Guten Tag ,
Ich hatte Letztens ein Termin wo ich einen Antrag abgegeben habe bezüglich bewerbungskosten Erstattung, Im diesem Termin wurde mir erklärt das ich ohne unterschriebener egv keine Kosten bekomme das ich eine Woche Zeit habe die egv abzugeben. Haben die egv soweit besprochen zusammen habe aber den Punkt Maßnahmen angesprochen das diese rausgenommen werden sollen. Die Antwort war ich habe ihnen ja keine Maßnahme gegebem sondern da steht nur drinnen das sie an allen Maßnahmen zur Eingliederung teilnehmen soll.( habe die egv erstmal mitnachause genommen)
Frage 1 wie soll ich nun weiter vorgehen
Frage 2 stimmt es das mit Ohne egv keine Erstattung
Frage 3 kann man die Maßnahmen rausnehmen lassen oder soll ich auf VA zukommen lassen.
Gruß
Ich hatte Letztens ein Termin wo ich einen Antrag abgegeben habe bezüglich bewerbungskosten Erstattung, Im diesem Termin wurde mir erklärt das ich ohne unterschriebener egv keine Kosten bekomme das ich eine Woche Zeit habe die egv abzugeben. Haben die egv soweit besprochen zusammen habe aber den Punkt Maßnahmen angesprochen das diese rausgenommen werden sollen. Die Antwort war ich habe ihnen ja keine Maßnahme gegebem sondern da steht nur drinnen das sie an allen Maßnahmen zur Eingliederung teilnehmen soll.( habe die egv erstmal mitnachause genommen)
Frage 1 wie soll ich nun weiter vorgehen
Frage 2 stimmt es das mit Ohne egv keine Erstattung
Frage 3 kann man die Maßnahmen rausnehmen lassen oder soll ich auf VA zukommen lassen.
Gruß