WG gründen (als Hauptmieter) mit Harz4

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Meiser36

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Hallo,
wie ist das eigentlich wenn ich ALG 2 beziehe und als Hauptmieter selber eine WG gründen möchten? Sagen wir es wäre eine 4er Wg , und die Wohnung kostet insgesamt 1400,- warm. Das wären 350,- pro Zimmer, durchaus realistisch für Berlin. Ich würde aber nur 1 Zimmer selbst bewohnen, würde 1400,- jeden Monat an den Vermieter überweisen und 3x 350,- = 1050,- von den anderen 3 Mietern überwiesen kriegen. D. h. für mein Zimmer in dieser WG würde ich dann auch 350,- bezahlen. Ich nehme also meine 350,- und die 1050,- von den drei Mitbewohnern und überweise das ganze Geld (insgesamt 1400,-) an den Vermieter. Kann ich dem Jobcenter diese Rechnung so erklären und Sie bezahlen mir diese 350,- ganz normal als Kosten der Unterkunft, oder können die Asis mal wieder irgendwelche Probleme machen?? Ich könnte mir vorstellen dass das Jobcenter mit den 1050,- die ich von den anderen 3 Bewohnern bekomme Probleme haben könnte, und die als anrechenbares Einkommen oder so werten möchte. Oder die sagen die Wohung wäre zu „teuer“ für mich, obwohl ich nur ein Zimmer davon bewohnen möchte, aber irgendjemand muss ja der Hauptmieter sein. Denen traue ich alles zu. Was denkt ihr?
 
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Gast
Das kannst du machen, wenn der VM das schriftlich erlaubt. Sei dir aber der Gefahren bei Untervermietung bewusst!! Auch wie du die MV gestaltest, z. B. wegen den Nebenkosten, Stromkosten etc., die man idR nicht wirklich einzeln abrechnen kann.
Wenn du alleine den MV abschließt, haftest du für die Miete deiner Bewohner. Informiere dich da im Netz erst zum "Mietrecht in WG " oder "Mietrecht GbR"

Dein Einkommen aus Vermietung mindert entsprechend die KdU .
Daher ist das normal kein Problem, so lange deine KdU angemessen ist.
Auch seitens Finanzamt kein Problem, wenn du nicht mehr als 520 € im Jahr an den Mieteinnahmen verdienst.
 
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