Meine WG Mitbewohnerin hat einen neuen Job bekommen und dies auch dem Jobcenter mitgeteilt.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, mit vorläufiger Einstellung der Leistungen und Anhörung. Ich soll bis Ende des Jahres antworten, da aber ja laut dem Schreiben schon Leistungen eingestellt sind, kann ich mir nicht soviel Zeit lassen.
Im Schreiben steht, das nach Erkenntnis des SB meine "Lebenspartnerin" eine Arbeit aufgenommen hat und zur Vermeidung von Überzahlungen und Rückzahlungen die Leistungen vorläufig eingestellt werden, da möglicherweise die BG nicht mehr hilfsbedürftig ist. Und ich soll den Arbeitsvertrag umgehend einreichen. Die endgültige Entscheidung soll innerhalb von 2 Monaten getroffen werden.
Widerspruch gegen die Aufnahme meiner Mitbewohnerin in meine BG und gegen die Annahme das es die Lebenspartnerin ist, habe ich schon vor ca. 4 Monaten raus geschickt, bis auf den Eingang bis heute noch keinen Bescheid dazu bekommen.
Jetzt ist die Frage was soll ich da als Anhörung am besten schreiben?
Arbeitsvertrag kann ich gar nicht einreichen, habe ich keinen Zugriff drauf. Des weiteren ist eh der Widerspruch noch nicht entschieden und ich denke kann ja wohl nicht sein, das der SB sich 2 Monate Zeit nimmt für die Entscheidung über die vorläufige Leistungseinstellung. Denn somit bekomme ich ja mindestens 2 Monate kein Geld und es würde vorsätzlich eine Kündigung des Mietverhältnis riskiert, da ich dann keine Miete zahlen kann.
Außerdem frage ich mich ob es rechtens ist, als Begründung die Vermeidung von Überzahlung / Rückzahlung einfach die Leistungen einzustellen. Wenn man das so sieht, würde ich bei positvem Entscheid meines damaligen Widerspruchs ja noch jede Menge Geld nachgezahlt bekommen.
Ab wann kann man eigentlich diesen Eilantrag stellen, schon aufgrund des Schreiben mit der vorläufigen Leistungseinstellung und Anhörung oder erst wenn man einen endgültigen Bescheid dazu bekommt und wie sollte der in dem Fall aussehen ?
Ich wäre sehr dankbar für Infos, was ich jetzt am besten mache bzw. schreibe in der Anhörung und ob man da auch eine Frist setzen kann ( wenn ja wie lange ), innerhalb diesen Zeitraums ich vom SB eine Antwort erwarte um danach anzudrohen einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen (falls dieser hier schon möglich ist).
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, mit vorläufiger Einstellung der Leistungen und Anhörung. Ich soll bis Ende des Jahres antworten, da aber ja laut dem Schreiben schon Leistungen eingestellt sind, kann ich mir nicht soviel Zeit lassen.
Im Schreiben steht, das nach Erkenntnis des SB meine "Lebenspartnerin" eine Arbeit aufgenommen hat und zur Vermeidung von Überzahlungen und Rückzahlungen die Leistungen vorläufig eingestellt werden, da möglicherweise die BG nicht mehr hilfsbedürftig ist. Und ich soll den Arbeitsvertrag umgehend einreichen. Die endgültige Entscheidung soll innerhalb von 2 Monaten getroffen werden.
Widerspruch gegen die Aufnahme meiner Mitbewohnerin in meine BG und gegen die Annahme das es die Lebenspartnerin ist, habe ich schon vor ca. 4 Monaten raus geschickt, bis auf den Eingang bis heute noch keinen Bescheid dazu bekommen.
Jetzt ist die Frage was soll ich da als Anhörung am besten schreiben?
Arbeitsvertrag kann ich gar nicht einreichen, habe ich keinen Zugriff drauf. Des weiteren ist eh der Widerspruch noch nicht entschieden und ich denke kann ja wohl nicht sein, das der SB sich 2 Monate Zeit nimmt für die Entscheidung über die vorläufige Leistungseinstellung. Denn somit bekomme ich ja mindestens 2 Monate kein Geld und es würde vorsätzlich eine Kündigung des Mietverhältnis riskiert, da ich dann keine Miete zahlen kann.
Außerdem frage ich mich ob es rechtens ist, als Begründung die Vermeidung von Überzahlung / Rückzahlung einfach die Leistungen einzustellen. Wenn man das so sieht, würde ich bei positvem Entscheid meines damaligen Widerspruchs ja noch jede Menge Geld nachgezahlt bekommen.
Ab wann kann man eigentlich diesen Eilantrag stellen, schon aufgrund des Schreiben mit der vorläufigen Leistungseinstellung und Anhörung oder erst wenn man einen endgültigen Bescheid dazu bekommt und wie sollte der in dem Fall aussehen ?
Ich wäre sehr dankbar für Infos, was ich jetzt am besten mache bzw. schreibe in der Anhörung und ob man da auch eine Frist setzen kann ( wenn ja wie lange ), innerhalb diesen Zeitraums ich vom SB eine Antwort erwarte um danach anzudrohen einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen (falls dieser hier schon möglich ist).