Steckrübe
Priv. Nutzer*in
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Folgender Sachverhalt:
Ein Umzug ist nötig um dem Grunde nach auch gerechtfertigt. Nur ist die gewünschte Wohnung zu teuer, die Differenz würde jedoch aus dem Regelsatz selbst bezahlt werden.
So wie ich das Verstanden habe würden bei dieser Konstellation keine Umzugskosten erstattet werden. Wie sieht es jedoch mit einem Darlehen für die Kaution und einer Erstausstattung aus? Sind diese dann auch hinfällig?
Würde die Miete dann bis zum ortsüblichen "Höchstsatz" übernommen werden?
Ein Umzug ist nötig um dem Grunde nach auch gerechtfertigt. Nur ist die gewünschte Wohnung zu teuer, die Differenz würde jedoch aus dem Regelsatz selbst bezahlt werden.
So wie ich das Verstanden habe würden bei dieser Konstellation keine Umzugskosten erstattet werden. Wie sieht es jedoch mit einem Darlehen für die Kaution und einer Erstausstattung aus? Sind diese dann auch hinfällig?
Würde die Miete dann bis zum ortsüblichen "Höchstsatz" übernommen werden?