Hallo Guenter1982,
ich hoffe, dass mir hier jemand einen kurzen Hinweis geben kann.
Ob das ein kurzer Hinweis wird weiß ich noch nicht und ich glaube auch nicht, dass es dazu schon sehr viele Erfahrungen geben wird.
In der Regel hat es die
AfA nicht so eilig mit echten Fördermaßnahmen, wenn es noch offen ist, ob die (fristlose) Kündigung berechtigt war und wie die Klage ausgehen wird.
Nach einer fristlosen Kündigung vom Arbeitgeber muss ich das
ALG I beziehen. Parallel läuft der Kündigungsschutzprozess, der höchstwahrscheinlich gewonnen wird.
Was genau erwartest du als positives Ergebnis, die Weiterbeschäftigung bei einem
AG der dich (eigentlich) fristlos los werden wollte ... wäre das ernsthaft dein Wunsch ???
In der Regel wird das anders gelöst und über reguläre (fristgerechte) Kündigung mit einer Abfindung als "Trostpflaster" das Arbeitsverhältnis dann wegen "Vertrauensschwund" auf beiden Seiten gelöst.
Die Beraterin von der Agentur hat mir die Zuweisung zur einer Schulung bei DAA ausgeschrieben. Die Kosten trägt (am Anfang) die Agentur.
Was hast du dazu genau schriftlich, die
AfA hat die Kosten komplett zu übernehmen, wenn sie dich
zugewiesen hat, da hattest du ja keine andere Wahl und dein
AG muss das später (vermutlich) auch nicht ausgleichen.
Es war doch die Entscheidung der
AfA Förder-Geld für dich auszugeben ... über das zustehende
ALGI hinaus.
Ich denke nicht, dass sie dafür Rückforderungen stellen kann, es wäre ja auch möglich gewesen das Ergebnis der Kündigungsschutzklage abzuwarten, wie es in ähnlichen Fällen auch gemacht wird.
Auf welcher Rechtsgrundlage wurdest du denn der Maßnahme zugewiesen und hat sie dir selbst auch irgendeinen Bildungsvorteil gebracht, den du vorher nicht hattest und/ oder der dich in der aktuellen Tätigkeit weiter bringen würde ???
§§ 45 SGB III Massnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung §§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget Mindestens nach § 44
SGB III ist ja durchaus auch Förderung bei "drohender Arbeitslosigkeit" aus dem Vermittlungsbudget möglich und bedroht warst du ja davon durch die fristlose Kündigung.
Aber wird es nicht so sein, nach dem ich die Klage gewinne und die Agentur mein Arbeitslosengeld zurück kriegt (direkt vom Arbeitgeber),
Die Agentur kann die an dich gezahlten
ALGI -Leistungen natürlich vom
AG zurück fordern, das wäre ja nicht nötig gewesen, ohne die unzulässige Kündigung.
dass auch die Kosten (~3000€) von dieser Maßnahme von meinem Lohn einbehalten werden?
Warum bitte soll man dir das nun vom Lohn abziehen dürfen, was du auf Anweisung (Zuweisung) der
AfA gemacht hast, ist und bleibt Angelegenheit der
AfA ...
Wenn man dafür Forderungen an dich direkt stellen möchte, muss das wohl per begründetem Rückforderungsbescheid erfolgen, die rechtmäßige Begründung dafür wäre sicher sehr interessant.
Die
AfA kann doch keinen Zugriff auf dein zukünftiges Einkommen dafür nehmen und der
AG hat damit
(aus meiner Sicht) NICHTS zu tun, der hat dich ja keiner Förderung / Weiterbildung "zugewiesen" ...
Es soll quasi der Zustand, als ob die Kündigung nie ausgestellt wurde, wiederhergestellt werden.
Das dürfte aber mehr Theorie bleiben als praktisch umsetzbar sein, es wird nie wieder (in deinem Arbeitsumfeld) genau so sein, wie vor dieser fristlosen Kündigung, es wird immer ein "bitterer Nachgeschmack" bleiben, weshalb die meisten Arbeitsverhältnisse dann doch am Gericht auf "gütlicher Basis" beendet werden.
Meine Logik ist, dass die Agentur in so einer Situation keine Kosten gehabt hätte, ich habe aber die Schulung besucht und bin somit im Vorteil.
Auch mit Logik kommt man da nicht immer weiter, welchen "Vorteil" hast du denn genau davon, du hast doch diese Schulung offenbar
NICHT selbst beantragt und eingefordert ... also kann man auch nicht verlangen, dass du nun nachträglich die Kosten dafür tragen sollst.
Welche schriftlichen Vereinbarungen es dazu gibt kannst du nur selber wissen, wie ist das zu verstehen, dass die
AfA "Anfangs" die Kosten tragen will, unter welchen Bedingungen soll dann wer diese Kosten tragen, wenn die
AfA das nicht mehr "möchte" ...
Das
MUSS doch
VORHER vertraglich geregelt werden, hast du was unterschrieben dass du Kosten selber tragen wirst wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten, damit meine ich keine Schadenersatz-Klausel bei unberechtigtem Abbruch usw. ???
Mein Anwalt konnte diese Frage nicht rechtssicher beantworten (aber hat noch nie über so was gehört).
Wie ich es eingangs auch schon geschrieben habe, ist das auch nicht gerade üblich in solchen Fällen aber aktuell soll ja
JEDER Arbeitslose möglichst schnell irgendwo hin "verschwinden", damit die Statistiken gut aussehen zur Wahl ...
Bei der Agentur muss ich erst einen Termin mit der Beraterin ausmachen, und ich befürchte, sie wird es nicht wissen. Am Telefon habe ich keine Antwort bekommen.
Was hast du erwartet, dass die Mitarbeiter vom Telefon-Service besser Bescheid wissen könnten als dein Anwalt, der auch noch nie davon gehört hat ???
Du solltest zunächst mal das Ergebnis der Klage abwarten und dann weiter nachdenken, wenn klar ist wie es weiter gehen soll ... mit dir ... mit deinem Arbeitsplatz und mit dem Ergebnis dieser "Zuweisung" ...
Dann werden sich vermutlich auch die Antworten auf deine Fragen besser finden lassen ... bei der
AfA stellt man
Sachstand -Anfragen
NUR schriftlich und nachweislich und
NICHT telefonisch ...
Besuchst du denn aktuell diese Weiterbildung noch und wie lange soll die noch dauern, welchen Nachweis bekommst du dann dafür, der dir am Arbeitsmarkt Vorteile bringen wird (die du vorher nicht hattest) ???
MfG Doppeloma