Wer übernimmt die Kosten für Reparaturen am Eigenheim?

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Wasserlilie

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Hallo,

es geht um folgendes:

Mann bezieht Grundsicherung im Alter und ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, in der er mit seiner Ehefrau (bezieht ALG 2 ) und seinen Kindern wohnt (Studenten, Ü25).

Im Eigenheim steht nun die Reparatur einer Heizung an. Antrag auf eine Kostenübernahme wurde beim Grundsicherungsamt gestellt.
Das Amt schreibt, das eine Übernahme von 1/4 der Kosten nach Einreichung der Rechnung möglich ist und das für die Ehefrau ein separater Antrag beim Jobcenter gestellt werden soll. Der Rest der Kosten ist von den Kindern zu tragen.

Ist das so richtig? Ich dachte, dadurch das der Grundsicherungsbezieher alleiniger Eigentümer ist, dass die Kosten vollständig von seinem Leistungsträger übernommen werden.

Danke und Liebe Grüße :)
 

Seepferdchen 2010

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AW: Kostenübernahme Reparatur Eigenheim

Hallo @Wasserlilie

das für die Ehefrau ein separater Antrag beim Jobcenter gestellt werden soll.

Das ist richtig, weil das Jobcenter ein anderer Leistungsträger ist.
Das Jobcenter übernimmt auch anteilig die Betriebskosten für die
Ehefrau.

Der Rest der Kosten ist von den Kindern zu tragen.

Wenn die Kinder ein Einkommen haben, müßen sie ihren Anteil zahlen.
 

Wasserlilie

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AW: Kostenübernahme Reparatur Eigenheim

Hallo,


danke für Deine Antwort Seepferdchen.

Würde der KFW Studentenkredit auch als Einkommen der Kinder gewertet werden? Zur Zeit zahlen die Kinder nur ihren Anteil zu Wasser usw.

Danke und Liebe Grüße :)
 

Seepferdchen 2010

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AW: Kostenübernahme Reparatur Eigenheim

Hier noch zu deiner Frage @Wasserlilie ein Auszug aus den fachlichen Hinweisen der Agentur für Arbeit.

Würde der KFW Studentenkredit auch als Einkommen der Kinder gewertet werden?

Das kannst du bitte hier nachlesen Rz.: 11.2

2) Auch zufließende Darlehensbeträge aus Sozialleistungen
(z. B.BAföG ), die dem Lebensunterhalt dienen, sind als Einkommen zu
berücksichtigen.
Daraus folgt, dass anderweitige darlehensweise Einnahmen nicht
als Einkommen zu berücksichtigen sind.
Hierzu zählen auch ein Bil-
dungskredit, der im Rahmen des Regierungsprogramms in Zusam-
menarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank und dem Bundesver-
waltungsamt gewährt wird, sowie ein Studienkredit, der von der
Kfw -Bank vergeben wird.

Text hervorgehoben.

Quelle:https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai377935.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377938
 

Curt The Cat

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Moinsen Wasserlilie und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Kostenübernahme Reparatur Eigenheim[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


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