Hallo franzi,
Wer übernimmt in diesem Fall die Sozialversicherungsbeiträge?
Teilt sich hierbei die Rentenversicherung die Beiträge mit dem Jobcenter anteilig, je nachdem, wie hoch die EMR ausfällt?
Oder läuft die Krankenversicherung weiterhin über das Jobcenter?
Das JC bleibt nur bei einer "Arbeitsmarktrente" zuständig (eine Teil-EM-Rente wird da meist zügig drauf erweitert, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt als verschlossen gilt) ... bisher bekommst du (meiner Kenntnis nach) noch gar keine Rente und überlegst ob du einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen solltest.
Es ist nicht sehr förderlich für dich und das Forum wenn du zu
JEDER Teilfrage ein neues Thema eröffnest ...
Ganz allgemein wird die Krankenversicherung
UND die Pflegeversicherung
IMMER direkt aus einer DRV Rente berechnet / gezahlt wenn es eine Geldrente gibt, zur KV gibt die Rentenkasse sogar 50 % dazu (bei gesetzlich Versicherten), die Pflege-Versicherung wird dem Rentner (egal welche Rente das mal sein wird) komplett aus der (Brutto)-Rente abgezogen.
Die konkrete Höhe der Rente ist dafür (eigentlich) unerheblich, die Sozial-Kassen (JC / SGB XII) zahlen dann
KEINE Beiträge mehr zusätzlich ... meiner bisherigen Kenntnis nach.
Was mal sein wird wenn du einen schriftlichen Bescheid zu einer Rente haben würdest, kann man auch dann erst genauer feststellen, es gibt bis dahin viel zu viele "Unbekannte Fakten" ...
Mit einer regulären EM-Vollrente (aus rein gesundheitlichen Gründen) wäre ja direkt das SGB XII dann zuständig "aufzustocken" ... bei befristet = Sozial-
AMT (nach Kapitel 3), bei "unbefristet" die Grundsicherung des SGB XII (nach Kapitel 4).
MfG Doppeloma