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Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Thema Kontoauszüge.
Im Rahmen eines alljährlichen Weiterbewilligungsantrags verlangt das Jobcenter die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate.
Nun ist mir zwar bekannt, dass es ein BSG Urteil gibt, dass besagt, dass die Vorlage von Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt werden kann.
Was ich grundsätzlich nicht verstehe, ist der Grund weshalb Kontoauszüge aus dem abgelaufenen Bewilligungszeitraum für eine Weiterbewilligung relevant sein sollen.
Ist es nicht maßgebend, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung sind und welche Daten im Weiterbewilligungsantrag gemacht wurden?
Und nicht wie die Kontoinformationen vor 3 Monaten waren?
Im Rahmen eines alljährlichen Weiterbewilligungsantrags verlangt das Jobcenter die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate.
Nun ist mir zwar bekannt, dass es ein BSG Urteil gibt, dass besagt, dass die Vorlage von Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt werden kann.
Was ich grundsätzlich nicht verstehe, ist der Grund weshalb Kontoauszüge aus dem abgelaufenen Bewilligungszeitraum für eine Weiterbewilligung relevant sein sollen.
Ist es nicht maßgebend, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung sind und welche Daten im Weiterbewilligungsantrag gemacht wurden?
Und nicht wie die Kontoinformationen vor 3 Monaten waren?