WG mit Untermietvertrag - JC will Hauptmietvertrag

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Aya-chan

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Heute Märchenstunde im JC . Da ich mich im Vorraus über das Thema Untermiete belesen hatte, hatte ich mein Untermietvertrag mit (in dem ersichtlich ist, dass ich 1 Zimmer bewohne und wieviel Kaltmiete/Heizkosten und Nebenkosten bezahlt werden). Natürlich reicht das laut JC nicht, ein paar nette Märchen wurden mir erzählt "Wir können ihnen ohne Hauptmietvertrag keine Miete zahlen" "Wir müssen prüfen, ob ihr Mitbewohner nicht nur 300€ zahlt und auf sie dann das ganze Abwirft" etc. pp.

Ich habe höfflich gesagt, dass mein Mitbewohner keine Dokumente von sich herausgibt und ich an Daten Dritter nicht herankomme und alles doch bereits im Untermietvertrag erwähnt steht.. Nein nein! Auf meine Frage "Und was wenn der Mitbewohner es weiterhin ablehnt?" jetzt kommt der Witz des Tages ".. dann verklagen sie ihn doch!" .. selten so gelacht..

Habe in einem anderen Forum ein Schreiben gefunden (habe ich meinen Bedürfnissen angepasst), was ich gerne dem JC überreichen will:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Forderung nach einer Aushändigung des Hauptmietvertrags ist nicht Rechtens.
Ich habe Ihnen bereits den rechtsgültigen Untermietvertrag vorgelegt. Dieser muss von Ihnen anerkannt werden.

Ich bin hier nicht zur Mitwirkung verpflichtet, da es mir unmöglich ist, diese Daten zu beschaffen: § 67a SGB X i.V.m. § 65 SGB I.

Für die Leistungspflicht der ARGE nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist nur relevant, dass tatsächlich eine Pflicht zur Mitzahlung besteht: BSG Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R.
Diese besteht hier in Form des Untermietvertrages.
Alle relevanten Daten wurden bereits erhoben.

Des weiteren ist für den Anspruch auf Unterkunftkosten nach §22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondernd ass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Dies ist im Fall des Untermietvertrages gegeben. (BSG 03.03.2009, Az B 4 AS 37/08 R:).

Damit bin ich meiner Mitwirkungspflicht im vollem Umfang nachgekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Könnte jemand drüber gucken, ob alles okay ist oder ob ich sonstiges verbessern kann?

Grüße
 
Das JC soll sich an den Vermieter des TE wenden !!!
Nicht an den Haus- oder Wohnungsbesitzer.
In wie weit sein Vermieter mit dem Hausbesitzer vertraglich verbunden sind, geht das JC nichts an !!!

Der TE hat einen Vertrag nur mit seinem Vermieter, und das JC möchte von diesem weitere Unterlagen.
 
Was ist denn, wenn der Vermieter sich nicht dazu bereit erklärt:icon_kinn:
Können dem TE dann die KDU verweigert werden?

dann soll das JC den doch sanktionieren ? :icon_biggrin:

Der TE kann nichts dafür, er kommt seiner Mitwirkungspflicht nach und zeigt seinen Vertrag.
Alles andere geht ihn nichts an, und das JobCenter auch nicht.
Und sein Vermieter hat keinen Vertrag mit dem JC .
Ist das JC der Meinung, das er den Vertrag auf den Tisch legen soll, dann soll das JC halt Rechtsmittel einlegen und auf Vorlage des Hauptmietvertrages klagen.

Ist das JC der Meinung, das da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und der Vermieter des TE bescheißt, dann wäre dies eine Straftat.
Und zur Aufklärung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht das JobCenter.
 
Ist das JC der Meinung, das da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und der Vermieter des TE bescheißt, dann wäre dies eine Straftat.
Und zur Aufklärung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht das JobCenter.

Aber das JC macht sich mitschuldig,wenn es durch zu Unrecht gezahlter KdU (wildes Mietverhältnis) dem Vorschub leistet.:icon_pfeiff:
 
bitte hier unterscheiden...

der Vermieter ist dem Fall der Hauptmieter....und nicht die Genossenschaft...oder Vermietungsgesellschaft...

wie in Post 16 geschrieben..die sollen sich an deinen !! Vermieter wenden und wenn die ne Rechtsgrundlage nennen können..na da hilft dein Vermieter doch sicherlich gern..

bitte nicht an die Wohnungsgenossenschaft usw., denn mit denen hast du nichts zu tun...du mußt nur mit deinem Vermieter deinen Untermietvertrag regeln..

wenn nun dein Vermieter keine Erlaubnis zur Untervermietung hat...tja...nicht dein Problem.....

verfahre wie in Post 16 geschrieben..
 
Ich bekomme nur die KDU nicht, sind nach Untermietvertrag 300€ .

Gegen den Bewilligungsbescheid der nur die Regelleistung enthält, hast du hoffentlich Widerspruch eingelegt.
Wenn bereits Mietschulden entstanden sind, muß der Untervermieter rechtliche Schritte einleiten (Mahnung/Mahnbescheid, Notfalls Räumungsklage). Weiterhin sollte über eine EA beim SG nachgedacht werden.
 
Gegen den Bewilligungsbescheid der nur die Regelleistung enthält, hast du hoffentlich Widerspruch eingelegt.
Wenn bereits Mietschulden entstanden sind, muß der Untervermieter rechtliche Schritte einleiten (Mahnung/Mahnbescheid, Notfalls Räumungsklage). Weiterhin sollte über eine EA beim SG nachgedacht werden.


Wegen Mietschulden kann der Untervermieter rechtliche Schritte einleiten. aber es muss es nicht.

Tut er es jedoch nicht, wird das JC bestimmt sagen, das der TE ja auch umsonst wohnen kann.
 
Dein Regelsatz müssen die zahlen. Wenn am Monatsende keine Miete auf dem Konto ist, dann würde ich auch eine EA beim Sozialgericht machen. Um den Widerspruch zu bearbeiten, haben die nämlich 3 Monate Zeit. Da würden Mietschulden auflaufen.
 
Ok! Dann fasse ich alles in einem Widerspruch gegen den Bescheid "Bewilligung von Leistungen ..." zusammen, oder?
Auf dem steht noch: die monatlich zu gewährenden kosten der Unterkunft konnten nicht abschließend geklärt werden, da hierzu noch Nachweise fehlen. Nach Eintreffen der Nachweise werden die zu gewährenden kdu nochmal geprüft."

Ich begründe also den Widerspruch damit, dass ich die Nachweise nicht besitze und es mir auch unmöglich ist, sie zu beschaffen. Soll ich dort dann auch auf meine Vermieterin hinweisen?

Sorry für die ganzen Fragen und nochmals vielen Dank!
 
Ich begründe also den Widerspruch damit, dass ich die Nachweise nicht besitze und es mir auch unmöglich ist, sie zu beschaffen. Soll ich dort dann auch auf meine Vermieterin hinweisen?

Ich würde schreiben, das du alle Nachweise (Untermietvertrag) eingereicht hast um deinen Anspruch auf KDU festzustellen/zu bewilligen. Du verlangst daher die umgehende Bewilligung der KDU .

Sollte das JC im Widerspruchs- oder EA -Verfahren aussagen, das diese und jene Unterlagen fehlen, würde ich erst hier darauf hinweisen, das diese Unterlagen nicht erforderlich sind und das du diese auch nicht vorlegen kannst.
 
Halte ich für keine gute Idee.
Er sollte schon erwähnen, was ich in meinem Post geschrieben habe.
Dann weiß das JC gleich Bescheid.
Er legt alle Karten auf den Tisch und SB muss nun reagieren.
Es sei denn, der TE möchte auf eine Verhandlung bei Gericht warten.
 
Ich konnte in meinen Widersprüchen schreiben was ich wollte, sogar Urteile vom BSG wurden mehrfach ignoriert und man hat es mehrfach auf eine Klage ankommen lassen.

Natürlich muss Blueberry selbst entscheiden.
 
Ich konnte in meinen Widersprüchen schreiben was ich wollte, sogar Urteile vom BSG wurden mehrfach ignoriert und man hat es mehrfach auf eine Klage ankommen lassen.

Natürlich muss Blueberry selbst entscheiden.

Es ist mir klar, das dem JC das alles egal ist.
Aber sollte es mal vor Gericht gehen, dann sieht jeder Richter, das das JC sogar auf die Rechtssprechung aufmerksam gemacht wurde und selbst dies nicht beachtet hat.
Also ein Trumpf für den TE .
 
Ich konnte in meinen Widersprüchen schreiben was ich wollte, sogar Urteile vom BSG wurden mehrfach ignoriert und man hat es mehrfach auf eine Klage ankommen lassen.
Natürlich, eben weil die hoffen, dass Du nicht klagst. Darauf baut der ganze Mist doch auf.
 
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