021:

3. Zum geplanten Heizkosten-/bzw. Regelsatzzuschuss
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Laut Aussage des SPD Unterhändlers Bernhard Daldrup sollen Grundsicherungsbeziehende wegen der hohen Energiekosten in Deutschland einen Entlastungszuschuss enthalten. Zur Höhe ist noch nichts öffentlich bekannt, in anderen EU-Ländern wie etwa Italien, Spanien und Frankreich werden allerdings die einkommensschwachen Haushalte in diesem Winter mit zirka 100 Euro entlastet.
Dazu eine umfassende Veröffentlichung: https://t1p.de/6qlj

Bewertung und Anregung: Dass es einen solchen Zuschuss geben soll, ist natürlich zu begrüßen. Es sollte sich hier aber nicht um einen einmaligen Zuschuss von 100 EUR handeln, sondern notwendig wären monatlich mind. 50 EUR.
Arme Menschen sind während der Corona Pandemie von der Politik weitgehend vernachlässigt worden, dies obwohl „Geld genug da sei“ und die Politik mit der Bazooka die Coronafolgen für die Bürger*innen abmildern wollte. Diese Bazooka muss jetzt auch mal bei den Einkommensschwachen ankommen. Besonders da es nicht nur um Heizkosten geht, sondern auch um rasant gestiegene Preise im Bereich Energie und Lebenshaltung.
Im Übrigen: Geld, welches Einkommensschwachen zugutekommt, fördert die Wirtschaft unmittelbar.
Es ist zudem wichtig, den Adressatenkreis sorgfältig zu prüfen, um nicht die gleichen Fehler wie beim Freizeitbonus zu machen. Dieser sollte mindestens folgende Gruppen umfassen: SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-, /Kiz-, WoGG-, BAföG-, Jugendhilfe-, UVG-, Krankengeld-, SGB III-, und Mindestrente - Beziehende.
Ebenso sollte eine Regelung für einkommensschwache Haushalte gefunden werden, die in keiner der genannten Leistungssysteme erfasst sind.

... und die Preisrally in Deutschland gewinnt an Fahrt und die explodierenden Energiepreise gehen in Preisschocks
bei den Bürgerinnen und Bürgern über ...

Die EU-Kommissarin für Energie, Kadri Simson führt aus:
Es ist wichtig, schutzbedürftige Bürger und europäische Unternehmen zu unterstützen, während wir aus der Pandemie kommen und den Aufschwung beginnen.
Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie

Außerdem schlug die EU-Kommissarin vor, die Rolle von Verbrauchern im Energiemarkt zu stärken. So könnten diese ermuntert werden, Anbieter zu wechseln, ihren eigenen Strom herzustellen oder Energiegemeinschaften beizutreten.
Quelle
 
Die Diskussionen ist interessant. Die einen meinen, man soll doch bitte arbeiten. Anders meinen, die Jugend würde nicht zurecht kommen werden. Andere meinen, die Petition braucht man nicht unterzeichnen, weil das Bürgergeld kommen würde, oder weil der Erhöhungsbetrag abgesegnet wurde. Einige mäkeln an der Rechnung, andere wollen aufgrund eigener gestiegener Lebenshaltungskosten nicht auch noch für die ALG II-Empfänger zahlen. Und die Sozialhilfeempfänger werden nichtmal erwähnt.

Ich überlege noch, ob ich eine Petition unterzeichne, wo nur für die Verbesserung der Situation der Menschen im ALG II gesorgt werden soll und Menschen im SGB XII wieder mal nicht, denn für mich ist letzteres relevant.
 
An die Forumsrunde,

wieder einmal mit der heissen Nadel gestrickt ohne gründlicher Nachzudenken.

JA, es geht um ALLE - die einkommensschwachen Haushalte und SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-,
/Kiz-, WoGG-, BAföG-, Jugendhilfe-, UVG-, Krankengeld-, SGB III- und Mindestrente - Beziehenden!

Begründung​


Die Lebenshaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um 4, 8 % gestiegen.

Der Regelsatz für eine/n alleinstehende/n Hartz lV Empfänger/ in wurden jedoch gerade mal von 446 € um 3€ auf 449€ erhöht. Dem Anstieg der Lebenshaltungskosten um 4,8% ( betrifft Preiserhöhung für Lebensmittel und Strom) steht also eine Erhöhung des Regelsatzes um lediglich 0,674 % gegenüber.

Faktisch bedeutet also die bisher beschlossene Erhöhung des Regelsatzes um 3€ eine 4,126 prozentige Senkung desselben.
Um den bisherigen Lebensstandard der Hartz IV Empfänger MINDESTENS ZU ERHALTEN UND NICHT ZU VERSCHLECHTERN wäre jedoch eine Anhebung des Regelsatzes um den Prozentsatz der genannten Preissteigerung, also 4,8% ,erforderlich.
Ich bitte daher dringend darum, die Entscheidung über die Erhöhung des Regelsatzes zu revidieren und diesen um mindestens 4,8 % , das wären 21,55€ , zu erhöhen.

Quelle
Was für ein Petent/Petentin, die so eine Petition verfassen und sich nicht in den wegweisenden Portalen die sachgemäßen Informationen abholen.

Welche Intention "den bisherigen Lebensstandard der Hartz IV Empfänger"? Die betroffenen Menschen/Familien
und Kinder/Jugendliche hängen weit seit Jahren unter der Bedarfsdeckung!

z. B. https://aktuelle-sozialpolitik.de/2...-regelbedarfsanpassung-in-der-grundsicherung/
in diesem Zusammenhang eine Expertise (Paritätischer Wohlfahrtsverband), u. a. auch lesbar Rainer Roth, Christoph Butterwegge u. v. m.

Das verhartzte Fundament aufzubrechen, bedeutet ca. 16 Jahre Agenda 2010 im Vollerschließungsprogramm
sachgerecht aufzuarbeiten und nicht in Nebelkerzen abzuschütteln (jahrelanger Betrug bei den Regelbedarfen/-sätzen). Das Werk: "Wo der verhartzte Schuh drückt".

'Mitglied der Hartz-Kommission - Isolde Kunkel-Weber - packt nach 10 Jahren aus'

"Sich vom Staat alimentieren zu lassen", sind diejenigen Schmarotzer und deren Finanzskandale, die den Staat aussaugen, so dass Kommunen und Städte für das Gemeinwohl keine z. B. Stadtbäder, Bibliotheken, Schulen
u. a. finanzieren können. Müllabfuhr, Wasser, Krankenhäuser werden privatisiert. Ein Staatsversagen auf allen Ebenen.

Was für ein übler Bärendienst.
 
Ich überlege noch, ob ich eine Petition unterzeichne, wo nur für die Verbesserung der Situation der Menschen im ALG II gesorgt werden soll und Menschen im SGB XII wieder mal nicht, denn für mich ist letzteres relevant.
Kann ich verstehen.

Ich stieß schufällig auf diese Petition.
Selbst als Bundestag-Greenhorn wunderte ich mich über die löcherige oder sofort-angreifbare Begründung des Teils.

Gestern stolperte ich über einen Antrag der Die Linke.
Inzwischen wurde er abgesetzt.
Er ist von der Tagesordnung verschwunden.
Die AfD hatte ihren Antrag wohl allgemeiner formuliert.

Beide Anträge konnte ich nicht finden, da sie wohl noch nicht schriftlich eingereicht wurden.

Ich denke einfach, je mehr für eine "Corona"-/preissteigerungsbedingte Erhöhung des Alg II sprechen oder "abstimmen", desto näher kommt ein "Sozialpaket IV".
Für alle, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Ist klar, dass sie nicht auf Alg II einen Betrag 'draufpacken werden - wenn überhaupt! - und auf andere Grusis nicht.


So sah gestern morgen noch die "alte" Tagesordnung aus:

1637099749976.png
 
Wenn man heute herein schaut, sieht man, dass das Thema Schulkinder wichtiger geworden ist.
18. November 2021 (3. Sitzung)
Zwischen den Fraktionen besteht kein Einvernehmen über die Tagesordnung der 3. Sitzung
**) Die amtlichen Ergebnisse finden Sie im Amtlichen Protokoll sowie im Plenarprotokoll der jeweiligen Sitzung am nächsten Werktag.

oder hier
 
Abgesetzt!

Abgesetzt: Heizkosten: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Warme Wohnung statt sozialer Kälte“ (20/25). Darin verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für einen „Keiner soll frieren“-Plan vorzulegen. Dieser solle unter anderem eine Einmalzahlung von 200 Euro bis zum 15. Dezember für von Armut bedrohte Menschen vorsehen, um diese von gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu entlasten. Außerdem plädiert die Fraktion dafür, bis zu einer „armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Sicherungssysteme“ die Heizkosten von Empfängern von Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung „in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten“ zu übernehmen. Die Einmalzahlung dürfe nicht auf Leistungen angerechnet werden, heißt es dazu im Antrag. Außerdem solle die Bundesregierung das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete zahlen und „um eine Komponente für Stromkosten“ erweitern. Weiter dringt die Fraktion auf ein gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren durch Energieversorger für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sowie die alleinige Kostenübernahme von CO2-Preisen durch Vermieter.

Quelle
 
... gebe mal aus der Publikation der Rosa-Luxemburg-Stiftung eine Passage von 2003
(Perspektivenkongress Bündnis90/Die Grünen) hier rein:

Soziale Kälte:

Die grüne Führungsriege wurde auf dem Perspektivenkongress nicht müde zu betonen, die "Agenda 20-10" sei zwar nicht ideal, stelle aber die Weichen für die Zukunft in die richtige Richtung. Parteichef Bütikofer warnte die Grünen vor einer abwartenden Haltung oder gar einer Fundamentalopposition gegen dieses "Reform"-Programm: Ein bloßes Festhalten am Bestehenden werde die heutigen und die zukünftigen Probleme, vor denen die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland stehen, nur noch verschärfen. Die Grünen würden damit den "blinden Modernisierern" des Neoliberalismus pur, den Deregulierern à la Merz und Westerwelle das Feld überlassen, die den Sozialstaat gänzlich beseitigen wollen.

Quelle:
 
An die Forumsrunde,

aus dem Tacheles-Newsletter 08/2022 wird ein '7-Punkte Plan' gegen die Energiepreiskrise vorgestellt:

Ein Bündnis aus Miet-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. (Quelle und mehr: DMB)

Positionspapier „Einkommensarme Haushalte schützen & Klimaschutz stärken“, Download: https://t1p.de/oogdu

Die sieben Punkte:
  • Strom- und Gassperren verhindern
  • Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten
  • Mittel für die Förderung klimakompatibler Gebäude erhöhen und Kosten fair Verteilen
  • Einführung von Mindest-Effizienzstandards für den Gebäudebestand
  • Sofortprogramm zum Ausbau erneuerbarer Wärme
  • CO2-Preis klima- und mieterfreundlich gestalten
  • Wohngeld erhöhen – Energiekosten einbeziehen & Klimakomponente umsetzen

Sieben auf einen Streich, wir werden es noch erleben.

Gleichzeitig wird Strom zum Luxusgut. Die Berliner Bundesratinitiative scheiterte, die Regelbedarfssätze
um 100 EUR im Monat zu erhöhen, um die pandemiebedingt erhöhten Kosten und Preise ansatzweise auszugleichen.

In Berlin ist es die harte Gangart der Energieversorger, wenn durch unbezahlte Rechnungen die Gas-und Stromsperren drohen. Wer seinem Energieversorger mindestens 100 EUR schuldet, muss mit einer Stromsperre rechnen, so die eindeutige Gesetzeslage. Dabei müssen die Stromversorger eigentlich soziale Kriterien berücksichtigen, nur in der Praxis wird dieses Vorgehen fast nie umgesetzt.

'Energie sparen' - Die Menschen aus einkommensarmen Haushalten (nicht waschen, nicht duschen, nicht kochen)
sind finanziell nicht in der Lage, die haushaltstechnische Flotte modern umzurüsten. Final kann das die "Energiearmut" auch nicht mit dem 'Projekt Stromspar-Check' lösen.
 
Ich möchte hier mal eine alte Grundregel bezüglich der Zahlung von Rechnungen bzw. der Verwendung von Einkommen in Erinnerung bringen.

1. Miete
2. Strom, Telefon und Lebenshaltung (Lebensmittel)

Wenn dann noch was übrig bleibt, kommt der „Rest“.

Das soll keinerlei Aussage daraufhin sein, ob der Regelsatz/die Einkommen zu niedrig, der Strom/die Lebensmittel zu teuer etc. ist.

Das ist einfach nur eine Grundregel die man einhalten sollte, um sich später sehr schlimmen und bösen Ärger vom Hals zu halten.
 
Nochmal zur Erinnerung

Strom- und Gassperren nicht mehr ab 100 € Verzug, sondern ab zwei Monatsraten Verzug.

Ich habe einen Stromabschlag von 38,- €. Das heißst für mich, wenn ich nicht zahlen würde, dass ich schon bei 76,- € im Verzug wäre.
 
Ich habe einen Stromabschlag von 38,- €. Das heißst für mich, wenn ich nicht zahlen würde, dass ich schon bei 76,- € im Verzug wäre.
Wenn du in der Grundversorgung bist, sind es 100 Euro:


Auszug aus Absatz 2:
Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 4 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen in Verzug ist mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden mindestens 100 Euro betragen.
Ende des Auszuges

Hast du einen Sondervertrag, sind die AGB entscheident.
 
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