muss jeden tag 76Km pro tag @ 22 Tage pro Monat zum Ausbildungsstelle =1.672 Km pm @ 0,20€ = 334,40€
Sind es 76 km
einfache Strecke oder Hin-
und Rückfahrt?
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Alg II-Verordnung werden Entfernungskilometer, also nur
einfache Strecke, angesetzt.
Ich nehme jetzt mal die 19 Arbeitstage, die die JC bei einer 5-Tage-Woche heranziehen. Die gesamten Aufwendungen betragen, bei
... 38 Entfernungskilometern:
15,33 € Werbungskostenpauschale
30,00 € Versicherungspauschale
144,40 € Fahrtkosten (38 km x 19 AT x 0,20 €)
xx,xx € ??? Kfz-Haftpflicht
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= 189,73 € mindestens
Er erhält laut Berechnungsbogen einen Gesamtfreibetrag von 204 €, in dem die 100 € Grundfreibetrag enthalten sind.
Statt des Grundfreibetrags von 100 € müssen die 189,73 € von seinem Einkommen abgesetzt werden, weil die pauschalen 100 € (unter anderem für Fahrtkosten) eben nicht ausreichend sind:
500 € netto
- 189,73 € (statt 100 € Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II)
- 104 € (20 % des Brutto ab 100 bis zu seinen 620 €, also 20 % von 520 € nach § 11b Abs. 3 SGB II)
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= 206,27 € zu berücksichtigendes laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit (höchstens, siehe Kfz-Haftpflicht, die ggf. noch fehlt)
... bei 76 Entfernungskilometern:
15,33 € Werbungskostenpauschale
30,00 € Versicherungspauschale
288,80 € Fahrtkosten (76 km x 19 AT x 0,20 €)
xx,xx € ??? Kfz-Haftpflicht
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= mindestens 334,13 €
Statt des Grundfreibetrags von 100 € müssen die 334,13 € von seinem Einkommen abgesetzt werden, weil die pauschalen 100 € nicht ausreichend sind:
500 € netto
- 334,13 € (statt 100 € Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II)
- 104 € (20 % des Brutto ab 100 bis zu seinen 620 €, also 20 % von 520 € nach § 11b Abs. 3 SGB II)
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= 61,87 € zu berücksichtigendes laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit (höchstens)
Falls er mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könnte und ein Ticket dafür günstiger sein sollte, dann würden die kompletten Fahrtkosten mit dem Kfz
nicht übernommen werden, sondern nur der Preis für ein Monatsticket für Bahn/Bus etc., falls die Fahrtzeit nicht unzumutbar lang ist.