Hallo liebe Members,
keine Ahnung ob ich hier eigentlich richtig bin. Dennoch...
Ich möchte Euch einen Fall schildern, der hier in Deutschland ab 01.04.2017 durchgezogen wird.
Grundsätzlich bin ich eigentlich nicht von akuter Arbeitslosigkeit bedroht oder habe Schwierigkeiten mit den Behörden.
Dennoch, es knarkst bei den LeiharbeitnehmerINNEN ganz gewaltig.
Auch wenn ich nicht das typische Einkommen eines LeiharbeitnehmerIN habe, ist es dennoch eine Frechheit die bis zum Himmel schnüffelt.
Die Firma, bei der ich beschäftigt bin, ist keine typische Verleihfirma wie Randstadt, ManPower & Co.
Zum Thema:
Ich bin bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der mich wiederrum über eine andere Firma an den Entleiher verkauft hat. (Kettenvertrag)
Aktuell sind mehrere Kollegen von mir auch davon betroffen.
Wir sind aktuell in einem Werkvertrag, der wiederum als Dienstvertrag gelebt wird und soll.
Das bedeutet, dass wir uns auch nach dem 1.4.17 genauso verhalten sollen wie immer. Bedeutet, der Chef der Entleihfirma gibt uns Anweisungen, was wiederum gegen einen Werkvertrag spricht.
Vor Jahren war der Vertrag ein Dienstvertrag und dann ab ca. 2015, nach einer Änderung im AÜG, wurde das in ein Werkvertrag ohne Änderung der gelebten Tätigkeit geändert.
Jetzt ab 01.04.17 werden einige Änderungen, aus meiner Sicht nicht ausreichend, durchgeführt.
Änderungen werden unter anderem sein, dass der Firmenname an der Bürotür steht. Sorry. Mehr kann ich so nicht schreiben, da mich dann ggf. jemand erkennen könnte.
Wichtig ist zu sagen, die Arbeitsmittel, Räumlichkeiten, Anweisungen, keine Branchenzuschläge etc. werden von der Entleihfirma gestellt.
Auch soll es kein mögliches Rotationsverfahren geben. Also spätestens nach 18 Monaten für mind. 3 Monate weg sein von der Entleihfirma.
Mir scheint, dass hier die Rechtsabteilungen aller beteiligten Firmen ziemlich blauäugig in die Zukunft schauen.
Übersehe ich hier irgend eine andere Möglichkeit das Gesetz zu umgehen? Ich meine, ich bin fassungslos bei soviel Ignorranz.
Was meint ihr?
Gruß
RollAuge
keine Ahnung ob ich hier eigentlich richtig bin. Dennoch...
Ich möchte Euch einen Fall schildern, der hier in Deutschland ab 01.04.2017 durchgezogen wird.
Grundsätzlich bin ich eigentlich nicht von akuter Arbeitslosigkeit bedroht oder habe Schwierigkeiten mit den Behörden.
Dennoch, es knarkst bei den LeiharbeitnehmerINNEN ganz gewaltig.
Auch wenn ich nicht das typische Einkommen eines LeiharbeitnehmerIN habe, ist es dennoch eine Frechheit die bis zum Himmel schnüffelt.
Die Firma, bei der ich beschäftigt bin, ist keine typische Verleihfirma wie Randstadt, ManPower & Co.
Zum Thema:
Ich bin bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der mich wiederrum über eine andere Firma an den Entleiher verkauft hat. (Kettenvertrag)
Aktuell sind mehrere Kollegen von mir auch davon betroffen.
Wir sind aktuell in einem Werkvertrag, der wiederum als Dienstvertrag gelebt wird und soll.
Das bedeutet, dass wir uns auch nach dem 1.4.17 genauso verhalten sollen wie immer. Bedeutet, der Chef der Entleihfirma gibt uns Anweisungen, was wiederum gegen einen Werkvertrag spricht.
Vor Jahren war der Vertrag ein Dienstvertrag und dann ab ca. 2015, nach einer Änderung im AÜG, wurde das in ein Werkvertrag ohne Änderung der gelebten Tätigkeit geändert.
Jetzt ab 01.04.17 werden einige Änderungen, aus meiner Sicht nicht ausreichend, durchgeführt.
Änderungen werden unter anderem sein, dass der Firmenname an der Bürotür steht. Sorry. Mehr kann ich so nicht schreiben, da mich dann ggf. jemand erkennen könnte.
Wichtig ist zu sagen, die Arbeitsmittel, Räumlichkeiten, Anweisungen, keine Branchenzuschläge etc. werden von der Entleihfirma gestellt.
Auch soll es kein mögliches Rotationsverfahren geben. Also spätestens nach 18 Monaten für mind. 3 Monate weg sein von der Entleihfirma.
Mir scheint, dass hier die Rechtsabteilungen aller beteiligten Firmen ziemlich blauäugig in die Zukunft schauen.
Übersehe ich hier irgend eine andere Möglichkeit das Gesetz zu umgehen? Ich meine, ich bin fassungslos bei soviel Ignorranz.
Was meint ihr?
Gruß
RollAuge
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