Hallo an alle!
Es geht um folgendes:
Die ARGE will dass ich für meine zwei Kinder Betreuung in der Schule oder im Hort beantrage damit die mich in eine Maßnahme schicken können.
Vor etwas über einem Jahr hat mich die ARGE zum ärzlichen Gutachter wegen meiner Gesundheit geschickt.
Der Gutachter hat bestätigt, dass ich u.a. keine Sitztätigkeit, keine Tätigkeit am Laufband und kein Schichtsdienst machen darf.
Die Kosten von Ca. 60 Euro pro Kind für die Betreuung will die ARGE nicht bezahlen. (Essensgeld)
Ich sollte also pro Monat 120 Euro für Essen im Hort/Betreuung selber zahlen.
Ist das so rechtens dass mich die ARGE zum zahlen zwingen kann?
120 Euro von ALG2 sind für mich einfach zu viel.
Mich würde auch interessieren, wie veil Geld steht pro Kind und pro Tag für Essen laut ALG2 zu.
Es geht um folgendes:
Die ARGE will dass ich für meine zwei Kinder Betreuung in der Schule oder im Hort beantrage damit die mich in eine Maßnahme schicken können.
Vor etwas über einem Jahr hat mich die ARGE zum ärzlichen Gutachter wegen meiner Gesundheit geschickt.
Der Gutachter hat bestätigt, dass ich u.a. keine Sitztätigkeit, keine Tätigkeit am Laufband und kein Schichtsdienst machen darf.
Die Kosten von Ca. 60 Euro pro Kind für die Betreuung will die ARGE nicht bezahlen. (Essensgeld)
Ich sollte also pro Monat 120 Euro für Essen im Hort/Betreuung selber zahlen.
Ist das so rechtens dass mich die ARGE zum zahlen zwingen kann?
120 Euro von ALG2 sind für mich einfach zu viel.
Mich würde auch interessieren, wie veil Geld steht pro Kind und pro Tag für Essen laut ALG2 zu.