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345€-Musterklage: Hartz4-Plattform-Sprecherin beantragt Vorlage beim Bundesverfassungsgericht
In Ihrer Musterklage gegen den nicht ausreichenden Hartz IV-Regelsatz hat Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform-Vorsitzende und Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative – jetzt beim Sozialgericht Wiesbaden die Vorlage ihres Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt.
Die Klägerin - die auf Basis des Grundgesetzes und der Lebenskostenrealität eine Erhöhung um 330,45 € auf 677,45 € fordert - ficht mit aktuellen Ergänzungsanträgen die Verfassungsmäßigkeit von Regelsatzhöhe und Regelsatzbemessung an.
Sie schließt sich damit einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) an (L 6 AS 336/07). Entgegen vielfach falscher Berichterstattung hatte das HLSG darin nämlich den Regelsatz insgesamt, also bereits den „Eckregelsatz“ – und nicht nur denjenigen für Kinder – für nicht mit dem Grundgesetzes vereinbar erklärt.
https://www.presseanzeiger.de/meldungen/
In Ihrer Musterklage gegen den nicht ausreichenden Hartz IV-Regelsatz hat Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform-Vorsitzende und Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative – jetzt beim Sozialgericht Wiesbaden die Vorlage ihres Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt.
Die Klägerin - die auf Basis des Grundgesetzes und der Lebenskostenrealität eine Erhöhung um 330,45 € auf 677,45 € fordert - ficht mit aktuellen Ergänzungsanträgen die Verfassungsmäßigkeit von Regelsatzhöhe und Regelsatzbemessung an.
Sie schließt sich damit einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) an (L 6 AS 336/07). Entgegen vielfach falscher Berichterstattung hatte das HLSG darin nämlich den Regelsatz insgesamt, also bereits den „Eckregelsatz“ – und nicht nur denjenigen für Kinder – für nicht mit dem Grundgesetzes vereinbar erklärt.
https://www.presseanzeiger.de/meldungen/