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Hallo,
es geht um folgendes:
Mann bezieht Grundsicherung im Alter und ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, in der er mit seiner Ehefrau (bezieht ALG 2 ) und seinen Kindern wohnt (Studenten, Ü25).
Im Eigenheim steht nun die Reparatur einer Heizung an. Antrag auf eine Kostenübernahme wurde beim Grundsicherungsamt gestellt.
Das Amt schreibt, das eine Übernahme von 1/4 der Kosten nach Einreichung der Rechnung möglich ist und das für die Ehefrau ein separater Antrag beim Jobcenter gestellt werden soll. Der Rest der Kosten ist von den Kindern zu tragen.
Ist das so richtig? Ich dachte, dadurch das der Grundsicherungsbezieher alleiniger Eigentümer ist, dass die Kosten vollständig von seinem Leistungsträger übernommen werden.
Danke und Liebe Grüße
es geht um folgendes:
Mann bezieht Grundsicherung im Alter und ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, in der er mit seiner Ehefrau (bezieht ALG 2 ) und seinen Kindern wohnt (Studenten, Ü25).
Im Eigenheim steht nun die Reparatur einer Heizung an. Antrag auf eine Kostenübernahme wurde beim Grundsicherungsamt gestellt.
Das Amt schreibt, das eine Übernahme von 1/4 der Kosten nach Einreichung der Rechnung möglich ist und das für die Ehefrau ein separater Antrag beim Jobcenter gestellt werden soll. Der Rest der Kosten ist von den Kindern zu tragen.
Ist das so richtig? Ich dachte, dadurch das der Grundsicherungsbezieher alleiniger Eigentümer ist, dass die Kosten vollständig von seinem Leistungsträger übernommen werden.
Danke und Liebe Grüße